PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gehören Eltern/Geschwister zur Bedarfsgemeinschaft?


BSchmidt
18.06.2005, 14:08
Hallo,

lt. § 7 heisst es ja:

§ 7 Abs. 3 SGB II:
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
1. die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
2. die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines minderjährigen, unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils, (...)

Nun ist die Frage, ob meine Eltern bzw. meine Schwester (volljährig) auch zur "Bedarfsgemeinschaft" dazugehören. Wenn ich nicht total auf dem Schlauch stehe, dürfte das ja nicht der Fall sein, oder? Schließlich sind wir alle volljährig. Denn lt. Ausfüllhinweise (Einkommensverhältnisse) für den Antrag heisst es ja:

Angaben sind nur zu Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft, nicht zu Mitgliedern der Haushaltsgemeinschaft zu machen. Für eine Bedarfsgemeinschaft ist das Einkommen jedes einzelnen Mitgliedes anzugeben. Anzugeben sind auch Einkünfte aus sozialversicherungsfreien Nebenbeschäftigungen. Unter sonstigen laufenden oder einmaligen Einnahmen gleich welcher Art zählen u. a. die Leibrente für eine verkaufte Immobilie und die Steuerrückerstattung. (...)

Müssen also die Einkommen der Eltern/Geschwister im Antrag (Blatt 2.2) mit angegeben werden?

Wer weiss genaueres?

Betroffener
18.06.2005, 14:29
:welcome: BSchmidt;

hier denke ich, wäre es interessant zu wissen, ob

Du und Deine Geschwister im Haushalt Deiner Eltern leben und wie alt Du und Deine Geschwister sind und ob die Ausbildungen schon abgeschlossen sind

oder

ob Deine Eltern und Geschwister in Deinem Haushalt leben.

Denn das kann durchaus was anderes sein.

Aber eigentlich ist das mehr ein Thema für unseren Stephan ;-)

BSchmidt
18.06.2005, 14:40
Hallo!

hier denke ich, wäre es interessant zu wissen, ob

Du und Deine Geschwister im Haushalt Deiner Eltern leben und wie alt Du und Deine Geschwister sind und ob die Ausbildungen schon abgeschlossen sind

Also meine Schwester (19) und ich (21) leben noch im Haushalt unserer Eltern. Allerdings hat meine Schwester auch noch eine 2. Wohnung in dem Ort, wo die Ausbildungsstätte ist, da sie Schichtarbeit (Hotel/Restaurant) hat und noch keinen Führerschein bzw. nicht immer jemand da ist, der sie fahren kann. Der Hauptwohnsitz ist aber noch bei den Eltern. Meine Schwester ist im 2. Lehrjahr und muss noch 1 Jahr lang machen, meine Ausbildung ist diesen Monat zu Ende.

Hoffe, es hilft weiter ...

Nebenbei:

Ab wann wird ALG II gezahlt? Ich habe bis zu diesem Monat noch BAFÖG bekommen, hätte ich auch noch Anspruch auf ALG II, da mein Ausbildungsverhältnis ja nicht bis zum 30.6. läuft, sondern offiziell am 22.6. beendet ist. Mein Problem ist, dass ich noch nicht alle Unterlagen für den Antrag zusammen habe (Nachweise) und ihn daher erst nächsten Monat vollständig abgeben kann. Würde es in Bezug auf eventuelle Leistungen was nützen, wenn man Unterlagen nachreicht und jetzt erstmal den Grundantrag abgibt?

StephanK
18.06.2005, 14:46
wie ich doch solche Zaunpfahlwinke liebe... :mrgreen:
Wenn ich das jetzt richtig zuordne/mich richtig erinnere, bist Du der junge Mann mit der eigenen Doppelhaushälfte - oder so ähnlich.
Keine Bange, Deine Eltern werden nicht mit Dir in einen Bedarfsgemeinschaftstopf geworfen.
Der Sprachgebrauch des SGB II irritiert einem da, weil "Bedarfsgemeinschaft" so klingt, als ob man immer und zwangsläufig sozusagen mit dem nächsten greifbaren Verwandten zusammengewürfelt würde. Das ist nicht so, und Du bist eine Ein-Mann-Bedarfs"gemeinschaft", sobald Du über 18 bist.

Das Elterneinkommen spielt eventuell im Rahmen des § 9 Abs. SGB II eine Rolle:
(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder
Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.
Deswegen war ja die Frage aufgetaucht, ob Du in einem eigenen Haushalt lebst oder in Haushaltsgemeinschaft.

Die beiden Dinge muss man aber auseinanderhalten.

BSchmidt
18.06.2005, 14:55
Also muss ich diese Bescheinigungen doch ausfüllen lassen?

StephanK
18.06.2005, 16:24
Mir scheint, Du findest den von Dir selbst angefangenen Diskussionsfaden (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=11567&highlight=#11567) nicht mehr (hatte ich allerdings auch nicht und dann auch noch an jemand anderen gedacht - nobody is perfect ;-) )

Also noch mal der Reihe nach:
Du bist über 18 ---> keine Bedarfsgemeinschaft mit Eltern
Du wohnst im Elternhaus ---> = Haushaltsgemeinschaft
Deswegen "Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann." (§ 9 Abs. 5 SGB II)
Deswegen will das Amt wissen, wie viel die Eltern verdienen - nicht unter dem Gesichtspunkt "Bedarfsgemeinschaft", sondern unter dem Gesichtspunkt "Unterhaltsverpflichtung der Eltern".
Platt gesagt: Es wird überprüft, ob man Dir nicht sagen kann, Du sollest Dich bitte von Deinen Eltern durchfüttern lassen.

BSchmidt
18.06.2005, 20:21
Ja, danke!

Platt gesagt: Es wird überprüft, ob man Dir nicht sagen kann, Du sollest Dich bitte von Deinen Eltern durchfüttern lassen.

Na dann bin ich ja mal gespannt.
Was dabei rauskommt, kann ich mir ja schon denken (mein Vater verdient zu viel) ... :shock:

Naja, mal schaun, was wird ... :?

Wenn ich eines Tages unter der Brücke lebe, wissen die, es geht nicht immer alles nur nach "Schema F" ... :D :?