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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Finanzierung und/oder Mobilitätshilfe


187
15.02.2008, 10:50
Hallo alle miteinander,

ich würde gern per J1 Visum in die USA gehen. Nun muss man zur Beantragung dieses Visums eine von der US-Regierung zertifizierte Organisation einschalten, was natürlich mit Kosten verbunden ist. Summa summarum kommt man bei 18 monatigem USA-Aufenthalt für Visagebühren, Sicherheitsgebühr, Kranken-,Haftpflicht- und Unfallversicherung für die Zeit auf 1500-1700 Euro je nach Organisation.
Gemessen daran was mir das Jobcenter für 18 Monate zahlen würde, ergäbe sich für sie eine Ersparnis von knapp 9000 Euro. Meist ist es so, dass die Arbeitgeber während man per J1 für sie arbeitet, sich um ein H1 Visum kümmern, so dass die meisten Leute nach Beendigung des J1-Programms nicht mehr nach Dtl. zurückkehren.
Gibt es eine Möglichkeit, dass sie mir die Teilnahme an diesem Programm - was de facto natürlich meiner besseren Qualifizierung dient, mich aus der Arbeitslosigkeit holt und ihnen Kosten erspart - finanzieren?

Besteht für den Fall, dass das Jobcenter derartige Kosten nicht übernimmt, die Möglichkeit Mobilitätshilfen zu beantragen und sich diese quasi bar auszahlen zu lassen?
Zur Erklärung: aufgrund meiner Arbeitslosigkeit lebe ich noch zu Hause bei meiner Mutter (was in meinem Alter schon peinlich genug ist). Somit würde ich mit lediglich meinen Klamotten, meinem Computer und meinem Hund umziehen, so dass ich mir alles neu anschaffen müsste. Von Kaution/Zahlung von 3 Mieten mal abgesehen, wären mit dem Schritt in die USA logischerweise hohe Kosten verbunden. Nun steht in den Bestimmungen aber, dass man Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen vorlegen soll, das Amt sich für einen entscheidet und das Geld an das Unternehmen überweist. In meinem konkreten Fall wäre es lächerlich ein Umzugsunternehmen einzuschalten - für was auch: 3 Koffer?
Meine Idee ist dahingehend, dass ich bei einer Barauszahlung (wenn ich mal von den maximalen 4500 Euro ausgehe) nicht nur Geld für ein paar Basic-Anschaffungen (Bett, Tisch, Geschirr) hätte, sondern auch für Teilnahme am J1 bezahlen könnte, wenn mir das Amt dabei anderweitig nicht helfen kann. Selbst wenn Sie mir die 4500 Euro bewilligen, sparen sie fast 6000 Euro an ALG II für mich im selben Zeitraum.

An wen kann man sich innerhalb des Amtes wenden, falls der Fallmanager wenig kooperativ ist? Mein bisheriger Fallmanager war super, jetzt habe ich aber auf einmal einen anderen (habe ihn noch nicht kennengelernt) und ein bisschen Bammel, dass er weniger hilfreich sein könnte.

Die Sache ist etwas umfangreich. Ich hoffe, Ihr wisst dennoch Rat.

LG aus Berlin

Noch ein Nachtrag:
J1-Stellen in den USA findet man auch auf den Seiten der Stellenbörse der Arbeitsagentur. Könnte dies als Argumentationshilfe dienen, sowohl im Falle der Finanzierung für ein solches Programm als auch die Gewährung von Mobi-Hilfen? Nach dem Motto: Ihr bietet es an, ich möchte es nutzen.
Ich gelte im Rahmen des J1-Programms zwar als Young Professional, oftmals ist aber auch von Trainee die Rede. Ich weiss nicht, ob sich das Jobcenter an dem Begriff irgendwie stören könnte. Steuer-, versicherungspflichtig usw. sind Trainee-Jobs allemal (was ja wohl für die Mobi-Hilfen relevant ist).

Sorry, dass es so lang ist.

ratsuchende
15.02.2008, 18:35
Hallo!
Ich sehe die Chancen als äußerst gering an. Deine Argumentation mit der Ersparniss, wenn Du weg bist, greift nicht, weil wirtschaftliche Überlegungen kaum Sache der Arge-MA sind.

Nichtsdestotrotz könntest Du es ja mal versuchen?

restart
15.02.2008, 23:00
Hallo 187,

leider konnte ich nichts passendes zu deinem Problem selbst finden.

Doch möchte ich dich darauf hinweisen, dass die Argumentation mit den 18 Monaten etwas hinkt. Diese würde ja regelrecht einen Vorsatz bedeuten, weitere 18 Monate arbeitslos zu bleiben. Das kannst du sonst ja nicht vorher wissen.

Ich wünsche dir, dass du noch eine Lösung für dein Problem findest.

187
22.02.2008, 21:54
Hallo 187,

leider konnte ich nichts passendes zu deinem Problem selbst finden.

Doch möchte ich dich darauf hinweisen, dass die Argumentation mit den 18 Monaten etwas hinkt. Diese würde ja regelrecht einen Vorsatz bedeuten, weitere 18 Monate arbeitslos zu bleiben. Das kannst du sonst ja nicht vorher wissen.

Ich wünsche dir, dass du noch eine Lösung für dein Problem findest.

LoL stimmt, wenn man will, kann man eine Vorsätzlichkeit hineininterpretieren. Allerdings wäre es auch nicht an den Haaren herbeigezogen oder vollkommen unrealistisch, dass jemand arbeitslos bleibt. Will sagen: es ist sehr wohl im Bereich des Möglichen.

Wie kann man denn sonst noch argumentieren? Bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt mit absolvierter Auslandserfahrung? Ein Bekannter bekam einen SAP-Lehrgang finanziert, der wohl mehrere Tausend Euro gekostet hat, allerdings findet er sein Schreiben mit der Argumentation nicht mehr.

