ALG_I
10.02.2008, 09:52
Hallo,
habe da mal eine Frage.
Und zwar steht im Merkblatt für Arbeitslose unter 4.d:
"Haben Sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor Ihrer Arbeitslosmeldung bereits Arbeitslosengeld bezogen, ist Ihr damaliges Bemessungsentgeld bestandsgeschützt"
Ich habe bis zum September 2006 ALGI bezogen(berechnet an einer Vollzeittätigkeit), dann kam kurz nur HARTZ IV und ab November 2006, hatte ich einen Teilzeitjob mit HARTZ IV.
Nun bin ich wieder arbeitslos.
Wie wird mein ALG nun berechnet, mir ist nähmlich unklar ob das Bemessungsentgeld auch bestandsgeschützt ist, wenn das ALGI zum September 2006 ausgelaufen ist?
habe da mal eine Frage.
Und zwar steht im Merkblatt für Arbeitslose unter 4.d:
"Haben Sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor Ihrer Arbeitslosmeldung bereits Arbeitslosengeld bezogen, ist Ihr damaliges Bemessungsentgeld bestandsgeschützt"
Ich habe bis zum September 2006 ALGI bezogen(berechnet an einer Vollzeittätigkeit), dann kam kurz nur HARTZ IV und ab November 2006, hatte ich einen Teilzeitjob mit HARTZ IV.
Nun bin ich wieder arbeitslos.
Wie wird mein ALG nun berechnet, mir ist nähmlich unklar ob das Bemessungsentgeld auch bestandsgeschützt ist, wenn das ALGI zum September 2006 ausgelaufen ist?