Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kann gekürzt werden?
Hallo, werde zum 1.7. arbeitslos und hätte evtl. die Möglichkeit ab 1.9. Teilzeit mit Opition auf Vollzeit zu arbeiten. Habe bisher Vollzeit gearbeitet und mich auch für Vollzeitarbeit arbeitssuchend gemeldet. Wird mir mein schon genehmigtes Arbeitslosengeld gegenenfalls für Juli/August gekürzt? Vielen Dank für eure Antworten.
HAllo katzl,
meines Wissens nach dürfte Dein ALG nicht gekürzt werden, da das ALG ja nach Deinem vorherigen Verdienst gezahlt wird.
- solltest DU allerdings in Zukunft aus Deinem Teilzeitjob gekündigt werden wird Dein Arbeitslosengeld wohl geringer ausfallen, da DU da ja wahrscheinlich nicht soviel verdienst.
MfG
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Die Ägypter
27.06.2006, 14:26
Entscheidend ist nicht der Vorbezug!
Ausschließlich ausschlaggebend ist ob man sich Vollzeit zur Verfügung stellt - ob man dann tatsächlich in Folge nur TZ arbeitet wirkt sich rückwirkend nicht aus.
Aber... nach einiger Zeit verringert sich natürlich der künftige ALG I-Anspruch - eben aufgrund geringeren Gehalts - wobei wohl zunächst ein Durchschnitt gebildet wird.
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