Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Job angenommen - Überbrückung
zoomzoom
18.02.2008, 21:44
Hallo
ist hatte vor ein paar Tagen hier geschrieben das ich ein Vorstellungsgespräch hatte. Nun bin ich angenommn worden und fange ab dem 15.3. wieder an zu arbeiten.
So nun zum Problem:
ich bekomme derzeit Alg1 und habe heute glech meine Sachbearbeiterin informiert.
Mein Alg1 für März wird ende des Monats anteilsweise ausgezahlt. Soweit so gut.
Bloss bekomme ich ja erst Ende des Monats(März) mein erstes Gehalt. dann wahrscheinlich auch Anteilsweise.
Das heisst ich bekomme jetzt dann knapp 350€ und muss dann bis Ende März warten bis ich mein erstes Gehalt bekomme.
Das wird auf keinen Fall reichen, da ich alleine schon fürs Zugticket und für andere Rechnungen deutlich mehr zahlen muss.
Wie soll ich diese Zeit überbrücken.
Wenns nämlich ganz dumm kommt dann erhalte ich mein erstes Gehalt erst zum 15.4.
Leider weiss ich noch nicht wie das geregelt ist weil ich noch nie einen JOb mitte des monats angefangen habe.
Habt ihr eine Idee wie ich das überbrücken kann?
Gruss zoomy
Hartzbeat
19.02.2008, 13:12
Hallo zoomzoom,
es gibt die Möglichkeit, Mobilitätshilfe bzw. Übergangsbeihilfe zu beantragen.
Als Mobilitätshilfen können folgende Leistungen gewährt werden:
- Übergangsbeihilfe, die den Lebensunterhalt bis zur ersten Arbeitsentgeltzahlung sichern soll. Sie kann als zinsloses Darlehen in Höhe von bis zu 1000 Euro erbracht werden und ist in zehn gleich hohen Raten zurückzuzahlen.
- Ausrüstungsbeihilfe kann in Höhe von bis zu 260 Euro für die Anschaffung von Arbeitskleidung und Arbeitsgerät gewährt werden.
Bei auswärtiger Arbeitsaufnahme können gewährt werden:
- Reisekostenbeihilfe für die Fahrt zum Antritt einer Arbeitsstelle bis zur Höhe von 300 Euro,
- Fahrkostenbeihilfe für die täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle für die ersten sechs Monate der Beschäftigung,
- Trennungskostenbeihilfe für die ersten sechs Monate der Beschäftigung, wenn eine doppelte Haushaltsführung notwendig ist (bis zu 260 Euro monatlich),
- Umzugskostenbeihilfe für Kosten, die für das Befördern des Umzugsgutes von der bisherigen zur neuen Wohnung entstehen. Voraussetzung ist u. a. , dass der Umzug durch die Aufnahme einer Beschäftigung bedingt ist, die außerhalb des zumutbaren Tagespendelbereiches liegt. Der Umzug muss innerhalb von zwei Jahren nach Aufnahme der Beschäftigung durchgeführt werden. (Quelle: arbeitsagentur.de - Mobilitätshilfen) (http://www.arbeitsagentur.de/nn_26386/Navigation/zentral/Buerger/Hilfen/Beratung-Vermittlung/Mobilitaetshilfen/Mobilitaetshilfen-Nav.html)
Wichtig ist nur, diese Dinge zu beantragen bevor man anfängt zu arbeiten bzw. man aus dem Leistungsbezug herausfällt. Also am besten gleich morgen, weil die Bearbeitung oft nicht so zügig vorangeht.
Gruß von Hartzbeat
Seebarsch
19.02.2008, 18:00
Hallo zoomzoom,
da hat man dir auf der Agentur Unsinn erzählt.
Wenn du dich ab dem 15.03.2008 abmeldest, geht die Zahlung für 01-14.03.2008 am selben Tag raus und müsste drei Tage später bei dir gebucht sein.
zoomzoom
19.02.2008, 20:07
ja das mit der Zahlung ist ja klar. ende des monats werde ich die zahlung bekommen. fakt ist nur das mir das nicht reichen wird über den Monat gesehen.
ist die Mobilitätshilfe bzw. Übergangsbeihilfe ein Darlehen?
Muss ich dazu ALG2 beantragen oder läuft das dann noch über ALG1?
den Vertrag habe ich wohlweislich noch nicht unterschrieben.
Meine Sachbearbeiterin meinte noch ich könnte noch eine Art Bekleidungspauschale beantragen. kann mir das aber nicht vorstellen weil ich ja nicht mal 2 monate arbeitslos war und auch bis dato kein Alg2 bekomme...
ohje sehe schon wieder Berge an Akten auf mich zu kommen...:shock:
Ich bin es nicht
19.02.2008, 21:19
Hallo zoomzoom ..
ich glaube du hast da etwas verkehrt verstanden ..
