Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steht Kündigungsgrund im Zeugnis?
fehlgekauft
15.02.2008, 17:42
Hallo.
Wer kann mir sagen, ob im Zeugnis steht, wer gekündigt hat und warum?
Ich werde wohl noch während der Probezeit oder gleich danach wg.
Krankheit gekündigt!
Steht dann im zeugnis, dass ich gekündigt worden bin?
Deshalb überlege ich, selbst zu kündigen.
Dann steht doch im zeugnis, dass ich gekündigt habe?
Mir gehts drum, dass das zeugnis für meinen neuen Arbeitgeber
besser aussieht.
danke
Hartzbeat
15.02.2008, 17:47
Hallo fehlgekauft,
ob es nun denn letzten Endes in Deinem Arbeitszeugnis drinstehen wird, kann hier nicht definitv gesagt werden, aber es gibt Möglichkeiten, das in einem Arbeitszeugnis mher oder weniger direkt auszudrücken.
Beispielsweise: Herr/Frau XY verlässt uns auf eigenen Wunsch/hat uns gebeten, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Wir wünschen ihm/ihr für ihr weiteres berufliches Weiterkommen (recht) viel Erfolg/alles Gute.
Gruß von Hartzbeat
Nö steht er nicht, desweiteren darf Grund und Art der Kündigung auch ohne Dein Einverständnis nicht aus dem Zeugnis ersichtlich sein.
chrisvincenzo
15.04.2008, 22:49
Hallo, wie ist das bei einem befristeten Vertrag? Vor allem, wenn man diesen nicht von sich aus verlängert? Steht da dann drin: "Wir bedauern, dass ..." oder steht da "Arbeitsverhältnis war befristet bis ...". Geht darum, wenn der Arbeitsvermittler das Zeugnis sieht (auf Wunsch) und das lesen würde: "Wir bedauern" ... "wie bedauern? Sie hatten doch ein befristetes Verhältnis? Da hätte er sie doch übernehmen oder weiteranstellen können oder haben etwa SIE aufgehört? ... Danke.
Geht darum, wenn der Arbeitsvermittler das Zeugnis sieht (auf Wunsch) und das lesen würde: "Wir bedauern" ... "wie bedauern? Sie hatten doch ein befristetes Verhältnis? Da hätte er sie doch übernehmen oder weiteranstellen können oder haben etwa SIE aufgehört? ... Bei der Agentur oder ARGE legt man eine Kündigung vor, aber kein Arbeitszeugnis. Wenn dein Vertrag befristest war, legst du nur den Vertrag vor, aus dem geht ja hervor das er endet.
chrisvincenzo
16.04.2008, 19:38
Bei der Agentur oder ARGE legt man eine Kündigung vor, aber kein Arbeitszeugnis. Wenn dein Vertrag befristest war, legst du nur den Vertrag vor, aus dem geht ja hervor das er endet.
danke restart. Ich meine jetzt auch mehr bei der Arbeitsvermittlerin (später). Die wollte schon mal Zeugnisse sehen. Aber die Arbeitsvermittlerin und diejenige, die den Antrag auf ALG entgegennimmt oder bearbeitet haben ja miteinander "nichts" zu tun?! Sind ja zwei getrennte Vorgänge innerhalb der selben Agentur?
Ich meine jetzt auch mehr bei der Arbeitsvermittlerin (später). Achso. Na wenn du keins hast kannst du keins vorlegen. Auch kommt es doch darauf an was wörtlich drin steht.
Eine Verlängerung muss man nicht annehmen. Wichtig ist auch nur, dass der Vertrag wie vereinbart geendet hat (also nicht vorher durch Kündigung).
Auch hast du ja das Recht, mit dem Arbeitgeber darüber zu verhandeln, was im Zeugnis stehen soll. Alles zu deinem Nachteil muss er streichen.
chrisvincenzo
01.05.2008, 08:42
Achso. Na wenn du keins hast kannst du keins vorlegen. Auch kommt es doch darauf an was wörtlich drin steht.
Eine Verlängerung muss man nicht annehmen. Wichtig ist auch nur, dass der Vertrag wie vereinbart geendet hat (also nicht vorher durch Kündigung).
Auch hast du ja das Recht, mit dem Arbeitgeber darüber zu verhandeln, was im Zeugnis stehen soll. Alles zu deinem Nachteil muss er streichen.
Hallo. Danke für die Antwort. Habe nun mein Zeugnis erhalten. Darin heißt es wie folgt: "Der Arbeitsvertrag mit Herrn XY war zunächst für 1 Jahr befristet. Herr XY scheidet nach Ablauf der Befristung, am ..., auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Gerne hätten wir das Arbeitsverhältnis mit Herrn XY fortgeführt. Wir danken Herrn XY für seine allzeit sehr gute Leistung und bedauern sein Ausscheiden sehr."
:?
Die Arbeitsvermittlerin will das Zeugnis sicher mal sehen ...
Könnte die im Nachhinein eine Sperre bewirken?
Die Arbeitsvermittlerin will das Zeugnis sicher mal sehen ...
Könnte die im Nachhinein eine Sperre bewirken? Erstens geht sie das Arbeitszeugnis nichts an, also würde ich es auch nicht vorlegen.
Zweitens zwar hat dir die Firma die Fortsetzung angeboten, doch der alte Vertrag ist ausgelaufen. Selbst gekündigt hast du nicht.
Eine Sperrzeit wäre also nur möglich, wenn es zu dem Angebot eine Rechtsfolgebelehrung durch die Agentur gegeben hätte. Wenn es ihr bekannt wird, könnte sie dir das Angebot natürlich mit RfB vorlegen. Daher, was sie nichts angeht, würde ich nicht vorlegen. Ärger kann man nie ausschließen.
Drittens könntest du deinen AG auffordern, diese Formulierung zu ändern, aber ich denke für künftige AG’s ist es besser, wenn du die Firma verlassen hast und man deinen Weggang bedauert.
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