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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug Erstaustattung abgelehnt


Andrea13
15.02.2008, 13:26
Hallo ihr,
1. ich sollte umziehen, da Whg zu teuer. Habe nach langem Suchen etwas gefunden: angemessen. Super. Sollte Antrag erst nach Mietvertragsunterzeichnung stellen, NUN Antwort von Arge: zu spät. Mietkautionsdarlehen ebenfalls abgelehnt. Was nun? Habe eine leere Whg seit 1.02. und nur meine privaten Sachen. Vorhergehende war mit EBK und vollmöbliert. Bitte um schnelle Hilfe.
2. Meine Nebenkostenabrechnung 06 ist letztes Jahr nicht angekommen per Post, nach hin u her mit Vermieter hat er sie mir per Boten am 31.12. in den BK stecken lassen, bei Antragstellung beim Amt, kam ebenfalls Ablehnung: zu spät. Was nun? Ich habe immer noch die ca 400€ offen..

Hartzbeat
15.02.2008, 14:26
Hallo Andrea13 und willkommen in diesem Forum,
bevor hier weiteres zu sagen ist, wäre es hilfreich, wenn Du die Begründung (Ablehnung warum?) zu den jeweiligen Entscheidungen der ARGE hier angeben würdest.

Gruß von Hartzbeat

Andrea13
15.02.2008, 18:48
Hallo Hartzbeat.
Die Antwort darauf schrieb ich bereits im 1. Bericht: Anträge alle abgelehnt, da zu spät beantragt!
Das ist ja das Absurde bei der Kaution z.B. als ich sie vorher beantragen wollte, sagte man mir als erstes, diese kann erst nach Vertragsunterzeichnung beantragt werden..

restart
15.02.2008, 22:56
Sollte Antrag erst nach Mietvertragsunterzeichnung stellen, NUN Antwort von Arge: zu spät. Mietkautionsdarlehen ebenfalls abgelehnt. Was nun? Hier könnte ein Widerspruch wegen falscher bzw. fehlerhafter Beratung, unter Berufung auf das Urteil des SG Lüneburg S 25 AS 163/06 vom 09.11.2006 (http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C33456083_L20.pdf) helfen.

Persönlich würde ich aber einen Anwalt hinzuziehen, um Fehler zu vermeiden. Dazu wird ein Beratungshilfeschein vom Amtsgericht benötigt.

Was die Betriebskosten angeht, dürfte die Widerspruchsfrist ja schon abgelaufen sein. Hier wäre eventuell ein Überprüfungsantrag § 44 SGB X (http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__44.html) zu stellen. Denn zwar ist man verpflichtet Änderungen sofort mitzuteilen (sofern die einem Bekannt sind), aber nach meiner Ansicht, ändert das nichts am bestehenden Anspruch selbst.

Hartzbeat
16.02.2008, 15:35
@ Andrea13,
sorry - hatte Deine Anmerkung "zu spät" nicht als Begründung des Amtes, sondern als Deine Begründung verstanden. Das erschien mir zu wenig, um diesen Grund der Behörde zuzuordnen. Wie man sieht, macht die es sich leicht mit Begründungen, zumal sie Dich dann, wie restart es beschrieben hat, sehr mangelhaft bzw. sogar falsch beraten hat.

Stimme deshalb restarts Vorschlägen voll und ganz zu. Ein Anwalt wäre in diesem Fall vonnöten.

Den Antrag auf Beratungskosten, den Dir restart empfahl, kannst Du Dir hier auch downloaden ...
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showpost.php?p=127280&postcount=4

... und sparst Dir damit den Weg zum Gericht. Mit dem Antrag kannst Du direkt zu einem Fachanwalt Deiner Wahl gehen. Die Erstberatung dort wird Dich 10 EUR kosten (Quittung aufbewahren!), alles weitere ist dann kostenlos. Alle anderen persönlichen Aufwendungen können Dir, sofern Deinem Widerspruch stattgegeben wird, auf Rechnung erstattet werden. Also alle Belege (Porto, Beratung, Fahrkosten, etc.) sammeln.

RECHT viel Erf:)lg
wünscht Dir
Hartzbeat

StephanK
16.02.2008, 17:55
... und sparst Dir damit den Weg zum Gericht. Mit dem Antrag kannst Du direkt zu einem Fachanwalt Deiner Wahl gehen.Das ist schon richtig, aber ich möchte doch auf das hier bei Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=abchnittsueberschrift_allgemeines#faq_ beratungshilfegesetz) genannten Risiko hinweisen - und den möglichen Weg, es zu vermeiden.