Abgesehen davon: Hat jemand ein Ahnung bzgl. der Mobi-Hilfen?

LG

Upsala
22.02.2008, 22:56
Servus 187!

Ich denke deine „Ersparnisphantasien“ solltest du bei der ARGE nicht vortragen.
Das J 1 Visum ist m.W. sehr eingeschränkt, was sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten angeht (Lehrtätigkeiten oder Forschung), weil es eben nur ein Austauschvisum ist. Hast du etwas in der Richtung nachzuweisen?

187
23.02.2008, 11:33
Servus 187!

Ich denke deine „Ersparnisphantasien“ solltest du bei der ARGE nicht vortragen.
Das J 1 Visum ist m.W. sehr eingeschränkt, was sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten angeht (Lehrtätigkeiten oder Forschung), weil es eben nur ein Austauschvisum ist. Hast du etwas in der Richtung nachzuweisen?

Ich glaube da verwechselt Du das J1 mit dem H1. Das J1 gibt es zum einen für immatrikulierte Studenten (J1-Internship) und zum anderen für Young Professionals mit abgeschlossenem Studium/Ausbildung plus Berufserfahrung (J1-Trainee). Die Berufsfelder sind nicht wahnsinnig eingeschränkt. Ich glaube es gibt lediglich Beschränkungen, was den medizinischen Bereich angeht. Ansonsten muss der Job in den USA lediglich zum gewählten Berufsfeld passen (BWL, Marketing/Strategisches Management in meinem Fall). Die Tätigkeiten sollen einen Wissenszugewinn ermöglichen und nicht nur einfache Büroarbeiten umfassen. Das sind eigentlich schon alle Einschränkungen. Letztlich scheint es - wenn man mit Leuten redet, die es hinter sich haben oder mitten drin sind - eine recht einfache Angelegenheit zu sein, solch ein Visum zu bekommen. Man darf sich nur nicht vom Papierkrieg abschrecken lassen und - was mein Problem ist - die Sache bezahlen können.

Noch mal:
Wenn eine "Quasi-Ersparnis" nicht von Interesse ist, wie kann ich dem Jobcenter die Idee sonst schmackhaft machen?

Und die Frage bleibt immer noch: Kann man Mobi-Hilfen für einen Umzug bar ausgezahlt bekommen, um am neuen Wohnort Möbel anschaffen zu können, da diese am alten Wohnort noch nicht vorhanden sind?

Upsala
24.02.2008, 23:16
Ich glaube da verwechselt Du das J1 mit dem H1. Stimmt, aber die „1“ war richtig.:engel: Hilft aber dennoch nicht viel, weil nicht wirklich ein Job dahinter steht.
Kann man Mobi-Hilfen für einen Umzug bar ausgezahlt bekommen
Das geht sicher nicht, denn die werden direkt an die Unternehmen die den Umzug ausführen überwiesen und vorher haarklein abgerechnet.

187
25.02.2008, 18:35
Wie sieht es aus mit der Übernahme der Kosten für eine Erstausstattung?

Ich habe nichts womit ich umziehen könnte, und würde es mir lieber vor Ort anschaffen, da es den Umzug natürlich erleichtert. Wenn ich nun Geld für eine Erstausstattung beantrage, mir Möbel davon anschaffe und dann Mobi-Hilfen für den Umzug beantrage.

Ginge das? Oder zahlen die wieder nicht für eine Whg. die quasi im Ausland liegt?

Bin noch am verzweifeln hier. Irgendwie muss das doch gehen :-( Ständig sieht man im TV ehem. Hartz 4-Empfänger, die mit ca. 4000 Euro pro Nase sonstwohin auswandern. Wie machen die das (mal abgesehen vom Jobangebot)?

Upsala
25.02.2008, 21:24
Ständig sieht man im TV ehem. Hartz 4-Empfänger, die mit ca. 4000 Euro pro Nase sonstwohin auswandern. Das „ständig“ bezieht sich sicher auf die Wiederholungen. Aber frag doch mal bei den entsprechenden Sendern nach, die das Blaue vom Himmel versprechen. ARGE-TV zeigt so was sicher nicht.

187
26.02.2008, 16:19
Also mit anderen Worten bin ich dazu verdammt nicht nur hier in Deutschland, sondern sogar in Berlin zu bleiben, da ich mir einen Umzug/Erstbezug nicht leisten kann und somit ewig und drei Tage bei meiner Mutter wohnen darf. Tolle Aussichten für eine 30jährige.

187
02.04.2008, 14:05
Habe ja ganz vergessen, Euch Feedback hierüber zu geben.

Aaaaaalso: Die Kosten für die Teilnahme am J1-Programm werden nicht übernommen. Das hattet ihr ja schon richtig erkannt.

Aber: Mobilitätshilfen für einen Umzug können bar ausgezahlt werden bis zur Höhe von 2500 Euro. Man soll bei der Antragstellung ein Schreiben beifügen, in welchem man die Situation erklärt und argumentiert warum man das Geld benötigt (zu erwartende Kaution, erste Miete, kleinere Anschaffung insb. technischer Geräte etc.). Damit geht man am besten persönlich zu seinem Fallmanager. Wenn die/der diesen Antrag unterstützt (und die Kassen nicht leer sind), hat man gute Chancen auf einen positiven Bescheid in der Sache.

Ich hoffe, das habe ich korrekt weitergegeben. Aber so wurde es mir von einem Fallmanager erklärt.

restart
02.04.2008, 14:40
Vielen Dank für die Rückmeldung. :)

Drücke dir die Daumen, dass alles klappt wie geplant.