logdog
27.06.2006, 14:40
Hallo zusammen
Heute hat meine Frau ihren Bescheit bekommen. Darin steht das Sie eine Sperrfrist von 12 Wochen bekommt, da Sie angeblich von einem Unbefristeten in ein befristetes Arbeitsverhältnis gewechselt hat. Der Sachverhat ist volgender.
Mein Frau arbeitet in der Hotelbranche. Sie hat vorher ca. 4Jahre gearbeitet. Das man in der Branche auch mal öfters wechselt ist normal. Also Sie fängt bei einem Hotel an. Merkt aber in der Probezeit das der Betrieb nichts für Sie ist. Also sucht sie sich was neues, und kündigt noch in der Probezeit. In den Neuen Betrieb arbeitet Sie 11 Monate und wird dann gekündigt. Leider hat sich der Arbeitgeber bei der Kündigung etwas unglücklich ausgedrückt, sodas es jetzt aussieht als ob es nur eine Saisonarbeit wäre. Die Arbeitsagentur sieht es nun so als ob meine Frau von anfangan ja gewust hätte das es sich um eine befristetes Arbeitsverhätnis handelte. Leider hatte meine Frau nur eine mündlichen Vertrag da es in vielen Hotels so üblich ist. Kann ich jetzt wiederspruch einelegen oder eher nicht. Danke im vorraus.
Heute hat meine Frau ihren Bescheit bekommen. Darin steht das Sie eine Sperrfrist von 12 Wochen bekommt, da Sie angeblich von einem Unbefristeten in ein befristetes Arbeitsverhältnis gewechselt hat. Der Sachverhat ist volgender.
Mein Frau arbeitet in der Hotelbranche. Sie hat vorher ca. 4Jahre gearbeitet. Das man in der Branche auch mal öfters wechselt ist normal. Also Sie fängt bei einem Hotel an. Merkt aber in der Probezeit das der Betrieb nichts für Sie ist. Also sucht sie sich was neues, und kündigt noch in der Probezeit. In den Neuen Betrieb arbeitet Sie 11 Monate und wird dann gekündigt. Leider hat sich der Arbeitgeber bei der Kündigung etwas unglücklich ausgedrückt, sodas es jetzt aussieht als ob es nur eine Saisonarbeit wäre. Die Arbeitsagentur sieht es nun so als ob meine Frau von anfangan ja gewust hätte das es sich um eine befristetes Arbeitsverhätnis handelte. Leider hatte meine Frau nur eine mündlichen Vertrag da es in vielen Hotels so üblich ist. Kann ich jetzt wiederspruch einelegen oder eher nicht. Danke im vorraus.