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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anspruchhöhe


ALG53
16.02.2008, 20:53
Hallo

bin ab dem 01.03.08 ALG I berechtigt für 6 Monate.
Ich war zuletzt 01.03.07 Hartz IV ler mit ca 1.000 Euro wegen
ALG I zuvor.

Habe ich jetzt den Anspruch auf der Höhe vom letzten Hartz IV oder wird
der Anspruch nach letztem Zeitarbeit Gehalt berechnet.

Seebarsch
16.02.2008, 20:58
Hallo,
das kommt darauf an.
Grundsätzlich wird das Alg erst einmal nach dem letzten Verdienst errechnet. Solltest du aber innerhalb der letzten zwei Jahre Alg 1 bezogen haben, wird das alte Alg und das neue Alg gegenüber gestellt und dann nach dem höheren Satz gezahlt.
:-P

ALG53
22.02.2008, 10:15
Jetzt wär aber noch das Problem das ja das alte ALG I bis Juni 2006 bereits aufgebrauct war d.h. 1 Jahr war ich damals arbeitslos.
Wird dann ja wohl das neue Zeitarbeitsgehalt herangezogen und muß noch Hartz IV zusätzlich stellen ?

StephanK
22.02.2008, 10:37
Ich find's ein wenig schwierig, die zeitliche Abfolge nachzuvollziehen.
Deswegen gebe ich mal wieder, wie ich's verstehe und bitte ggf. um Korrektur bzw. Angabe der taggenauen Daten:

bis Juni 2005 Arbeit
von Juli 05 bis Juni 06 Alg I
Juli 06 bis Feb 07 Alg II mit befristetem Zuschlag nach Bezug von Alg I
März 07 bis Feb 08 Arbeit

ALG53
22.02.2008, 12:25
so in etwa stimmt es schon

bis Juni 2005 Arbeit
von Juli 05 bis Juni 06 Alg I = 1233 Euro
Juli 06 - 10 Tage ALG II
Juli 06 bis Feb 07 Arbeit
März 07 ALG II = 1007 Euro
April 07 bis Feb 08 Arbeit
Ab 01.03.08 Anspruch auf 6 Monate ALG I

Jetzt weiß ich halt nicht genau welches Geld man wegen der Regel
"letzten 2 Jahre Arbeitslos" bekommt

Grüße

StephanK
22.02.2008, 12:46
Danke für die Auflistung, die es mir leichter macht.
Du hast Glück, weil Du sozusagen "rechtzeitig" wieder arbeitslos wirst. Deswegen wird die Regelung greifen, auf die Seebarsch schon hingewiesen hat. Es wird also Alg I in der früheren Höhe von € 1233 geben. :)