seilow
19.06.2005, 18:40
...bisher in der Summe ca. 1600,- EUR !!
Die Verwaltung des Unvermögens zum Schaden der Betroffenen/Bedürftigen ist m.E. tatsächlich Methode und die Art und Weise Sozialreformen in unserem Land voranzubringen.
In meinem Fall wurden vom 01.01.2005 an Untervermietungseinnahmen einmal als Minderung meiner Wohnungskosten und ein zweites Mal als Einkommen angerechnet bzw. abgezogen.
Ende Januar reichte ich deshalb einen auch für die Sachbearbeiterin nachvollziehbar begründeten Widerspruch gegen meinen ersten ALGII-Bescheid ein. Dessen sofortige Bearbeitung wurde mir zugesagt zudem die Agentin mir auch gleich eine Entschuldigung für diesen Fehler (Getrenntheit der Eingabemasken für einerseits "Kosten für Unterkunft und Heizung" und andererseits "Einkommen") gab, somit war ich damals noch im Reinen.
Ende Februar zog mein damaliger Untermieter aus was ich zeitgleich mittels "Veränderungsmitteilung" (Vorlage incl. Kündigungsschreiben ...ziehe zum Ende Februar aus...) dem Amt kund tat. Also ab 01.03.2005 keine Einnahmen aus Untervermietung mehr welche mir bis dahin noch doppelt abgezogen wurden.
Daran hat sich bis heute leider nichts geändert :-x
7 Wochen nach Abgabe der "Veränderungsmitteilung" bekam ich Post von der ARGE allerdings nicht die erhoffte Bearbeitung meines Widerspruchs oder der Veränderung.
Weit gefehlt, jetzt wurde ich befragt ab wann ich denn nun keine Einnahmen aus Untervermietung mehr erziele und erfragt ob ich nicht wieder neu untervermietet hätte. Nicht ohne mich darauf hin zu weisen, dass ab 01.10.2005 das Überschreiten der "Mietobergrenze" meinerseits nicht mehr bezahlt würde. Aus früheren Zeiten gewohnt dergleichen Anfragen telefonisch erledigen zu können stellte ich fest, dass die bis dato geltende Rufnummer "vorübergehend nicht erreichbar" sei und nach einiger Recherche eine 01801er Nummer die neue war (wohlgemerkt eine einzige für ca. 11000 evtl. Betroffene :shock: )
Wie zu erwarten war kein Durchkommen möglich, immer besetzt, zudem "Rückruf bei Besetzt" bei diesen kostenpflichtigen Nummern nicht funktioniert. Also ein FAX an die noch erreichbare frühere FAX-Nr. mit der dringlichen Bitte um Weiterreichung/Bearbeitung, der Information "noch keine weitere Untervermietung" und der Nachfrage was bzw. ob bei Überschreitung der Mietobergrenze überhaupt etwas bezahlt würde.
Zwischenzeitlich bekam ich den Vordruck zum "Antrag auf Fortzahlung" dessen Einreichung ich als Gelegenheit nutzte, nun per Einschreiben, nochmals um Bearbeitung zu "flehen", seit meinem Widerspruch waren 16, seit der Veränderungsmitteilung 12 Wochen vergangen.
Nun sind weitere 4 Wochen verstrichen ohne Reaktion von Amts wegen. Die Bemühungen seitens der Stadt (Verbündete im Rahmen der ARGE) mir etwas "hinzuverdienen" zu können z.B. als Friedhofsaufsicht (bin langzeitarbeitsloser Dipl. Ing.) gehen derweil unvermindert weiter (um das, was ich zuwenig bekomme, auf 1,- EUR-Basis zu verdienen müsste ich eine 80 Std. Woche annehmen, 30 sind nur erlaubt, hinzuverdient habe ich dann allerdings auch noch nichts).
Um meine eingangs getroffene Aussage zu überprüfen hier eine kleine Umfrage zur Häufigkeit der Einbehaltung von zustehenden ALGII-Geldern für Bedürftige seitens der Behörden.
