Freyastochter
17.02.2008, 23:40
Hallo!
Ich habe eine Frage an euch, und hiffe ihr könnt mir dabei weiter helfen.
Mein Mann ist Saisonarbeiter, und deshalb seit dem 21.12. letzten Jahres wieder zu Hause. Nun haben wir endlich den Bescheid von der ARGE erhalten...
Also, vom vom 22.12. bis Ende Dezember erhalten wir ALG 2, im Januar wird es nicht genehmigt, und ab 01.02. wird wieder bezahlt. Mein Mann hat keine Änderungen im Januar, und ich bin weiterhin im Erziehungsurlaub, also ebenfalls keine Änderungen.
Als Grund wird angegeben: "Leistungen ... können nur Personen erhalten, die hilfebedürftig sind..." ??? Das heisst, wird sind einen Monat lang also nicht hilfebedürftig, im nächsten dann wieder? Erst dachten wir das es evtl. daran liegt das mein Mann im Januar ja sein Dezembergehalt noch erhält, aber dann hätten wir doch auch keinen Anspruch im Dezember, oder?
Was mir auf der Berechnung auffiel, bei der Aufstellung steht in dieser Berechnung bei "Regelleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige 0,00 Euro" und für unsere Kinder steht in den anderen Bescheiden jeweils "Regelleistung für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige", das fehlt hier gänzlich.
Wir werden auf jeden Fall Widerspruch einlegen, aber wie formuliert man das am besten? Kann mir da evtl. jemand helfen?
MfG
Freyastochter
Ich habe eine Frage an euch, und hiffe ihr könnt mir dabei weiter helfen.
Mein Mann ist Saisonarbeiter, und deshalb seit dem 21.12. letzten Jahres wieder zu Hause. Nun haben wir endlich den Bescheid von der ARGE erhalten...
Also, vom vom 22.12. bis Ende Dezember erhalten wir ALG 2, im Januar wird es nicht genehmigt, und ab 01.02. wird wieder bezahlt. Mein Mann hat keine Änderungen im Januar, und ich bin weiterhin im Erziehungsurlaub, also ebenfalls keine Änderungen.
Als Grund wird angegeben: "Leistungen ... können nur Personen erhalten, die hilfebedürftig sind..." ??? Das heisst, wird sind einen Monat lang also nicht hilfebedürftig, im nächsten dann wieder? Erst dachten wir das es evtl. daran liegt das mein Mann im Januar ja sein Dezembergehalt noch erhält, aber dann hätten wir doch auch keinen Anspruch im Dezember, oder?
Was mir auf der Berechnung auffiel, bei der Aufstellung steht in dieser Berechnung bei "Regelleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige 0,00 Euro" und für unsere Kinder steht in den anderen Bescheiden jeweils "Regelleistung für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige", das fehlt hier gänzlich.
Wir werden auf jeden Fall Widerspruch einlegen, aber wie formuliert man das am besten? Kann mir da evtl. jemand helfen?
MfG
Freyastochter