Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Probleme mit Miete & Kindergeld!
Leider wurde hier im Forum mein Thema gelöscht.
Der hieß wie folgt: Hab ich was verpasst???
Ich habe mich da jetzt an anderer Stelle informiert.
Aber hier nochmal nur zur Information:
Hallo liebe Leute,
habe heute den Bescheid auf meinen Fortzahlungsantrag bekommen.
Die von der ARGE werden immer dreister!
Also:
1.) Ich soll im Januar zuviel Geld bekommen haben, weil ich Prospekte ausgetragen habe im Dezember.
Es war nur im Dezember und dabei habe ich 60 Euro verdient.
Die ARGE will nun 30 Euro zurück überwiesen haben!
2.) Habe meine Betriebskostenabrechnung mit bei der Fortzahlung angegeben, weil sich die Miete minimal erhöht hat. Desweiteren stand auf dem Blatt, das ich knapp 100 Euro wiederbekomme, da im Zeitraum weniger verbraucht wurde.
Die ARGE zieht mir für September nun diese 100 Euro wieder ab und sagt als Begründung: sonstiges Einkommen!
Ich dachte immer es gibt für ALG2-Empfänger einen monatlichen Freibetrag von 100 Euro.
Hab ich was verpasst???
Schade, dass das Thema gelöscht wurde, aber ich habe mich ja wiegesagt an anderer Stelle informiert.
Ich werde morgen auf das Amtsgericht und mir so eine Befreiung für Anwaltskosten holen. Danach gehe ich zu einem Anwalt für Sozialrecht und lasse Ihn eine Untätigkeitsklage machen lassen.
Aber hier die neuen Probleme:
Könnte ich da beim Anwalt auch gleich andere Probleme mit ansprechen?
Jetzt hab ich nähmlich zwei neue Probleme:
Zum Einen bin ich über 21 und meine Mutter erhält für mich kein Kindergeld mehr. Dieses wurde mir von meinem ALGII abgezogen. natürlich macht es die ARGE nicht automatisch und gewährt mir die 154 € wieder.
Ich habe denen schon einen Brief geschrieben mit der Bestätigung der Familienkasse.
Aber bislang keine Bestätigung. Weder das der Brief bei Ihnen eingangen ist, noch das Sie die 154 € wieder bezahlen.
Zum Zweiten: Ich bekomme nur 180 € von 250 € Miete von der ARGE. Gut, das Thema hab ich schon abgehakt. Jetzt ist aber so, das mein Vermieter das Haus sanieren möchte und meine Miete dadurch um ca. 50 € steigen wird. Das wären dann schon 120 € die ich von meinem Regelsatz tragen muss. Muss die ARGE hier die Kosten übernehmen?
Und für beide Probleme: Kann mir da der Anwalt helfen oder muss ich da wieder 3 Monate warten, bis eine Untätigkeitsklage eingereicht werden kann? Das dauert mir echt zu lange.
Hallo floh007,
erstmal sorry, wenn dein Thema verschwunden ist, passiert leider manchmal.
Könnte ich da beim Anwalt auch gleich andere Probleme mit ansprechen? Jaein. Genaugenommen ist jeder Verwaltungsakt, gegen den du vorgehen möchtest eine eigene Rechtsberatung, dem Anwalt stände der Beratungshilfeschein halt mehrfach zu. Du wirst aber nur einen bekommen.
So ist also eine Abmachung mit dem Anwalt nötig, das der das kostenlosen macht. Frag ihn also vorher ob er es so mitmacht. Das kostet noch nichts.
Aber bislang keine Bestätigung. Weder das der Brief bei Ihnen eingangen ist, noch das Sie die 154 € wieder bezahlen. Dann mal nachfragen, ob der eingegangen ist, sonst kann ich zum Kindergeldthema nicht so viel sagen,
Jetzt ist aber so, das mein Vermieter das Haus sanieren möchte und meine Miete dadurch um ca. 50 € steigen wird. Das wären dann schon 120 € die ich von meinem Regelsatz tragen muss. Muss die ARGE hier die Kosten übernehmen? Nein, wenn die Beschränkung auf 180 € wegen der Angemessenheit bestehen, dann nicht.
Ansonsten müsstest du die Zusammenhänge mit der Miete noch mal genauer erläutern.
Kann mir da der Anwalt helfen oder muss ich da wieder 3 Monate warten, bis eine Untätigkeitsklage eingereicht werden kann? Das dauert mir echt zu lange. Du kannst, wenn er es macht (Kosten vorher klären, wie oben erwähnt), alles den Anwalt machen lassen.
Die drei Monate beziehen sich nur darauf, wie lange die ARGE zeit hat über einen Widerspruch zu entscheiden. Macht sie das bis dahin nicht kann man zur Untätigkeitsklage greifen.
