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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ministerium soll Fahrkostenregelung bei Weiterbildung prüfen


StephanK
12.02.2008, 22:04
Auch hier im Forum ist schon mehrfach das Problem aufgetaucht, dass der Fahrkostenersatz bei Weiterbildungsmaßnahmen, die von der AA oder dem Alg II-Träger finanziert werden, gesetzlich festgelegt ist auf 36 Cent für die ersten zehn und 40 Cent für jeden weiteren Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung. In manchen Fällen deckt das die realen Fahrkosten nicht ab, z.B. wenn Bahnverbindungen deutlich länger sind als die entsprechenden Straßenverbindungen. Vor allem für Alg II-Bezieher, die sowieso am Existenzminimum leben müssen, kann das bedeuten, dass sie eine Weiterbildung aus finanziellen Gründen nicht wahrnehmen können.

Dieses Problem war Gegenstand einer Petition an den Deutschen Bundestag. Der Petitionsausschuss konnte nicht direkt helfen, weil diese Regelung eben gesetzlich fixiert ist, hat aber die Petition dem Arbeits- und Sozalministerium "als Material überwiesen". "Übersetzt" bedeutet das: wir meinen, dass es nicht so bleiben kann, also kümmert Euch drum und legt einen Entwurf für eine Gesetzesänderung vor.

Quelle: Bundestags-Drucksache 16/7757 (http://dip21.bundestag.de:80/dip21/btd/16/077/1607757.pdf)

Codeman
13.02.2008, 09:27
Da wird wieder nix passieren,weil es ebend Mehrausgaben verursacht ! Wir müssen sparen.Lieber finanzieren wir ne Kampftruppe in Afghanistan,für etliche Millionen im Monat.

MfG
Codeman

StephanK
13.02.2008, 10:12
Na ja, es ist schon auch "politisch peinlich", wenn Leute keine Weiterbildung machen können, weil ihnen ein realistischer Fahrkostenersatz verweigert werden muss. Ich hoffe schon, dass da was passieren wird. Die Nichtregierungsfraktionen im Bundestag müssen ja nicht abwarten, ob vielleicht mal ein Regierungsentwurf kommt sondern können selbst einen Entwurf einbringen.

Das wäre auch sehr leicht zu bewerkstelligen. Es ist sowieso nicht so recht einzusehen, warum es innerhalb des SGB III mehrere unterschiedliche Regeln für den Fahrkostenersatz gibt. Azubis erhalten nämlich im Rahmen der BAB nur 20 Cent pro Kilometer, Weiterbildungsteilnehmer jedoch 36 und für bestimmte Fahrten sogar 40.

Deswegen böte es sich an, für Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen die gleiche Regelung anzuwenden, wie sie für Azubis bei der Berufsausbildungshilfe gilt: Die Fahrkosten werden in Höhe des Betrages zugrunde gelegt, der bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels der niedrigsten Klasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels zu zahlen ist, bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel in Höhe der Wegstreckenentschädigung nach § 5 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes. (§ 67 Abs. 2 Satz 1 SGB III)Allerdings sind die im Bundesreisekostengesetz vorgesehenen 20 Cent pro Kilometer für die Autofahrer wohl sehr knapp kalkuliert, so dass ein einheitlicher Betrag von 30 Cent (der gleiche wie bei den steuerlichen Werbungskosten) angemessen erschiene. Das würde den Arbeitsagenturen und ARGEn eine Menge Rechnerei und Nachprüferei ersparen - und das ist ja auch Geld wert.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf schreibe ich Dir innerhalb zehn Minuten :wink: