Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erstantrag (Unter 25.)
Hi!!
War heute bei der ARGE wegen einem ALG 2 antrag, da mein arbeitslosengeld ausläuft.
Und was ich da hörte ist einfach wahnsinn. Spinnen die nun Komplett!!!
Was ist das für ein Super tolles neues Gestez :kotz: :-x
Also was werde ich denn erreichen wenn ich den Antrag stelle? Den das meinte die Frau zum Schluß einfach zu mir!!
Bin 23 Jahre zu 60% Schwerbehindert, wohne bei meiner Mutter (seit 1 Monat geschieben) und im Haus wohnt noch mein Bruder, der aber auch Arbeitslosen Geld 1 bezieht. Das Haus gehört uns ist unser Eigentum.
Meine Frage: Was bringt es wenn ich den Antrag stelle? Oder soll lieber gleich meine Mama ein Antrag stellen? Tausend ??????????? im Kopf.
Nadeln :cry: :-x
StephanK
27.06.2006, 08:11
So ganz verstehe ich Deine Frage nicht.
Es stimmt, dass durch die Änderung des SGB II (des "Hartz-IV-Gesetzes"), junge Leute ab 1. Juli bis zum 25. Geburtstag eine Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern(teilen) bilden, mit denen sie zusammenwohnen. Das bedeutet eine schärfere Anrechnung des Einkommens der Eltern/des Elternteils und (unabhängig davon) weniger Geld für Dich. Es wird halt gespart - besonders bei denen, die sowieso sehr wenig haben... :x
Ob Deine/Eure Mutter selbst einen Antrag stellen sollte, kann ich nicht einschätzen. Das hängt davon ab, wieviel Unterhalt sie von ihrem Ex-Mann erhält.
Ich empfehle, in jedem Fall einen Antrag zu stellen. Weil Du eben mit Deiner Mutter eine Bedarfsgemeinschaft bildest, wird Euer Bedarf gemeinsam berechnet; falls Dein Bruder auch unter 25 ist, wird auch dieser in die Berechnung einbezogen.
Danke für die Antwort!!
Also klar ist das ich dann eine sogenannte "Berdarfsgemeinschaft" mit mehr Ma bilde!! Soweit ich das verstanden habe 8)
Mein Bruder ist älter also 26. Dann müssen wir sein A-Geld nicht angeben, oder wie??
Kenne mich damit net so aus! Sorry für die wahrschenlich blöden Fragen!!
:oops: :oops:
Nadeln
StephanK
27.06.2006, 17:28
Es gibt nix zu entschuldigen, weil es keine blöden Fragen gibt, sondern nur blöde Antworten :D
Es sieht also so aus: Du und Deine Mutter sind eine Bedarfsgemeinschaft. Das heisst: als Bedarf werden für Euch beide € 621.- + 2/3 der Kosten des Hauses anerkannt (es sei denn, es gäbe für Dich noch einen behinderungsbedingten Mehrbedarf). Dein Bruder gehört nicht zur Bedarfsgemeinschaft, weil er 26 ist.
Er gehört aber zur Haushaltsgemeinschaft (das ist ein Unterschied). Deswegen muss er im Antragsformular auf Seite 3 bei "III. Persönliche Verhältnisse der mit dem Antragsteller/der Antragstellerin in einem Haushalt lebenden weiteren Personen" genannt werden und auf Seite 4 bei "VI. Einkommensverhältnisse des Antragstellers/der Antragstellerin und der im Haushalt lebenden weiteren Personen" muss sein Arbeitslosengeld angegeben werden.
Angerechnet wird es aber nur, wenn es über einem bestimmten Betrag liegt, der sich folgendermaßen errechnet: (690 + sein Anteil an den Kosten des Hauses) x 1,5
Mal angenommen, sein Anteil an den Kosten des Hauses liegt bei monatlich € 40 dann läge dieser Betrag also bei € 730 x 1,5 = € 1095. Nur wenn sein Nettoeinkommen abzüglich seiner steuerlichen Werbungskosten darüber liegt, würde davon etwas auf Euren Bedarf angerechnet.
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