Mein Alg1 für März wird ende des Monats anteilsweise ausgezahlt. Soweit so gut
dein ALG für " Februar " wird Ende des Monats ausgezahlt ..
ALG I wird rückwirkend gezahlt .. <-
ca . am 18.03. bekommst du den Rest für März ( anteilig 14 Tage ) ..
Wenn du dich ab dem 15.03.2008 abmeldest, geht die Zahlung für 01-14.03.2008 am selben Tag raus und müsste drei Tage später bei dir gebucht sein.
siehe Antwort oben von seebarsch ..
alles Gute und viel Erfolg wünsche ich dir auf deiner neuen Stelle .. toi toi toi :sensationell:
StephanK
20.02.2008, 08:17
ist die Mobilitätshilfe bzw. Übergangsbeihilfe ein Darlehen?Je nach dem. Mobilitätshilfe ist ein Oberbegriff, unter dem sich verschiedene Dinge verbergen, und bei Dir sind zwei verschiedene angesagt:
(1) Übergangsbeihilfe
Das ist die Überbrückung, um Deinen Lebensunterhalt bis zur ersten Lohnzahlung sicherzustellen. Diese gibt's nur als Darlehen. Die Rückzahlung dieses Darlehens beginnt zwei Monate nach der Auszahlung und zwar in zehn gleich hohen Raten.
(2) Fahrkosten
Auch diese können übernommen (nicht als Darlehen!), allerdings nur für die ersten sechs Monate, danach nicht mehr. Dahinter steckt die Überlegung, dass man bis dahin entweder näher an den neuen Arbeitsplatz gezogen ist oder halt bereit ist, die Fahrkosten selbst zu tragen.
Muss ich dazu ALG2 beantragen oder läuft das dann noch über ALG1?Nein, das läuft im Zusammenhang mit dem Alg I und über die Arbeitsagentur.
Meine Sachbearbeiterin meinte noch ich könnte noch eine Art Bekleidungspauschale beantragen. kann mir das aber nicht vorstellen weil ich ja nicht mal 2 monate arbeitslos war und auch bis dato kein Alg2 bekomme...Wahrscheinlich meinte sie die Möglichkeit, eine sog. Ausrüstungsbeihilfe zu bekommen; die gibt es, allerdings begrenzt auf max. € 260.
ohje sehe schon wieder Berge an Akten auf mich zu kommen...Je nun! Es handelt sich um Beitragsgelder, die für Dich ausgegeben werden. Das muss schon in einem geregelten Verfahren ablaufen...
zoomzoom
20.02.2008, 10:55
danke für euere Antworten.
ich bin leider ein gebrantes Kind was das Amt angeht. leider gerade ich wie ihr selbst sehen könnt nicht immer an kompetente Berater.
Aber dafür ist ja euer Forum da:).
Das heisst nun in meinem Fall das ich ende Februar mein volles Alg1 bekomme und dann nach dem 15. irgendwann dann mein anteiliges Geld.
Und dann kann ich noch diese Mobilitätspauschale und die Ausrüstungsbeihilfe beantragen?
Hängt das von gewissen Faktoren ab?
Der Arbeitsplatz ist rund 40km weg und das Bahnticket ist relativ teuer?
Ich bin es nicht
20.02.2008, 11:19
Das heisst nun in meinem Fall das ich ende Februar mein volles Alg1 bekomme und dann nach dem 15. irgendwann dann mein anteiliges Geld.
..
ja , zum Monatsende ( Februar ) bekommst du das volle Geld für den Monat Februar ..
und ca. zum 18.ten März bekommst du den Rest - also vom 1.ten März bis zur Arbeitsaufnahme sind es für 14 Tage woraus sich die Höhe des Restes ergibt - ..
zu deinen anderen Fragen , da warte bitte bis dir einer der Moderatoren nochmal etwas zu schreibt ..
ich habe da leider keine Ahnung ..:(
StephanK
20.02.2008, 11:39
Und dann kann ich noch diese Mobilitätspauschale und die Ausrüstungsbeihilfe beantragen?
Hängt das von gewissen Faktoren ab?
Der Arbeitsplatz ist rund 40km weg und das Bahnticket ist relativ teuer?Das sind "Kann"-Leistungen, d.h. es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, aber ich denke, dass die Chancen dafür ziemlich gut sind.
Wichtig ist vor allem, dass Du das noch vor Arbeitsaufnahme beantragst.