Zum Zweiten: Ich bekomme nur 180 € von 250 € Miete von der ARGE. Gut, das Thema hab ich schon abgehakt. Jetzt ist aber so, das mein Vermieter das Haus sanieren möchte und meine Miete dadurch um ca. 50 € steigen wird. Das wären dann schon 120 € die ich von meinem Regelsatz tragen muss. Muss die ARGE hier die Kosten übernehmen?
Hier bitte ich auch etwas genauer ins Detail zu gehen.Wieso hast du die gekürzte Miete einfach hingenommen.Was ist da genau vorgefallen ? Das kann wichtig sein im Bezug auf deine Mieterhöhung.
MfG
Codeman
Jaein. Genaugenommen ist jeder Verwaltungsakt, gegen den du vorgehen möchtest eine eigene Rechtsberatung, dem Anwalt stände der Beratungshilfeschein halt mehrfach zu. Du wirst aber nur einen bekommen.
So ist also eine Abmachung mit dem Anwalt nötig, das der das kostenlosen macht. Frag ihn also vorher ob er es so mitmacht. Das kostet noch nichts.
Warum bekomme ich diesen nur einmal? Ich war ja heute auf dem Amtsgericht und der Bemate sagte, ich darf keine Beratung erhalten. Ich kann nur in der Sache mit den insgesamt 130 € eine Untätigkeitsklage machen. Beratung soll ALGII´lern nicht zustehen. Wieso :confused:
Vielleicht ist der Anwalt ja so nett und macht es trotzdem.
Dann mal nachfragen, ob der eingegangen ist, sonst kann ich zum Kindergeldthema nicht so viel sagen,
Ja, werde ich machen. Reicht ja sicherlich anrufen oder?
Nein, wenn die Beschränkung auf 180 € wegen der Angemessenheit bestehen, dann nicht.
Angemessenheit ist hier bis 300 € für eine Person.
Ansonsten müsstest du die Zusammenhänge mit der Miete noch mal genauer erläutern.
Das war die Geschichte, ist schon ca. 1,5 Jahre her. Solange wohne ich hier schon in der neuen Wohnung. Ich habe damals in einer Wohnung für 180 € gewohnt. Wollte umziehen in eine größere Wohnung und weil es hier DSL gibt. Dem Sozialamt (die machen die Angemessenheit der Wohnung) hab ich versucht zu erklären, das ich wegen der Größe und DSL umziehen will. Aber die haben nur die Angemessenheit der Wohnung bestätigt und nicht die Notwendigkeit. Vorher habe ich auch mit meiner damilgen Fallmanagerin gesprochen, ob die Wohnung in Ordnung geht und ob die Kosten übernommen werden (hier bis 300 € für eine Person). Sie willigte ein, aber dann bei der Mitteilung an die ARGE wurden nur die 180 € weiterhin bezahlt statt der neuen Miete für 250€, bald sind es durch die Sanierung ja 300 €. Ein Widerspruch in der Sache hat aber damals nichts gebracht. Die sagen halt ich wäre ohne Notwendigkeit umgezogen und bezahlen weiterhin die alte Miete.
Du kannst, wenn er es macht (Kosten vorher klären, wie oben erwähnt), alles den Anwalt machen lassen.
Ja die Kosten bezahle ich dann aber aus der eigenen Tasche oder?
Die drei Monate beziehen sich nur darauf, wie lange die ARGE zeit hat über einen Widerspruch zu entscheiden. Macht sie das bis dahin nicht kann man zur Untätigkeitsklage greifen.
Ja gibt es denn keine andere Möglichkeit zu klagen, außer die Untätigkeitsklage? Kann ja nicht immer 3 Monate auf die warten und dann kommt nichts dabei raus. Also eine andere Klage, damit es sofort gemacht wird!?
Warum bekomme ich diesen nur einmal? Ich war ja heute auf dem Amtsgericht und der Bemate sagte, ich darf keine Beratung erhalten. Das sind Festlegungen bei den Gerichten (wegen den Kosten). Eine rechtliche Grundlage dazu ist mir nicht bekannt.
Ja, werde ich machen. Reicht ja sicherlich anrufen oder? Um zu klären was los ist, ja. Für eventuelle anderweitige Streitigkeiten, fehlt dir aber der Nachweis.
...Die sagen halt ich wäre ohne Notwendigkeit umgezogen und bezahlen weiterhin die alte Miete. Dann sieht die Sache leider so aus, dass du für die Mieterhöhung auch aufkommen musst.
Einen Antrag (per Veränderungsmitteilung) solltest du trotzdem machen. Mit viel Glück übersieht der/die Sachbearbeiter/in da was.
Sollte das nicht bezahlbar sein, denke ggf. an dein Sonderkündigungsrecht (vor Sanierung) und Umzug.
