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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Entwurf "Kooperatives Jobcenter"


Hartzbeat
17.02.2008, 12:50
@ all,
zu Information über das Eckpunktepapier vom 09.02.2008 über einen Entwurf "Das kooperative Jobcenter" von Detlef Scheele (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) und Frank-Jürgen Weise (Bundesagentur für Arbeit):

Entwurf: Das kooperative Jobcenter
Erster Vorschlag zu Eckpunkten
Stand: 9. Februar 2008 Zusammenfassung
- Das Bundesverfassungsgericht hat die Trägerschaft der Kommunen für die Leistungen für Unterkunft und Heizung und die sozialintegrativen Leistungen bestätigt.
Damit gibt es nach wie vor in der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Arbeitsagenturen und die Kommunen als Träger. Allerdings hat das BVerfG die gesetzlich geregelte Zusammenarbeit in den bisherigen ARGEn für mit der Verfassung nicht vereinbar erklärt.

- Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat jeder Träger seine Aufgaben in der Grundsicherung eigenverantwortlich wahrzunehmen. Gleichwohl ist im Interesse der Hilfebedürftigen auch künftig eine Zusammenarbeit sinnvoll und notwendig. Hierzu schlagen BMAS und BA ein „kooperatives Jobcenter“ vor, in dem Kunden weiterhin gute und verzahnte Dienstleistungen unter einem Dach von den beiden Leistungsträgern Kommune und Agentur erhalten. [...] (PDF-Eckpunktepapier) (http://www.bmas.de/coremedia/generator/24446/2008__02__12__kooperative__jobcenter.html)

StephanK
17.02.2008, 14:28
Etwas neues oder besseres als das Bestehende enthält dieses Eckpunkte-Papier nicht. Seine erkennbare Absicht besteht darin, möglichst viel von der bisherigen Praxis unverändert weiterzuführen (ich schreibe bewusst nicht "möglichst viel vom bisher erreichten", weil ich der Auffassung bin, dass nicht viel erreicht wurde).

Ich denke, es ist an der Zeit, mal zurückzublicken auf die "Vor-Hartz-Zeit", sich die Kritik an der damaligen Praxis in's Gedächtnis zu rufen und zu überprüfen, ob und was der Ansatz "Kooperation zwischen Arbeitsagentur und Kommunen" gebracht hat.

1) Die Kritik an der damaligen Praxis
Diese Kritik war, etwas verkürzt formuliert, folgende: Die Arbeitsagentur betrachte ihre Kunden einseitig als Arbeitskräfte und blende soziale Probleme, die dem "Fuß fassen auf dem Arbeitsmarkt" entgegenstehen, weitgehend aus bzw. habe keine Instrumente, um diese Probleme anzupacken. Mit diesen Problemen seien die Menschen auf die kommunalen Sozialämter verwiesen, die dabei zwar helfen, aber den Bezug zum Arbeitsmarkt nicht im Auge hätten. Deswegen müsse man beide Strukturen zusammenfassen, damit eine "ganzheitliche Betreuung" gewährleistet werde, die gleichzeitig zur Lösung der sozialen Probleme beitrage und die Betroffenen sozusagen wieder "arbeitsmarktfähig" mache.

2) Die Praxis seit "Hartz IV"
Zunächst mal sollte man sich vergegenwärtigen, dass (außer in den Optionskommunen) "Hartz IV" an den Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der Arbeitsagentur nichts weggenommen hat. Das sieht nur so aus, weil mit den ARGEn Sonderstrukturen geschaffen wurden und die Betroffenen dadurch von den Arbeitsagenturen sozusagen ferngehalten wurden. Die Kernaufgabe Arbeitsvermittlung lag und liegt aber in den Händen der Arbeitsagentur, wobei freilich der "Betreuungsschlüssel" (Anzahl Kunden pro Arbeitsvermittler/Fallmanager) bei den ARGEn deutlich anders ist.
Die kommunalen Verantwortlichkeiten innerhalb der ARGEn beschränken sich auf die Dinge, die das Gesetz den Kommunen zuweist, nämlich den Themenkomplex "Kosten der Unterkunft" einschließlich Umzüge, Erstausstattungen für Wohnungen und bei Schwangerschaft und Geburt sowie Kinderbetreuung, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung und Suchtberatung. Gerade bei den zuletzt genannten Aufgaben habe ich nicht den Eindruck, dass sie sonderlich gut in die Aufgabenwahrnehmung der ARGEn integriert worden wären.