Ich kann mir nicht denken ein Einzelfall zu sein oder doch ?
mfG
Die Verwaltung des Unvermögens zum Schaden der Betroffenen/Bedürftigen ist m.E. tatsächlich Methode und die Art und Weise Sozialreformen in unserem Land voranzubringen.
In meinem Fall wurden vom 01.01.2005 an Untervermietungseinnahmen einmal als Minderung meiner Wohnungskosten und ein zweites Mal als Einkommen angerechnet bzw. abgezogen.
Ende Januar reichte ich deshalb einen auch für die Sachbearbeiterin nachvollziehbar begründeten Widerspruch gegen meinen ersten ALGII-Bescheid ein. Dessen sofortige Bearbeitung wurde mir zugesagt zudem die Agentin mir auch gleich eine Entschuldigung für diesen Fehler (Getrenntheit der Eingabemasken für einerseits "Kosten für Unterkunft und Heizung" und andererseits "Einkommen") gab, somit war ich damals noch im Reinen.
Ende Februar zog mein damaliger Untermieter aus was ich zeitgleich mittels "Veränderungsmitteilung" (Vorlage incl. Kündigungsschreiben ...ziehe zum Ende Februar aus...) dem Amt kund tat. Also ab 01.03.2005 keine Einnahmen aus Untervermietung mehr welche mir bis dahin noch doppelt abgezogen wurden.
Daran hat sich bis heute leider nichts geändert :-x
7 Wochen nach Abgabe der "Veränderungsmitteilung" bekam ich Post von der ARGE allerdings nicht die erhoffte Bearbeitung meines Widerspruchs oder der Veränderung.
Weit gefehlt, jetzt wurde ich befragt ab wann ich denn nun keine Einnahmen aus Untervermietung mehr erziele und erfragt ob ich nicht wieder neu untervermietet hätte. Nicht ohne mich darauf hin zu weisen, dass ab 01.10.2005 das Überschreiten der "Mietobergrenze" meinerseits nicht mehr bezahlt würde. Aus früheren Zeiten gewohnt dergleichen Anfragen telefonisch erledigen zu können stellte ich fest, dass die bis dato geltende Rufnummer "vorübergehend nicht erreichbar" sei und nach einiger Recherche eine 01801er Nummer die neue war (wohlgemerkt eine einzige für ca. 11000 evtl. Betroffene :shock: )
Wie zu erwarten war kein Durchkommen möglich, immer besetzt, zudem "Rückruf bei Besetzt" bei diesen kostenpflichtigen Nummern nicht funktioniert. Also ein FAX an die noch erreichbare frühere FAX-Nr. mit der dringlichen Bitte um Weiterreichung/Bearbeitung, der Information "noch keine weitere Untervermietung" und der Nachfrage was bzw. ob bei Überschreitung der Mietobergrenze überhaupt etwas bezahlt würde.
Zwischenzeitlich bekam ich den Vordruck zum "Antrag auf Fortzahlung" dessen Einreichung ich als Gelegenheit nutzte, nun per Einschreiben, nochmals um Bearbeitung zu "flehen", seit meinem Widerspruch waren 16, seit der Veränderungsmitteilung 12 Wochen vergangen.
Nun sind weitere 4 Wochen verstrichen ohne Reaktion von Amts wegen. Die Bemühungen seitens der Stadt (Verbündete im Rahmen der ARGE) mir etwas "hinzuverdienen" zu können z.B. als Friedhofsaufsicht (bin langzeitarbeitsloser Dipl. Ing.) gehen derweil unvermindert weiter (um das, was ich zuwenig bekomme, auf 1,- EUR-Basis zu verdienen müsste ich eine 80 Std. Woche annehmen, 30 sind nur erlaubt, hinzuverdient habe ich dann allerdings auch noch nichts).
Um meine eingangs getroffene Aussage zu überprüfen hier eine kleine Umfrage zur Häufigkeit der Einbehaltung von zustehenden ALGII-Geldern für Bedürftige seitens der Behörden.
Ich kann mir nicht denken ein Einzelfall zu sein oder doch ?
mfG