StephanK
12.02.2008, 22:04
Auch hier im Forum ist schon mehrfach das Problem aufgetaucht, dass der Fahrkostenersatz bei Weiterbildungsmaßnahmen, die von der AA oder dem Alg II-Träger finanziert werden, gesetzlich festgelegt ist auf 36 Cent für die ersten zehn und 40 Cent für jeden weiteren Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung. In manchen Fällen deckt das die realen Fahrkosten nicht ab, z.B. wenn Bahnverbindungen deutlich länger sind als die entsprechenden Straßenverbindungen. Vor allem für Alg II-Bezieher, die sowieso am Existenzminimum leben müssen, kann das bedeuten, dass sie eine Weiterbildung aus finanziellen Gründen nicht wahrnehmen können.
Dieses Problem war Gegenstand einer Petition an den Deutschen Bundestag. Der Petitionsausschuss konnte nicht direkt helfen, weil diese Regelung eben gesetzlich fixiert ist, hat aber die Petition dem Arbeits- und Sozalministerium "als Material überwiesen". "Übersetzt" bedeutet das: wir meinen, dass es nicht so bleiben kann, also kümmert Euch drum und legt einen Entwurf für eine Gesetzesänderung vor.
Quelle: Bundestags-Drucksache 16/7757 (http://dip21.bundestag.de:80/dip21/btd/16/077/1607757.pdf)
Dieses Problem war Gegenstand einer Petition an den Deutschen Bundestag. Der Petitionsausschuss konnte nicht direkt helfen, weil diese Regelung eben gesetzlich fixiert ist, hat aber die Petition dem Arbeits- und Sozalministerium "als Material überwiesen". "Übersetzt" bedeutet das: wir meinen, dass es nicht so bleiben kann, also kümmert Euch drum und legt einen Entwurf für eine Gesetzesänderung vor.
Quelle: Bundestags-Drucksache 16/7757 (http://dip21.bundestag.de:80/dip21/btd/16/077/1607757.pdf)