Formulare dafür gibt's zumindest nicht im Internet. Geh also einfach zur AA und regele das direkt vor Ort.
zoomzoom
20.02.2008, 14:04
ok vielen dank.
werde morgen (heute mittag hat das amt zu) mal hingehen und mich deswegen erkundigen.
bloss wie sprech ich das an?
ich bräuchte für meine Arbeit noch Fachbücher, die relativ teuer sind und in die ich mich noch reinlesen muss.
Mein Arbeitgeber hatte mir nahe gelegt mich über die grundlegenden Programme die sie benutzen zu informieren.
Alleine 2 Fachbücher kosten schon knapp 100€.
Oder muss man dabei keine Gründe angeben.
Sorry wenn ich so explizit nachhake, aber meine Sachbearbeiterin kommt mir leider nicht so vor als wüsste sie was sie teilweise tut...:patsch:
aber trotzdem schon mal vielen dank für die super beratung, das hat mir viel Last abgenommen, sodass ich mich jetzt voll auf meinen neuen Job konzentrieren kann.
Hartzbeat
20.02.2008, 15:09
@ zoomzoom,
[...]bloss wie sprech ich das an? ich bräuchte für meine Arbeit noch Fachbücher, die relativ teuer sind und in die ich mich noch reinlesen muss.
Mein Arbeitgeber hatte mir nahe gelegt mich über die grundlegenden Programme die sie benutzen zu informieren. Alleine 2 Fachbücher kosten schon knapp 100€.[...]
Zur Beantragung von Fahrtkosten bzw. Übergangsbeihilfe nennst Du einfach Dein Anliegen. Dafür gibt es bei der ARGE Vordrucke, die die Sachbearbeiterin vorrätig hat und die Du dann ausgefüllt abgeben musst. Insofern ist nicht viel zu Reden.
Zur Ausrüstungsbeihilfe (hier Fachbücher) wird es schwieriger, weil die ARGEn meist darunter "Arbeitshandwerkzeuge und -kleidung" verstehen wollen, so dass Fachbücher u.U. nicht dazugezählt werden. Eine Auflistung jedoch, was unter Ausrüstung definitiv verstanden wird, gibt es offiziell nicht zu finden. Aber hier etwas Brauchbares:
Mobilitätshilfen - §16 SGB II i.V.m.§53 ffSGBIII Ausrüstungsbeihilfe
Mit der Antragsausgabe ist keine öörderzusage verbunden. Ausrüstungsbeihilfe ist eine Ermessensleistung des Integrations- und Leistungszentrum[...]. Im Zusammenhang mit einer Arbeitsaufnahme öönnen Arbeitskleidung sowie Arbeitsgeräte mit einem Zuschuss von bis zu 260,00 € gefördert werden.
Arbeitskleidung sowie Arbeitsgeräte sollten in einem Fachgeschäft gekauft werden. Als Nachweis ist zum Antrag Ausrüstungsbeihilfe die Originalquittung beizufügen. Diese muss eine detaillierte Auflistung der gekauften Kleidungsstücke bzw. Arbeitsgeräte enthalten. Stellt der Arbeitgeber Kleidung oder Arbeitsgerät, ist eine Erstattung [...] nicht möglich.
Ausgeschlossen ist die Finanzierung von Arbeitsschutzkleidung (wie z.B. Arbeitsschutzschuhe). Diese Kleidung ist üblicherweise durch den Arbeitgeber zu stellen.
Notwendige Unterlagen: Kopie Arbeitsvertrag, detailliert aufgeschlüsselte Quittungen von Fachgeschäften (PDF-Quelle) (http://www.ilz-havelland.de/cm/_uploaded/ue25_hinweisblatt_ausruestungsbeihilfe_23.02.2006. pdf)
Andererseits werden Arbeitsmittel wie Fachliteratur oder Laptop oft von der ARGE abgelehnt - mit Hinweis, dass diese vom Arbeitgeber gestellt werden könnten. Desweiteren gibt es die Möglichkeit, Fachbücher als Werbungskosten im Falle der Einkommenssteuererklärung später geltend zu machen, so könntest Du die Kosten später vom Finanzamt möglicherweise erstattet bekommen.
TIPP: Dennoch wäre es ratsam, das Thema "Ausrüstungsbeihilfe" mit der Sachbearbeiterin anzusprechen und zu hören, was darunter zu verstehen ist, ggf. auch nach einer Liste fragen, was alles dazu zählt. Dann solltest Du Dir einen entsprechenden Vordruck zur Beantragung aushändigen lässen.
Den Antrag auf Ausrüstungsbeihilfe mit Hinweis auf § 16 Abs. 1 Satz 1 SGB II i.V. mit §53 SGB-III würde ich auf jeden Fall stellen.
Gruß von Hartzbeat
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