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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bemessungsentgelt bestandsgeschützt?


ALG_I
10.02.2008, 09:52
Hallo,

habe da mal eine Frage.
Und zwar steht im Merkblatt für Arbeitslose unter 4.d:

"Haben Sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor Ihrer Arbeitslosmeldung bereits Arbeitslosengeld bezogen, ist Ihr damaliges Bemessungsentgeld bestandsgeschützt"

Ich habe bis zum September 2006 ALGI bezogen(berechnet an einer Vollzeittätigkeit), dann kam kurz nur HARTZ IV und ab November 2006, hatte ich einen Teilzeitjob mit HARTZ IV.
Nun bin ich wieder arbeitslos.
Wie wird mein ALG nun berechnet, mir ist nähmlich unklar ob das Bemessungsentgeld auch bestandsgeschützt ist, wenn das ALGI zum September 2006 ausgelaufen ist?

fragi
10.02.2008, 10:22
Hallo ALG_I (der Name ist noch frei? :) ),

kurze Antwort:
Hat der Arbeitslose innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Entstehung des Anspruchs Arbeitslosengeld bezogen, ist Bemessungsentgelt mindestens das Entgelt, nach dem das Arbeitslosengeld zuletzt bemessen worden ist.
Quelle: §131 Abs.4 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__131.html)

Es gibt hier keinerlei Einschränkung auf irgendwas anderes als die 2 Jahre...
Also sollte auch hier der Bestandsschutz greifen, aber natürlich abhängig davon in welchem Stundenumfang du Arbeitslos gemeldet bist (Teilzeit / Vollzeit).

ALG_I
10.02.2008, 10:57
Danke für die schnelle Antwort.:)
Hmmm, da ich Vollzeit bei der Agentur gemeldet bin müsste §131 Abs.4 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__131.html) ja greifen.
Also falls ich einen anderen Bescheid von der Agentur bekomme, werde ich wohl Widerspruch einlegen.
Kann das noch jemand bestätigen oder hat noch jemand eine andere Meinung?
Bin froh über jedes Feedback!:-P