.Ja gibt es denn keine andere Möglichkeit zu klagen, außer die Untätigkeitsklage? Kann ja nicht immer 3 Monate auf die warten und dann kommt nichts dabei raus. Also eine andere Klage, damit es sofort gemacht wird!? Klagen kannst du nur/erst gegen einen Ablehnungsbescheid für den Widerspruch. Parallel kann man nur (sofern Begründet) einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen. Wenn also deine Klage begründet ist, wird die ARGE dazu verpflichtet, bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren weiter zu zahlen.
Zu den Anwaltskosten. Alle eventuelle Kosten für dich, solltest du vor Inanspruchnahme mit dem Anwalt festlegen, damit er dir nicht im Nachhinein Kosten abverlangt. Vereinbarungen wie "Bei Erfolg, Kosten beim Gegner geltend machen" und "Bei Nichterfolg, keine" sind unter euch zulässig.
Das sind Festlegungen bei den Gerichten (wegen den Kosten). Eine rechtliche Grundlage dazu ist mir nicht bekannt.
das ist ja blöd! was ist, wenn ich jetzt noch gegen was anderen klagen möchte, wenn jetzt z.b. ablehnung wegen der kindergeldsache kommt?
was soll ich da machen? kann ja keinen neuen antrag auf beratungshilfe machen.
Um zu klären was los ist, ja. Für eventuelle anderweitige Streitigkeiten, fehlt dir aber der Nachweis.
Das stimmt allerdings, meinen Brief kann die ARGE ja einfach ignorieren, wenn sie dreist ist.
Dann sieht die Sache leider so aus, dass du für die Mieterhöhung auch aufkommen musst.
Ich wurde aber sozusagen von der Fallmanagerin der ARGE verarscht. Sie hat mich glauben lassen ich kann ohne Probleme umziehen. Nun bin ich schlauer...
Einen Antrag (per Veränderungsmitteilung) solltest du trotzdem machen. Mit viel Glück übersieht der/die Sachbearbeiter/in da was.
Sollte das nicht bezahlbar sein, denke ggf. an dein Sonderkündigungsrecht (vor Sanierung) und Umzug.
Probieren kann man es :engel:
Aber ich kann entweder kündigen oder es drauf an legen und hoffen, das die es übernehmen, worauf ich nicht bauen kann :?
Klagen kannst du nur/erst gegen einen Ablehnungsbescheid für den Widerspruch. Parallel kann man nur (sofern Begründet) einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen. Wenn also deine Klage begründet ist, wird die ARGE dazu verpflichtet, bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren weiter zu zahlen.
OK, Danke für die Erläuterung.
Zu den Anwaltskosten. Alle eventuelle Kosten für dich, solltest du vor Inanspruchnahme mit dem Anwalt festlegen, damit er dir nicht im Nachhinein Kosten abverlangt. Vereinbarungen wie "Bei Erfolg, Kosten beim Gegner geltend machen" und "Bei Nichterfolg, keine" sind unter euch zulässig.
Habe heute bereits vier Anwälte angeschrieben und nachgefragt, ob diese mich auch bei den anderen Problemen beraten und weiterhelfen.
das ist ja blöd! was ist, wenn ich jetzt noch gegen was anderen klagen möchte, wenn jetzt z.b. ablehnung wegen der kindergeldsache kommt?
was soll ich da machen? kann ja keinen neuen antrag auf beratungshilfe machen. Das muss man sehen, wenn es soweit ist.
Ich bin auch nicht so rechtskundig, dass ich es wirklich beurteilen könnte.
Ich kann dir nur (mit meinen Worten) wiedergeben, was mir dazu bekannt ist.
Grundprinzip wäre:
Für jeden einzelnen Fall, wo du Rechtsberatung benötigst und nicht in der Lage bis diese aus eigenen Mitteln zu bezahlen, stünde dir ein Beratungshilfeschein zu.
Da dies inzwischen aber sehr viel in Anspruch genommen wird und die Gerichtskasse viel kostet, haben die Finanzstellen der Gerichte (intern) die Anweisung gegeben, dass es nur noch einen Beratungshilfeschein gegen einen Gegner (z. B. einen für alles was die ARGE betrifft) gibt.
Theoretisch steht dir bzw. deinem Anwalt nach wie vor für jede einzelne Sache einer zu(einer für Verwaltungsakt 1 und einer für Verwaltungsakt 2....). Um das nun trotzdem geregelt zu bekommen (was ja dein Recht ist und bleibt) heißt es, entweder macht das dein Anwalt so einfach mit oder du musst um die weiteren Beratungshilfescheine kämpfen (hart bleiben/drauf bestehen). Ohne eine Lösung müsstest du die Kosten der Beratung selbst tragen.
Also als ALG II-Empfänger hast du so oder so Anspruch auf eine kostenlose Beratung, du musst es nu entsprechen vorher abklären, auf welchem Weg.
Hoffe das so halbwegs verständlich dargestellt zu haben.
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