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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : kein Leistungsbezug- ganz abmelden ?


Lancer
13.02.2008, 09:12
Hallo zusammen,

habe folgendes Problem mit dem Arbeitsamt.
Ich bekomme nun schon seit über einem Jahr keinen einzigen Cent weil ich
über den Freibeträgen liege. Den Mindestbeitrag bei der Krankenkasse von
125 Euro muss ich auch selbst tragen. Ich komme wirklich mit sehr wenig
Geld aus meinen Ersparnissen (war eigentlich fürs Alter gedacht)aus und es
ist absehbar, dass in einem oder zwei Jahren nichts mehr davon übrig sein
wird. Ein Auto habe ich natürlich auch nicht.
Nun zum Punkt. Mein netter Sachbearbeiter sagte mir nun, dass ich damit
rechnen könne, nur noch Stellenangebote von Zeitarbeitsfirmen zu bekommen. Bei einer Ablehnung meinerseits könne ich dann mit einer
Abmeldung vom Arbeitsamt rechnen. Das heißt dann natürlich, ich wäre
nicht mehr in der Statistik und die Arbeitslosenzahlen werden weiter
geschönt. Nachteile durch die Anrechenzeiten bei der Rente hätte ich dann
natürlich auch.
Eine Arbeit bei Zeitarbeitsfirmen hätte ich nur im äußersten Notfall in
Erwägung gezogen und deshalb möchte ich mich erstmal weiter nur bei ganz normalen Firmen bewerben. Darauf lässt sich mein Sachbearbeiter aber
nicht ein. Bei Leuten die Leistungen beziehen kann ich das ja noch verstehen
aber bei mir ist sowas doch wohl nicht rechtens oder ?
Ich habe den Eindruck, dass das Arbeitsamt da Druck von oben bekommt
und die sogenannten Nichtleistungsbezieher loswerden will.
Möchte denen aber diesen Gefallen vorerst nicht tun. Wie kann ich das
umgehen und weiterhin gemeldet bleiben?
Herzliche Grüße
Lancer

fragi
13.02.2008, 09:23
Hallo Lancer,

da sie dich als nicht Leistungsbezieher nicht sanktionieren können, ist es ganz einfach... sie können dich so lang nicht rauswerfen, wie du den Maßstäben des §119 SGB III gerecht wirst:


Den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit steht zur Verfügung, wer
1.eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende zumutbare Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes ausüben kann und darf,
2.Vorschlägen der Agentur für Arbeit zur beruflichen Eingliederung zeit- und ortsnah Folge leisten kann,
3.bereit ist, jede Beschäftigung im Sinne der Nummer 1 anzunehmen und auszuüben und
4.bereit ist, an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung in das Erwerbsleben teilzunehmen.

Quelle: §119 Abs.5 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__119.html)

Bei dir ist wohl Punkt 3 der "knackpunkt"...

Ich überlege mir in solchen Sachen immer ob es ratsam ist ein Auto zu behalten... die meisten Stellenangebote von ZA's setzen das vorraus. Wenn ich also kein Auto mehr habe, sollte ich mich schnellstens darum kümmern, dass dies auch im Profil von mir im PC der BA verschwindet, denn dann werden mir diese Vermittlungsvorschläge wo ein Auto gebraucht wird auch nichtmehr geschickt (habe ja keins).
Zu meinen Terminen bei der BA kann ich mir ja auch von Freunden eins ausleihen oder fahre mit dem Bus!

So wäre meine Überlegung :)

Betroffener
13.02.2008, 12:50
Ich hoffe, als Nichtleistungsbezieher hast Du wenigstens einen Antrag auf Wohngeld gestellt bzw. bekommst schon Wohngeld?