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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 1 Job ohne Eingliederungsvereinbarung


aleksandra
26.06.2006, 10:44
Hallo, ich habe letzte Woche Post vom Fallmanager bekommen. Darin stand das ich mich für eine MAE-Stelle vorstellen soll. Das hab ich auch getan. Möchte mich aber demnächst selbstständig machen. Hauptberuflich. Ich weiß, das ich dann keine MAE-Stelle mehr antreten muß, aber was ist in der Zwischenzeit? Muß ich dort trotzdem anfangen, obwohl die dann Ersatz für mich bräuchten? Hab schon so viel über Eingliederungsvereinbarung gelesen. Was ist das? Mein Fallmanager hat mir sowas noch nicht vorgelegt.

Außerdem muß ich monatlich 2 Bewerbungen schreiben. Das ist auch kein Problem, denn ich möchte ja arbeiten. Habe meinem Fallmanager wegen einem Fernkurs zum Raumausstatter gefragt-abgelehnt, dafür eine Lehre als Raumausstatter ca. 200km von meinem Wohnort entfernt. Fernkurs zur Kosmetikerin-abgelehnt-dafür nur Vorwürfe "sie haben keinen Abschluß, was wollen Sie denn eigentlich machen" Auf eine von meinen Bewerbungen folgte ein Vorstellungsgespräch, diese Stelle habe ich aber abgelehnt, weil ich mit den Konditionen des Vertrages nicht einverstanden war. Daraufhin sofort 30% Kürzung. Ich habe in 7 Jahren arbeitslosigkeit noch nicht ein einziges Arbeitsangebot vom Amt bekomme und jetzt das 1. Mal eine Stelle abgelehnt. Und dann gleich die Kürzung. Ist das normal. Kurz darauf kam natürlich gleich der Brief mit der MAE-Stelle. Ich weiß von einem Bekannten, der nach einem 1€ Job gefragt hat, das er als Nr. 400 aufgenommen wurde und bei mir hat man nach einer Woche gleich einen gefunden.

Sorry, war bisl lang.

Step
12.01.2007, 11:13
Ich weiß, das ich dann keine MAE-Stelle mehr antreten muß, aber was ist in der Zwischenzeit?Bis dahin mußt Du die Stelle antreten, ansonsten droht eine weitere Kürzung.
Hab schon so viel über Eingliederungsvereinbarung gelesen. Was ist das?Was das genau ist, ist hier im Forum mehr als einmal deutlich beschrieben. Benutze mal die Suchfunktion. Es ist aber eher von Vorteil für Dich, wenn Dir sowas noch nicht angeboten wurde.

Außerdem muß ich monatlich 2 Bewerbungen schreiben.Ja, das ist i.O., auch wenn das nicht besonders viel ist. Wie lange bist Du denn schon im ALG II?

Der 1-Euro-Job (EEJ)soll eigentlich die letzte Möglichkeit sein, jemanden in Arbeit zu bringen, wenn andere Maßnahmen nicht fruchten. M.E. ist bei Dir ein EEJ rechtswidrig, denn Dein Fallmanager hat ja Möglichkeiten zur Weiterbildung bei Dir abgelehnt. Du könntest Dich dagegen wehren, aber das ist nicht einfach, zumal ein Widerspruch gegen die Aufforderung Dich nicht vom Antritt zu dieser staatlich geförderten Zwangsarbeit befreit, solange die Bearbeitung des Widerspruchs andauert.

Auf eine von meinen Bewerbungen folgte ein Vorstellungsgespräch, diese Stelle habe ich aber abgelehnt, weil ich mit den Konditionen des Vertrages nicht einverstanden war. Daraufhin sofort 30% Kürzung.Dagegen hättest Du Dich ggf. wehren können, wenn die Konditionen, die zur Ablehnung geführt haben, Dich in Deinen Rechten eingeschränkt hätten, insbesondere gegen das BGB verstoßen, oder wenn man Dir einen für Dich ungünstigeren Tarifvertrag "aufzwängen" wollte, der Deine Rechte nach BGB aushebelt.
Und dann gleich die Kürzung. Ist das normal.Ja, leider ist das so. Die ARGE dreht es Dir so, als wenn Du zumutbare Arbeit ohne wichtigen Grund abgelehnt hast. Hättest Du dem Arbeitgeber gesagt, Du nimmst die Stelle an, aber nur zu anderen Konditionen, hätte man vielleicht etwas "drehen" können.

Hat Dich der Arbeitgeber den bei der ARGE verpetzt, oder wie hat die ARGE davon Wind bekommen, daß Du abgelehnt hast?