Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II + Bafög?
Guten Abend,
Mein Name ist Tim und ich wohne in Thüringen. Ich bin 21 Jahre alt und gehe zur Schule. Ich wohne in einer kleinen WG und hatte tierisch Stress meinen Auszug durchzukriegen, da sie mich als U25 bei meinen Eltern festhalten wollten!
Ich mache eine Ausbildung mit Fachabitur an der höheren Berufsfachschule und bezahlt wird der ganze Spass vom Hartz IV. Da einige meiner Klassenkammerade aber Bafög bekommen dachte ich mir - Ich könne Bafög beantragen (Das wären 192€) da ich bei Hartz IV doch 160€ "dazuverdienen" kann, die sie mir nicht wegnehmen können?
P.S. Mit nur SchülerBafög würde ich auf 412€ kommen was ja nicht Sinn der Sache ist da ich dann etwas mehr als 100€ unter die Kohle kommen würde, die ich jetzt vom Staat bekomme!
Bitte helft mir, ich habe auch schon ne ganze Weile gegoogelt aber nichts entsprechendes gefunden!
lg
Tim
Edit: Ich habe das mal nicht in den U25 Bereich gestellt, weil ich durch meinen Auszug ja wie ein "vollwertiger" Hartz IV Empfänger behandelt werde! Wenns wen stört einfach verschieben.
Moin Tim,
Edit: Ich habe das mal nicht in den U25 Bereich gestellt, weil ich durch meinen Auszug ja wie ein "vollwertiger" Hartz IV Empfänger behandelt werde! Wenns wen stört einfach verschieben.
Damit, hast du grundlegend falsch gedacht! Denkst du sie sanktionieren dich nicht zu 100% nur weil du zuhause raus durftest? Es ändert sich im Endeffekt nichts an dem U25 Regelung, nur dass du nichtmehr zuhaus wohnst.
Ich mache eine Ausbildung mit Fachabitur an der höheren Berufsfachschule und bezahlt wird der ganze Spass vom Hartz IV. Da einige meiner Klassenkammerade aber Bafög bekommen dachte ich mir - Ich könne Bafög beantragen (Das wären 192€) da ich bei Hartz IV doch 160€ "dazuverdienen" kann, die sie mir nicht wegnehmen können?
Wieso kannst du 160€ dazuverdienen? Ist mir neu, solange es nicht ein 400€ Job ist, wo du 100€ Pauschale für die Kosten und 60€ Freibetrag abziehen kannst...
Förderungsfähig durch Bafög bist du aber, was eigentlich das ALG II ausschließt... Also wieso zum Teufel zahlen sie dir ALG II? Das ist grad meine überlegung...
1Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von
Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluß vermitteln
Quelle: §2 Abs.1 Nr.2 Bafög (http://bundesrecht.juris.de/baf_g/__2.html)
Da Bafög die vorrangige Leistung ist, müsste dir normal Bafög geleistet werden und nur nötigenfalls die KDU durch den SGB II Träger aufgestockt werden...
Mit nur SchülerBafög würde ich auf 412€ kommen was ja nicht Sinn der Sache ist da ich dann etwas mehr als 100€ unter die Kohle kommen würde, die ich jetzt vom Staat bekomme!
Bafög ist auch ne Leistung vom Staat!
Die 412€ würden sich so zusammensetzen:
Als monatlicher Bedarf gelten, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt, für Schüler
von weiterführenden allgemein bildenden Schulen und Berufsfachschulen sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 348 Euro
Soweit Mietkosten für Unterkunft und Nebenkosten nachweislich einen Betrag von 52 Euro übersteigen, erhöht sich der Bedarf nach Absatz 2 um bis zu monatlich 64 Euro.
Quelle: §12 Abs.2 Nr.1, Abs.3 Bafög (http://bundesrecht.juris.de/baf_g/__12.html)
Das heißt 348€ + 64€ zur Aufsockung der Miete.
Liegt die KDU höher, stockt dies der SGB II Träger auf.
Das heißt an deiner Stelle würde ich schnell zum Bafög Amt und klären wie es aussieht... momentan beziehst du (jedenfalls nach meiner Einschätzung) Leistungen aus dem SGB II Topf zu unrecht, da bei dir eigentlich Bafög die vorrangige Leistung wäre... Einen Sozialbetrug wird man dir daraus nicht drehen können, denn die Informationsseite der ARGE hat ja auch nicht geklappt. Wohl aber können sie ne Rückzahlung zu Unrecht erbrachter Leistungen fordern.
Um da auf die sichere Seite zu kommen empfehle ich ins Bafög zu gehen und die bisher gezahlten Sachen unter den Trägern verrechnen zu lassen und ab jetzt bafög zu beziehen.
-> Da das Thema mit Bafög usw. eigentlich "eher" eine U25 Sache ist, verschiebe ichs auch mal in betreffendes Forum. :)
Wtf?! Meine Leistungsbetreuerin weis aber das ich zur Schule gehe und will auch, dass ich ne Schulbescheinigung vorlege ...!
Wie hab ich das zu verstehen?
Wtf?!Ganz einfach, "eigentlich" steht dir gar kein ALG II zu, du beziehst es momentan zu Unrecht, und es könnte jederzeit nach §45 SGB X (http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__45.html) eine Rücknahme geben.
Bafög ist ganz klar die vorrangig zu erbringende Leistung, ALG II steht dir deshalb gar nicht zu. Das einzige was du normal von der ARGE bekommen kannst ist eine "Aufstockung" der KDU nach §22 Abs.7 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html).
Ich hoffe damit habe ich mich klarer ausgedrückt.
Wieso sollen die mir was aufstocken, wenn die garnicht für mich zuständig sind? Ich hab echt kein Bock auf noch weniger Kohle ich bin 21 verdammt Shice -.-
Schau mal... du hast Anspruch auf Bafög...
412€... darin sind 116€ für Unterkunft enthalten...
Sind die Kosten für die Unterkunft höher muss diesen Betrag x der fehlt durch die ARGE "aufgestockt" werden. Das ist eine "Sonderregelung" des SGB II.
Ansonsten bist du als Bafög-Berechtigter von allen Leistungen des SGB II ausgenommen im Normalfall. Ich würde einfach sagen da hat man das was man bei anderen zuviel macht, bei dir bei der ARGE zuwenig beraten.
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