Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hartz-IV-Haushaltssperre - Kein Geld mehr für Billigjobs
ALN - Robot
27.06.2006, 01:53
Kein Geld mehr für Billigjobs
Dank Hartz-IV-Haushaltssperre können viele Städte und Gemeinden keine Ein-Euro-Jobber mehr einstellen.
Landkreistag schlägt vor: ALG II kürzen
Der Artikel zur Meldung hier... (http://www.jungewelt.de/2006/06-27/019.php)
StephanK
27.06.2006, 08:21
Kein Wunder, dass jetzt die Forderungen nach "0-€-Jobs" aufkommen...
Jo so wie bei dem kleinen mit dem schwarzen Schnauzbart. Alle zum Arbeitsdienst denn Arbeit macht ja Frei. Fragt sich nur sind wir schon in der Vergangenheit Angekommen? Glaube ja, ein Hoch auf die Herrenmenschen. Armes Deutschland :patsch: :patsch:
Betroffener
27.06.2006, 12:26
Dem steht aber gegenüber, dass aus den Mitteln der Eingliederungstitel in den ArGen und Kommunen Personal und Ausstattung bezahlt wurden und eben diese Mittel nur zu Bruchteilen angerufen wurden in 2005 und auch 2006 - was wohl der Hauptgrund für die Kürzungen war.
Es dürfte sich da eher um falsche regionale Planansätze handeln und ein Verteilungsproblem an sich - aber nicht um wirklichen Geldmangel aus dem Topf "Eingliederung" - denn der ist mit 6,5 Milliarden eigentlich gut bestückt.
Für 630.000 EEJ wurden 2005 1,1 Milliarden ausgegeben und die rextlichen Maßnahmen können soviel nicht gekostet haben, da aus diesem nur allenfalls 50% abgerufen wurden - inkl. der Personal und Ausstattungskosten (die da nicht rein gehören).
Seebarsch
27.06.2006, 18:55
Das sind die richtigen !
Erst aus dem Eingliederungstitel Geld für Personal und Einrichtungen in Massen verbraten, bereitgestellte Mittel nicht abfordern und dann jammern dass kein Geld mehr da ist für 1€ Jobs !
Zur Krönung des Skandals dann auch noch Leistungskürzungen zu fordern ist doch die absolute Frechheit !
Richtig genannt, bedeutet das Veruntreuung und sollte mit Gefängnis bestraft werden !
:-x :wut: :kotz:
StephanK
27.06.2006, 19:59
Ich bin wahrlich kein Strafrechtsexperte, fürchte aber, dass das nicht vom Tatbestand der Veruntreuung erfasst wird. Interessanter wäre in einem solchen Zusammenhang vielleicht die Leistungskürzung nach Abs. 2 des § 353 StGB (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__353.html).
Im übrigen empört mich das ganze genau so... :twisted:
Seebarsch
27.06.2006, 21:59
Ich glaub der 266 passt !
http://alexanderkoch.de/laWWW.de/Library/stgb/266.htm
Alternativ könnte man es auch unter "Bandendiebstahl" packen !
8) 8) 8)
Betroffener
28.06.2006, 00:54
Mhh,
der §266 würde dann aber auch auf viele ArGen und Optionskommunen passen - bis runter auf die Sachbearbeiterebene.
Ich will das hier nicht ausspinnen, aber die Verletzung des gesetzlichen Beratungsauftrages in Verbindung mit der Vermeidungsstrategie stellt ja eine "Vorteilsnahme" zu Lasten des Antragstellers dar (ich weiß - eigener Paragraph) aber auch, was der Paragraph 266 meint.
Gab es da nicht noch das Gegenteil von "Vergünstigung im Amt"
Seebarsch
28.06.2006, 18:59
Wenn man die Umstände und Geschehnisse genauer unter die Lupe nehmen würde, käme bestimmt ein ansehnliches Seminar "Strafrecht für angehende Juristen" heraus.
:lol: :P :lol:
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.