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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohnung ohne Bad angemessen?!


redbrodi
16.02.2008, 22:10
Ich (bzw. mein Freund) hat folgendes Problem:

Er wohnt in einer Ein-Raum-Wohnung in Berlin Spandau. Diese ist ca. 30qm groß und besteht aus einem Wohnraum und einer Küche (kein Flur, kein Bad, keine Kammer). Das Haus, und demnach die Wohnung auch, ist meiner Meinung nach schon lange renovierungs- und sanierungsbedürftig. (Allerdings bin ich keine Fachfrau). Vor kurzem hat der Vermieter gewechselt und es bestand Hoffnung auf Sanierung. Aber Pustekuchen!

Jedenfalls ist die Wohnung im Detail folgendermaßen aufgebaut:

Öffnet man die Wohnungstür so steht man direkt in der Küche. Diese ist ausgestattet mit einem Ofenherd (wird nicht genutzt) und einem 6-Liter-Wasserboiler und einem Spülbecken. Auf der Wasserleitung ist kaum Druck. Kochen kann mein Freund dank Bekannten an einem Elektroherd, der es aber auch nicht mehr alszulange machen wird und sehr viel Strom verbraucht. Im Winter gibt es in diesem Raum keine Heizmöglichkeiten.

Über die Küche betritt man durch eine Tür den Wohnraum. Er wird mit Ofen beheizt. Weiterhin sind Türen und Fenster ziemlich undicht und die Wand zwischen Küche und Zimmer wird brüchig. Um die Toilette benutzen zu können, muss er eine halbe Treppe runter gehen in eine kleine Toilettenkabine, die er mit drei anderen Mietparteien teilen müsste. Sein einziges Glück ist, dass die anderen Wohnungen leer stehen und er die Toilette für sich allein hat. Die Kabine kann er nicht per Hand beheizen. Das sollte eigentlich der Hauswart regeln tut er aber nach mehreren Versprechungen nicht. Demnach ist es im Winter sehr kalt in dem kleinen Kabuff.
Seine Eltern wohnten bis knapp vor einem Jahr noch in der Nähe, so dass er dort duschen gehen und Wäsche waschen konnte. Nun wohnen sie weit außerhalb in einem eigenen kleinen Haus. Ich wohne am anderen Ende der Stadt. Mittlerweile nutzt er natürlich bei mir ab und zu die Möglichkeit zu duschen und Wäsche zu waschen.
Miete zahlt er, ich glaube, 240 Euro im Monat (Heiz- und Stromkosten kommen hinzu). Da er das 25 Lebensalter überschritten hat und leider keine Ausbildung hat, siehts arbeitsplatztechnisch für ihn ziemlich mau aus.
Psychisch belastet ihn diese Wohnung auch schon sehr. Er ist sehr unglücklich mit dieser Wohnsituation.

So, nun zu meinen Fragen:
Seit geraumer Zeit hat er den Wunsch auszuziehen. Aber als Hartz 4-Empfänger ist er vom AA abhängig. Das will ihm keinen Umzug bewilligen.

Gibt es irgendwo eine Klausel, die besagt, was genau angemessener Wohnraum ist?
Was gehört außer der Größe noch dazu? Ist ein Bad nicht Teil der Grundaustattung einer Wohnung und müsste heutzutage dazu gehören? Wann fangen unwidrige Wohnverhältnisse an? Gibt es die überhaupt?
Wenn er mich nicht hätte, könnte er sich nur im Schwimmbad duschen und in Waschcentern Wäsche waschen. Ist das akzeptabel unter Hartz 4? Welcher soziale Lebensstandart ist unter Hartz 4 überhaupt angemessen? Gibt es eine untere Genze?


Für Infos oder auch ähnliche Situationen oder Auswege aus dieser Misere danke ich euch schon jetzt.

restart
16.02.2008, 23:31
Hallo redbrodi,

Gibt es irgendwo eine Klausel, die besagt, was genau angemessener Wohnraum ist?
Was gehört außer der Größe noch dazu? Ist ein Bad nicht Teil der Grundaustattung einer Wohnung und müsste heutzutage dazu gehören? Wann fangen unwidrige Wohnverhältnisse an? Gibt es die überhaupt? Man muss da etwas unterscheiden.

Mieten tut man den Zustand und Ausstattung, den die Wohnung bei Vertragsbeginn hatte. Einen Anspruch auf Verbesserung der Ausstattung hat man nicht, nur auf Erhaltung. Das bedeutet, dass er die Mängel an der gemieteten Sache dem Vermieter anzeigen muss und dieser zur Beseitigung verpflichtet ist. Eine Verbesserung oder Modernisierung muss dabei nicht rausspringen.

Auch hat ihn bei Abschluss des Vertrages ja niemand dazu gezwungen, diese Wohnung anzumieten.

Klauseln welche Mindestausstattung angemessen ist, gibt es meines Wissens nicht.

Unwürdig und mit 240€ ohne Heizkosten und ohne Bad viel zu teuer, würde ich diese Wohnung aber auch empfinden. Das kann man aber an dieser Stelle schlecht beurteilen ohne den entsprechenden Wohnungsmarkt zu kennen. So selten sind solche "Wohnungen" auch in heutiger Zeit leider nicht (nur meistens leer).