Übrigens ist in diesem Zusammmenhang auch zu fragen, ob bei diesen Themen eine "Beratung aus einer Hand" wirklich immer erwünscht und sinnvoll ist. Z.B. für Menschen mit Suchtproblemen ist es nicht unbedingt einfach, ihr Problem genau vor denjenigen auszubreiten, deren Perspektive darin liegt, sie möglichst schnell wieder "fit für den Arbeitsmarkt" zu machen. Das Interesse eines Süchtigen kann u.U. darin bestehen, erst mal für einen relativ langen Zeitraum "in Ruhe gelassen zu werden" und eine Therapie anpacken zu können ohne den Erwartungsdruck, er müsse in x Monaten wieder arbeitsmarkttauglich sein. Sein Gegenüber auf der anderen Seite des Schreibtisches muss aber genau diese Erwartung aufbauen.
Ähnliche Probleme mit (ganz anderen, aber) konfligierenden Anforderungen kann es z.B. auch bei Eltern kleiner Kinder geben.

3) Hat sich diese neue Struktur bewährt, d.h. leisten die ARGEn gute Arbeit?
Eine zusammenfassende, flächendeckende Bewertung ist kaum möglich, weil es große regionale Unterschiede gibt, sowohl bezüglich der allgemeinen Arbeitsmarktsituation als auch im Hinblick auf die "Problembeladenheit" der Kundschaft. Die "reinen" Arbeitsmarktprobleme hängen stark von der regionalen Wirtschaftslage ab, die sozialen Probleme sind unterschiedlich zwischen Stadt und Land und bestimmte von ihnen konzentrieren sich in den Ballungsräumen.
Aus persönlicher Erfahrung kann ich das nur für einen großstädtischen Ballungsraum einschätzen und meine, dass sie sich überwiegend nicht bewährt hat, weil die Aufgabe der Arbeitsvermittlung zu sehr in den Hintergrund getreten ist und von der ARGE nicht mit dem nötigen Elan betrieben wird.

Mir scheint also, dass die ARGEn weder die Aufgabe "Arbeitsvermittlung" noch die Aufgabe "soziale Betreuung" deutlich besser wahrnehmen als das zuvor die Arbeitsagentur und die kommunalen Sozialämter. Im Gegenteil habe ich den Eindruck, dass die organisatorische Abkoppelung von der Arbeitsagentur Verluste in der Qualität der Arbeitsvermittlung bewirkt hat, und dieses "Minus" sehe ich als zentrales Argument gegen die Fortführung der ARGEn "unter anderem Etikett".

Was folgt nun daraus?
Meiner Meinung nach sollten alle arbeitsmarktbezogenen Aufgaben zurück zur Arbeitsagentur gehen, denn diese hat Erfahrung sowohl mit dem eigentlichen Vermittlungsgeschäft wie auch mit den direkt arbeitsmarktbezogenen Förderungsinstrumenten, also z.B. Weiterbildungen.

Hinsichtlich der anderen "Betreuungs"-Aufgaben ist es Aufgabe der Kommunen, ihre Sozialverwaltungen so zu ausgestalten, dass sie den Anforderungen gerecht werden. Was spräche dagegen, in den Sozialämtern Anlaufstellen für Arbeitsuchende und arbeitende Geringverdiener (also die Menschen, die mit dem SGB II zu tun haben) einzurichten?
Die Berater/innen in einer solchen Anlaufstelle sollten sich dann z.B. mit einem Geringverdiener zusammensetzen und klären, ob er besser ergänzendes Alg II beantragt oder Wohngeld. Genau so wäre es ihre Aufgabe, einer alleinerziehenden Mutter möglichst bald einen Kinderkrippenplatz zu vermitteln oder ihr den Weg zu weisen, wie sie Unterhaltsvorschuss bekommt, weil der Vater keinen Unterhalt leistet.

