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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 2. Ausbildung und Alg 2


DerDennisWHV
26.06.2006, 15:12
Hallo!

Ich habe da ein riesen problem, ich habe im August 2001 meine Ausbildung zum Kfz.-Mechaniker abgeschlossen! Bin dann im November 2001 zur Bundeswehr gekommen und war dort bis Oktober 2005 (SaZ 4).

Ich habe mich schon frühzeitig Arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet.Dort hat man mir dann mitgeteilet das es für mich zur Zeit keine Arbeit geben würde.

Ich habe alle Kfz-Betriebe in meiner umgebung abgeklappert und nach arbeit gefragt,jedesmal hieß es ich bin zu lange raus aus meinem Beruf.

Ich also wieder zum Amt hin mit meiner Beraterin gesprochen,wie es denn mit ner Umschulung aus sieht? Sie meinte nein wir sind dafür nicht zuständig,das solle doch der BFD (Berufsförderungsdienst der Bundeswehr) machen! (BfD ist auch nicht zutändig)
Wenn die es nicht machen sollte ich doch ne neue Ausbildung machen, sie meinte ich bekomme Förderungen vom Amt dann. (BAB oder ALG 2)

Ok ich Bewerbungen geschrieben (mit dem hintergedanken im kopf BAB oder ALG 2). NAch 2 Wochen kam eine Einladung zum Vorstellungsgespräch. Jetzt fange ich am 1.8.06 eine neue Ausbildung an,ich zum Amt wollte die Anträge holen und was kam, nein sie bekommen von uns nichts da sie ja schon ne ausbildung haben gibt es kein BAB und ALG 2 erst recht nicht!

Kann mir jemand helfen und sagen was mir zu steht was ich beantragen kann,was ist ergänzendes ALG 2 würde mir das zu stehen???

Bitte helft mir ich bin schon soweit das ich bei der Lehrstelle absagen will!


MfG

Dennis
:-x

StephanK
26.06.2006, 16:26
:welcome: Dennis,
"Riesen"-Problem stimmt leider, denn Du bist "zielsicher" mitten zwischen die Maschen des Gesetzes geraten. Leider ist die Auskunft richtig, dass Du weder BAB noch Alg II bekommen wirst.
Grund: BAB gibt's nur für eine Erstausbildung - Ausnahmen gibt es nicht.
Alg II gibt es auch nicht, wenn man eine Ausbildung macht, die im Prinzip mit BAB gefördert werden kann - und das ist bei Dir so. Dabei geht's nur um die Art der Ausbildung und nicht darum, ob jemand im Einzelfall die Voraussetzungen für die BAB erfüllt.

Einziger Ausweg wäre die Härtefallregelung in § 7 Abs. 2 Satz 2 SGB II, die sich auf Leute bezieht, die keine BAB bekommen. Danach können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen gewährt werden, um eine besondere Härte zu vermeiden.

Darlehen heisst natürlich: Du hast am Ende der Ausbildung einen ziemlichen Berg an Schulden, deren Rückzahlungsbedingungen nicht so menschenfreundlich sind wie beim BAföG.

Das mit der besonderen Härte ist auch nicht so einfach. Klingt nach irgend so 'ner Floskel, hat es aber in sich. Gemeint ist damit folgendes: Es soll prinzipiell dabei bleiben, dass Azubis kein Alg II bekommen. Es gibt aber Fälle, in denen dieser Ausschluss Leute unverhältnismäßig hart trifft, weil die gesetzlichen Voraussetzungen zwar nicht gegeben sind, aber andererseits der Ausschluss jemanden nur in eine Sackgasse führt, die der Gesetzgeber so nun auch wieder nicht gewollt hat..
Das könnte bei Dir so sein. Rechne aber nicht damit, dass die ARGE so locker vom Hocker sagt: ach ja, Sie sind ein Härtefall. Es könnte gut sein, dass Du darüber heftig wirst streiten müssen.

Ist denn 100%ig abgeklärt, dass der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr damit nix zu tun hat? Ich kenne mich damit leider überhaupt nicht aus und kann nur so ganz allgemein sagen, dass man sich nicht zu leicht abwimmeln lassen sollte. Vielleicht hat jemand mit BW-Erfahrung mehr Ahnung davon als ich.
Wenn auf diesem Weg irgendwas geht, ist es auch vorrangig, denn Alg II ist eine nachrangige Lösung.

Dein Weg sollte also so sein, dass Du erst mal die Frage mit dem BFD wirklich verbindlich klärst (auch so, dass Du was schriftliches in der Hand hast) und - wenn da wirklich nix geht - noch mal mit dieser Ablehnung zur ARGE gehst und mit dem Härtefall argumentierst.

Noch ein anderer Gedanke: Du hast nur allgemein von "Umschulung" geschrieben, aber nicht, was Du denn stattdessen eigentlich vorhast. Oder geht es Dir vielleicht gar nicht um einen komplett neuen Beruf, sondern um einen zweiten Anlauf als Kfz-Mechaniker (das, was Du über Deine Bewerbungen schreibst, deutet eher darauf hin)?
Dann wäre das Thema vielleicht gar nicht eine komplett neue Berufsausbildung, sondern eine Weiterbildung, für die andere - und für Dich bessere - Bedingungen gelten, denn das geht im laufenden Alg II-Bezug.
Vielleicht schaust Du als Einstieg mal in der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit (http://infobub.arbeitsagentur.de/kurs/index.jsp), ob es dort etwas gibt, das für Deine Situation passt: Es geht ja bei Dir eigentlich mehr um Auffrischung und Nacharbeiten der technischen Entwicklung der letzten fünf Jahre und nicht um die Situation, dass Du "bei Null anfangen" müsstest.

DerDennisWHV
26.06.2006, 19:05
Das wird eine Komplett neue Ausbildung,in einem Neuen Beruf!

Trotzdem erstmal danke! :-D