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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG 2 Bescheid - ein Monat abgelehnt, obwohl keine Änderung?


Freyastochter
17.02.2008, 23:40
Hallo!

Ich habe eine Frage an euch, und hiffe ihr könnt mir dabei weiter helfen.

Mein Mann ist Saisonarbeiter, und deshalb seit dem 21.12. letzten Jahres wieder zu Hause. Nun haben wir endlich den Bescheid von der ARGE erhalten...

Also, vom vom 22.12. bis Ende Dezember erhalten wir ALG 2, im Januar wird es nicht genehmigt, und ab 01.02. wird wieder bezahlt. Mein Mann hat keine Änderungen im Januar, und ich bin weiterhin im Erziehungsurlaub, also ebenfalls keine Änderungen.

Als Grund wird angegeben: "Leistungen ... können nur Personen erhalten, die hilfebedürftig sind..." ??? Das heisst, wird sind einen Monat lang also nicht hilfebedürftig, im nächsten dann wieder? Erst dachten wir das es evtl. daran liegt das mein Mann im Januar ja sein Dezembergehalt noch erhält, aber dann hätten wir doch auch keinen Anspruch im Dezember, oder?

Was mir auf der Berechnung auffiel, bei der Aufstellung steht in dieser Berechnung bei "Regelleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige 0,00 Euro" und für unsere Kinder steht in den anderen Bescheiden jeweils "Regelleistung für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige", das fehlt hier gänzlich.

Wir werden auf jeden Fall Widerspruch einlegen, aber wie formuliert man das am besten? Kann mir da evtl. jemand helfen?

MfG

Freyastochter

restart
18.02.2008, 12:52
Hallo Freyastochter,

ja das wird wahrscheinlich mit den Dezembergehalt zusammenhängen.

Wie du richtig feststellst, hättet ihr aber dann auch im Dezember wahrscheinlich keinen Anspruch, da ihr da ja wohl das Gehalt vom November erhalten habt.

Solltet ihr keine weiteren Einnahmen im Januar erhalten, ist der Bescheid so wirklich unklar.

Bei ALG II zählt das Zuflussprinzip. Das bedeutet, alles was ihr in einem Monat als tatsächliche Einnahmen habt, ist in diesem Monat anzurechen.

Jetzt kommt das Aber.
Sind die Einnahmen so hoch, dass dadurch kein ALG II-Anspruch mehr besteht, sind die Einnahmen auf den Bewilligungszeitraum so aufzuteilen, dass euch keine Nachteile entstehen, ihr also zum Beispiel nicht aus der Krankenkasse fliegt. Für jeden Monat den ihr keinen ALG II-Anspruch hättet, müsstet ihr selbst für die Krankenkassenbeiträge aufkommen (wodurch man auch wieder in den ALG II-Anspruch rutschen kann, je nach Höhe) .

So wäre also deine Mögliche Begründung für den Widerspruch, dass das Einkommen so anzurechnen ist, dass ihr auch weiter krankenversichert seid.
Und weiter das es nicht Nachvollziehbar ist, warum ihr ALG II für Dezember erhaltet, aber nicht für Januar.

Freyastochter
20.02.2008, 20:17
Hallo restart!

Vielen Dank für deine Antwort!

Ja, der Meinung bin ich eben auch - warum im Dezember Geld erhalten, wenn uns im Januar dann doch noch genügend zur Verfügung steht... ich könnte mir höchstens vorstellen, das durch den ausbezahlten ungenutzten Urlaub das Gehalt meines Mannes die Grenze übersteigen lies - aber wie du nun schon angesprochen hast - dann müssten wir uns zu viert selbst versichern lassen, ich vermute mal das würde bestimmt zwischen 300 und 500 Euro kosten, und wenn ich das abrechne, dann wären wir wieder auf jeden Fall unter dem Satz der ARGE...

Vielen Dank, genau so wie du vorgeschlagen hast, werden wir das anbringen - mal sehen was die ARGE dazu sagt...

MfG Freyastochter