Meine Frage wäre jetzt, hat er den Umzug schon mal schriftlich beantragt und um schriftliche Antwort gebeten. Mündlich wird man immer schnell abgefertigt (ist nachher ja nicht beweisbar). Ich würde in einem solchen Antrag die ARGE auch um einen Hausbesuch bitten, um sich selbst einen Überblick von der Wohnsituation zu machen.

redbrodi
17.02.2008, 12:23
Vielen Dank für den Tipp mit dem Wohnung besichtigen lassen durch die ArGe. Das werde ich meinem Freund mal sagen. Ob er schriftlich schon mal abgelehnt wurde, weiß ich nicht genau. Das werden wir jetzt auf jeden Fall in Angriff nehmen.

Gäbe es die Möglichkeit, sich durch ein Attest/Nachweis eines Psychotherapeuten, aus schlechten Lebensumständen zu befreien, also auch "Wohnungswechsel, wenn nachweisbar wäre, dass die bisherigen Umstände Depressionen o. ä. fördern?

restart
17.02.2008, 13:45
Gäbe es die Möglichkeit, sich durch ein Attest/Nachweis eines Psychotherapeuten, aus schlechten Lebensumständen zu befreien, also auch "Wohnungswechsel, wenn nachweisbar wäre, dass die bisherigen Umstände Depressionen o. ä. fördern? Ein Argument und damit eine Grundlage für einen wichtigen Grund, kann dies durchaus sein. Zumindest sollte und darf dies von der ARGE nicht einfach ignoriert werden.

Das muss dann aber schon ein sehr aussagekräftiges Attest sein.

Gizmo
29.02.2008, 19:18
Nabend allerseits.

Zufälle gibt´s. Jedenfalls habe ich gerade (mal wieder) auch nach meinen Möglichkeiten gegoogelt und bin hier drauf gestoßen.

Ich bin besagter Freund und möchte dazu etwas sagen:

Ich habe bereits zweimal einen Antrag auf "umzug" bzw. Übernahme der Miete einer neuen Wohnung gestellt.

Der erste war ein völlig normaler Antrag und wurde mit der Aussage:

"Ist angemessen untergebracht!" abgewatscht.

Jedenfalls sei dazu gesagt, dass ich widerspruch eingelegt habe, ich in einem mündlichen gespräch ziemlich rund gemacht wurde (kommentare wie: "gehen sie arbeiten, können sie auch umziehen!" oder "pech, hätten ja nicht dort einziehn müssen!" fielen).

Der zweite ANtrag war lediglich ein Antarg auf Mietübernahme für eien Wohnung mit 230 Euro warmmiete, zwei m² mehr raum, einem Badzimmer und logischerweise Toilette und Heizung, die ich, aufgrund des Todes meiner Großmutter hätte beziehen können. Das Amt hätte nichts bezahlen müssen, ausser den Mietkosten ab dem folgemonat, wie üblich. Kaution nicht, Umzugskosten nicht, Renovierung..nichts..dennoch, wurde es abgelehnt. Diesmal mit dem Kommentar, das Amt wäre nicht für eine "verbesserung" meiner sozialen Position zuständig. Das stimmt aus einer bestimmten sicht sogar, jedoch finde ich es etwas herb, von Entscheidungen zu lesen, in denen solche Wohnungen, wie ich sie bewohne, unzumutbar sind und die Leute ausziehen dürfen, ebenso, dass andere fleißig mehrfach im Jahr umziehen dürfen und ich kaum noch Land sehe...

Kein Duschen, oder zumindest kaum und oftmals kostenpflichtig im Schwimmbad machen das Bewerben kaum leichter...

Ebenso, wenn man sich im Winter alles abfriert und Stromkosten hat, die man auch nicht tragen kann, und einem nur die Wahl bleibt, zu hungern oder massig Strom zu verbrauchen.

Jedenfalls bin ich damals in diese Wohnung gezogen, weil mir keine andere Wahl blieb. Ich bin zu Hause rausgeflogen und meien einzige Möglichkeit war diese Wohnung, oder die Straße.

Nun ja, eventuell hat jemand einen Tipp oder einen Ratschlag.

Ich habe von einem Fall gelesen (zugetragen in Dortmund) bei dem das Gericht das Jobcenter gezwungen hat, die neue Mieter für einen Mann zu bezahlen, der aus einer Wohnung, der meinen sehr ähnlich, ausgezogen ist.

Grüße und Danke.

Gizmo

Upsala
29.02.2008, 21:34
Servus Gizmo!

Wie hoch sind denn die Kosten deiner bisherigen Wohnung? Wenn die tatsächlich bei 240 € kalt liegen, hättest du natürlich eine/die (Wohnung mit 230 Euro warmmiete, zwei m² mehr raum) günstigere Wohnung beziehen können, sofern du die Kosten für den Umzug selbst trägst.§ 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung
(1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden Aufwendungen erbracht. Was bei dir wohl eher der gegenteilige Fall ist und ich daher die Argumentation…das Amt wäre nicht für eine "verbesserung" meiner sozialen Position zuständig. nicht verstehe.

Gizmo
01.03.2008, 13:01
Die Kaltmiete Kosten belaufen sich tatsächlich nur auf knapp 200 Euro, ich denke da dran wurde das bemessen.

von warmmiete kann man ja nicht "wirklich" sprechen, aufgrund des Ofens im Zimmer und dem nicht beheizten KLo.

Es ist ja stark davon abhängig wie teuer Kohlen und Holz sind.

Für mich ist es einfach sehr anstrengend, nicht mal duschen zu können...