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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wieder studieren?


Heike34
27.06.2006, 11:52
Hallo,

da ich aufgrund von gesundheitlichen Problemen arbeitslos geworden bin, finde ich in "meinem" Bereich leider keinen Job. Die gesundheitlichen Einschränkungen sind erst vom Arbeitsamtsarzt (für ALGI) und dieses Jahr auch von einem Arzt des Gesundheitsamtes (für ALGII) bestätigt worden. Leider bekomme ich keine Umschulung, da dafür kein Geld vorhanden ist. Außerdem gibt es ja auch keine Garantie, daß ich nach einer Umschulung einen Job bekomme... Und das obwohl ich nur eingeschränkt vermittelbar bin. Naja, besser zahlen sie mir ein Leben lang ALGII, als mir einmal eine Umschulung zu zahlen. Dann hätte ich zumindest die Chance, einen Job zu finden.

Nun überlege ich, ob ich wieder anfangen soll zu studieren (ich hatte ein Studium angefangen, dieses jedoch abgebrochen, um "Geld zu verdienen"). Zwar bin ich nun Mitte 30, aber unmöglich ist es ja nicht. Außerdem hätte ich so eine sinnvolle Beschäftigung, die auch noch meine (zukünftigen) Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern würde.

Meine Frage nun: Wie sieht das finanziell aus? Mein Lebensgefährte ist leider auch ALGII-Empfänger :sad: Könnte ich dann Bafög beantragen? Und wie sähe es mit der Krankenkasse aus? Früher hat es für Studenten einen "Sonderpreis" gegeben. Allerdings weis ich nicht, ob es dafür eine Altersbegrenzung gibt....

Im Moment bekommen wir 311€ pro Person plus 350€ Miete. Würden wir uns, wenn ich studiere, schlechter stehen, oder kämes es ungefähr auf das selbe raus?

Liebe Grüße
Heike

StephanK
27.06.2006, 12:45
Ich denke, das wird zumindest ziemlich schwierig werden.
BAföG gibt es für über 30jährige nur in Ausnahmefällen.
Die BAföG-website des Bildungsministeriums (www.das-neue-bafoeg.de) ist ziemlich gut gemacht; klick Dich bitte mal dort durch und überprüfe, ob eine der Ausnahmeregelungen für Dich zutrifft.

Für die Krankenversicherung gilt: Studenten nach Abschluß des vierzehnten Fachsemesters oder nach Vollendung des dreißigsten Lebensjahres sind nur versicherungspflichtig, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V).

Als Studentin wärest Du überhaupt nicht Alg II-berechtigt, d.h. Dein Lebensgefährte wäre dann eine "halbe Bedarfsgemeinschaft", bekäme also € 311 + die halbe Miete.

Heike34
27.06.2006, 13:13
Hallo StephanK,

danke für Deine Antwort. Auf die Idee auf die Bafög-Seite zu gehen, hätte ich auch selbst kommen können :patsch: Sorry.

Die Ausnahmen für eine Förderung für über 30 Jährige, treffen auf mich leider nicht zu :sad: Und wieder eine Seifenblase zerplatzt...

Aber irgendetwas wird uns schon noch einfallen, um an einen Job zu kommen. Wir suchen ja auch noch fleißig im Ausland. Irgendwann wird einer von uns beiden schon noch was finden.

Liebe Grüße
Heike

StephanK
27.06.2006, 14:34
Schade, dass BAföG nicht mehr drin ist...
Leider bekomme ich keine Umschulung, da dafür kein Geld vorhanden ist.Nachfrage: bei wem gibt's kein Geld? Mit anderen Worten: Hast Du das über die Arbeitsagentur versucht?
Wenn das über die Schiene "Rehabilitation" läuft, kommen vielleicht ganz andere Kostenträger in Betracht.
Zum Stöbern empfehle ich mal die Datenbank Rehabilitation (http://db1.rehadat.de/rehadat/Reha.KHS).

Heike34
05.07.2006, 07:26
Hallo StephanK,

ich war ein paar Tage nicht online, daher die späte Antwort.