Das sind nur unvollständige Einzel-Überlegungen. Ich denke, es ist Aufgabe der gewählten Gemeinde- und Kreisräte, ihre Sozialverwaltungen so organisieren, dass sie ihren anspruchsvollen Aufgaben gerecht werden können. Dazu ist es aber keineswegs nötig, dass die Kommunen auch noch Arbeitsvermittlung betreiben. Die bisherigen Erfahrungen mit den Optionskommunen zeigen nämlich, dass sie das jedenfalls nicht merklich besser können und dass die Gefahr groß ist, dass quasi-korruptive Strukturen entstehen (siehe "1-€-Jobs").

Roady
17.02.2008, 14:43
Hab ich das jetzt richtig verstanden, Argen werden eingestampft, die Crew kommt ins Koop-Center und die Komunen entscheiden, ob sie freiwillig mit den Koop-Centern zusammen arbeiten möchten ?
Entweder hab ich das was ganz falsch verstanden, oder aber in Berlin ist man der Meinung die Richter hätten sich am Begriff Arge gestört.:confused:

StephanK
17.02.2008, 15:19
Entweder hab ich das was ganz falsch verstanden, oder aber in Berlin ist man der Meinung die Richter hätten sich am Begriff Arge gestört.Ich denke, Du hast nichts ganz falsch verstanden, aber die Aussage des Bundesverfassungsgerichts vielleicht nur halb verstanden.
Das Gericht hat NICHT gesagt: Bundesagentur und Kommunen dürfen unter keinen Umständen zusammenarbeiten.
Es hat allerdings gesagt: Der Bundesgesetzgeber darf die Kommunen nicht gesetzlich dazu verpflichten, mit einer Bundeseinrichtung zusammenzuarbeiten, denn das Grundgesetz verleiht ihm keine Befugnis dazu.

Wenn also jetzt über "Ersatzlösungen" nachgedacht wird, die an die Stelle der ARGEn treten könnten, dann können sie immer nur freiwillig sein, d.h. jede Stadt und jeder Landkreis kann für sich überlegen, ob und wie er mit der Arbeitsagentur zusammenarbeiten will - oder halt nicht.
Für die Zukunft wird sich die Frage stellen, ob vielleicht der Landesgesetzgeber die Kommunen seines Landes zu einer solchen Zusammenarbeit verpflichten kann. Aber auch dann müssen die Verantwortlichkeiten klar bleiben, denn für betroffene Bürger muss deutlich sein, ob sie es mit der Bundeseinrichtung Arbeitagentur zu tun haben oder mit ihrer Kreis- oder Gemeindeverwaltung.

Hartzbeat
17.02.2008, 15:24
@ Roady,
nicht ganz - ich befürchte eher, dass unter dem erwähnten "Kooperativen Jobcenter" eine ARGE mit neuer Etikettierung weiterbestehen wird und da es lt. Text auf "Freiwilligkeit" formuliert ist, keine bedeutungsvollen Veränderungen geben wird - es heißt mal nur wieder anders, reine Kosmetik also ...

Es heißt ja: Hierzu schlagen BMAS und BA ein „kooperatives Jobcenter“ vor, in dem Kunden weiterhin gute und verzahnte Dienstleistungen unter einem Dach von den beiden Leistungsträgern Kommune und Agentur erhalten.
Mit den kooperativen Jobcentern werden die bisherigen guten Erfahrungen aus der Zusammenarbeit von Arbeitsagentur und Kommune unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts fortgeführt und auf der Grundlage freiwilliger Kooperationsvereinbarungen weiterentwickelt.[...]