Ich habe erst bei der Arbeitsagentur nachgefragt (oder wohl eher "genervt") und bin nun bei der Sozialagentur am Ball. Rehabilitation kommt wohl nicht in Frage.- Ich habe auch noch keinen Antrag beim Versorgungsamt gestellt, da ich denke, daß man dann wohl noch schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat :sad: Meine Ärzte meinen, daß ich im "schlimmsten Fall" 40% bekäme und im "Besten" 60%.

Liebe Grüße
Heike

StephanK
05.07.2006, 09:01
Mit Rehabilitation meinte ich nicht nur bzw. nicht unbedingt die "Schiene" Behinderung. Je nach dem, welche gesundheitlichen Probleme/Einschränkungen Du hast, käme dafür auch den Rentenversicherungsträger in Betracht (Grundsatz "Reha vor Rente").

Die Einstufung als Schwerbehinderte ist, gerade wenn's so um die 50 % herum ist, in der Tat ein zweischneidiges Schwert. Als "50 %iger" weiss ich, wovon ich rede... Das sollte man sich gut überlegen. Wenn allerdings bestimmte Tätigkeiten aus gesundheitlichen Gründen einfach nicht in Frage kommen, hat man es in dieser Hinsicht mit dem Ausweis schon leichter.

Heike34
05.07.2006, 10:17
Ich weiß nicht, ob ich den Ausweis beantragen soll. Einige sagen, daß es besser wäre und Vorteile bringt. Andere wiederum bringen das Argument, daß es für viele Arbeitgeber ein Grund ist, nicht einzustellen (wegen dem erhöhten Kündigungsschutz).

Aus Sicht des Arbeitgebers kann es bedeuten, daß man evtl. Fördergelder kassieren kann, oder einen unliebsamen Mitarbeiter nicht wieder los wird. Ich überlege da schon länger, was ich tun soll. Wahrscheinlich ist es wieder von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich.

Liebe Grüße
Heike

StephanK
05.07.2006, 11:26
Wahrscheinlich ist es wieder von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich.So ist es. Im öffentlichen Dienst ist es noch am besten (weil es auch "politisch peinlich" ist, wenn nicht mal dort die Pflichtquote für Schwerbehinderte erfüllt wird), in der Wirtschaft oft ganz mies...

Die Sache mit dem verstärkten Kündigungsschutz wird meiner Meinung nach allerdings von dem meisten Arbeitgebern (und auch von vielen Arbeitnehmern) arg überschätzt. Wenn jemand wirklich "silberne Löffel klaut", wird man ihn auch dann los, wenn er schwerbehindert ist. Außerdem spielt das "normale" Kündigungsverfahren bei den immer mehr werdenden befristeten Arbeitsverträgen sowieso keine Rolle.

Man kann Dir nur schwer zu- oder abraten. Vieles hängt von Deinem Beruf, Deiner konkreten gesundheitlichen Situation und den daraus sich ergebenden Einschränkungen ab.
Ich habe mich z.B. deswegen dafür entschieden, weil sonst in meinem Lebenslauf der Eindruck entstehen würde, ich wäre durch's Examen gefallen und wäre dann auch noch im zweiten Anlauf gerade mal so durchgekommen. Es erschien mir als das kleinere Übel, darauf hinweisen zu können: kurz vor meinem Examen war ein big bang und ich hab's trotzdem geschafft. Aber natürlich stoße ich dadurch jeden mit der Nase darauf, dass es gesundheitliche Risiken und bestimmte Einschränkungen gibt...

Schwierig ist es vor allem, wenn man behinderungsbedingt zwar in seinem erlernten/bisher ausgeübten Beruf arbeiten kann, aber nicht "volle Kanne", sondern vielleicht nur mit 80 % dessen, was von Kolleginnen und Kollegen üblicherweise erwartet wird. Dann kann es trotz der Probleme, überhaupt einen neuen Job zu finden, schon sinnvoll sein, wenn "man es amtlich hat", dass eben nicht alles geht.

Heike34
05.07.2006, 12:21
Ja, da hast Du recht.

Ein Arzt von mir meinte, ich solle mir einen Job sorgen und dann erst zum Versorgungsamt gehen. Wenn das mit dem Job suchen mal so einfach wäre, wäre das wohl die beste Lösung....