Praktisch wird es so aussehen, dass diese "Anlaufstelle" neu eingerichtet, jedoch weiterhin von ARGE bzw. Agentur für Arbeit verwaltet sein wird - vermeidet jedoch sicherlich keine Fehlentscheidungen - also macht es für die Hilfesuchenden nicht solch einen großen Unterschied...
[...]Im kooperativen Jobcenter wird für den Kunden die partnerschaftliche Zusammenarbeit in den ARGEn zwischen Kommunen und Agenturen gemeinsam weiterentwickelt. Für die Kunden heißt das, dass möglichst einheitliche Anlaufstellen, eine gemeinsame Antragsannahme, abgestimmte Bescheiderteilung und Auszahlung und soweit erforderlich abgestimmte Eingliederungsvereinbarungen gewährleistet sind. Kunden erhalten mit dem kooperativen Jobcenter ihre Dienstleistung weiterhin wohnortnah und an denselben Standorten wie bisher.[...] Auch am Personal wird sich nichts ändern.

Hinzu kommt aber eine "neue" Zusammensetzung des... die zwar hier etikettiert ist, in der Wirkung aber nicht wirklich neu ist.
Ein Kooperationsausschuss, in dem beide Partner vertreten sind, übernimmt die Rolle der bisherigen Trägerversammlung. Beide Träger bringen ihr Wissen über die Kunden und ihre Fachkenntnisse der spezifischen Problemlagen gemeinsam in den Kooperationsausschuss ein und stimmen ihre Leistungen miteinander ab.

Ergänzend: Achtung, sehr umfangreich! (3,0 MB - 329 S.) Füge hier zur Info auch das Papier der Iso (http://www.iso-institut.de/download/2007_01_16_iso-ochs-Bericht_BAEval_%20AP2.pdf) hinzu, die haben sich 2006/2007 zuvor ebenso Gedanken dazu gemacht, wie das Ganze zukünftig organisiert werden soll. Da sind jedoch viele Ansatzpunkte drin, die die Politik der Regierung und die Art, wie die Behörde derzeit geführt wird, nachvollziehen lassen. Bin daher überzeugt, dass sich nicht viel ändern wird, weil sich m.E. nicht viel ändern soll...

denkt Hartzbeat

StephanK
17.02.2008, 17:47
Auch am Personal wird sich nichts ändern.Das glaube ich nicht. Es ist zwar nicht damit zu rechnen, dass das Personal komplett ausgetauscht wird, aber einer der Hauptpunkte, derentwegen das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Regelung für verfassungswidrig hält ist die unklare Abgrenzung der Personalverantwortlichkeit zwischen Arbeitsagentur einerseits und kommunaler Seite andererseits.
Es wird also nicht mehr so sein können, dass eine einzige Person komplett über Alg II (d.h. Leistung zum Lebensunterhalt und Kosten der Unterkunft) entscheidet. Es wird vielleicht weiter ein einheitlicher Bescheid sein, aber es werden mindestens zwei Menschen daran beteiligt sein, einer von der Arbeitsagentur und einer von der kommunalen Seite, der über die Kosten der Unterkunft entscheidet.

Aber warten wir ab. Bund und Länder haben schließlich noch bis Ende 2010 Zeit, sich in Ruhe darüber auseinanderzusetzen, wie es werden soll. Es ist zwar sinnvoll, dass das Bundessozialministerium schon jetzt in Vorlage geht und seine Vorstellungen skizziert, aber das letzte Wort ist noch lange nicht gesprochen.

Codeman
17.02.2008, 18:00
Wenn ich das lese,dann erhöht sich auch die Chance auf das doppelte auf einen Fehler.Zumal man dann allerdings auch die Leute mit einer Fachaufsichtsbeschwerde nicht mehr so leicht dran kriegt.Jeder wird auf den anderen Teil zeigen.....

Auch nicht übel,für die Arge...

MfG
Codeman