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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alg2 Leistungsdauer Definition?, eindeutig zweideutig?


border
28.06.2006, 10:31
Hallo Zusammen,

- ich scheine da gerade ein kleines Verständnisproblem zu haben.

in meinem Alg2 Bescheid steht daß mir Leistungen bis zum 30.06.2006 bewilligt werden.

heißt das nun das ich diese Leitungen schon im Voraus bezogen habe, - also an diesem Monatsende nichts mehr auf das Konto geht? - soll heißen daß die letzte Leistung mir schon am letzten Monatsende ausgezahlt wurde?

denn dann bin ich wohl fälschlicherweise davon ausgegangen, das mir der Anspruch für diesen Monat also bis 30.06.2006 am Monatsende, also nun, ausgezahlt wird.

ich hoffe das Ihr meine verwirrten Gedankenwege ordnen könnt :?

- wieso schreiben die nicht einfach letzte Auszahlung der Leistung erfolgt am .. .. .. , bitte achten Sie darauf rechtzeitíg einen Folgeantrag zu stellen, damit keine Verzögerung der Leistungszahlung eintritt.

- wäre für mich verständlicher

MfG

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Upsala
28.06.2006, 10:40
Servus Border.

In meinem Bewilligungsbescheid steht ausdrücklich, daß die Zahlungen jeweils im Voraus geleistet werden. Also zum 1.6. die Zahlung für Juni (also bis zum 30.6) und ab da gibt’s ohne Verfolgungsantrag nichts mehr.
:mymind:

efge
28.06.2006, 10:44
heißt das nun das ich diese Leitungen schon im Voraus bezogen habe, - also an diesem Monatsende nichts mehr auf das Konto geht? - soll heißen daß die letzte Leistung mir schon am letzten Monatsende ausgezahlt wurde?

Moin Border,

ja, genauso ist es. ALG II für die Zeit vom 01.-30.06. wurde Dir Ende Mai/Anfang Juni überwiesen = im voraus.

Junge, was machst Du da in Hannover? Sage nicht, Du hast keinen Folgeantrag gestellt???

Gruss

border
28.06.2006, 12:49
Hallo Welt,

ja ich weiß auch nicht was ich da mache, aber scheine gerade in dieser Richtung eine Gedankenblockade gehabt zu haben, habe heute den Folgeantrag abgegeben, mit Bestätigung der Abgabe.

- die gute Frau am Schalter meinte auch das die Angaben zur Dauer des Leistungsbezuges auf den Formularen mißverständlich ausgedrückt sei und es deswegen öfter zu Verständnisproblemen kommt.

- nun ja ich glaube nicht das sie den Folgeantrag bis Monatsende, bearbeitet haben, - obwohl sich ja nichts geändert hat, und im entsprechenden Programm nur ein Häkchen für unverändert gemacht werden müßte.
Werde ich dann wohl nächste Woche Montag zum Amt gehen müssen und mir einen Vorschuß für die Miete und Lebenshaltungskosten geben lassen müssen. - nur weil ich die Formulierung missverstanden hatte. (worauf amtsintern evtl. sogar spekuliert wird?)

- läuft dann wohl unter selber Schuld :patsch:

übrigens eine schöne Formulierung :-)

und ab da gibt’s ohne Verfolgungsantrag nichts mehr

fühle mich auch schon ganz verfolgt



MfG

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StephanK
28.06.2006, 13:43
Zumindest hier werden die Folgeanträge wirklich flott bearbeitet. Ich war auch ein wenig spät dran und hatte nach einer Woche meinen Bescheid und keine Unregelmäßigkeiten bei der Zahlung.
Also noch besteht Hoffnung... :D

efge
28.06.2006, 14:43
Nur Mut, Knut :-)

Da kann ich mich ja auch outen:
Auch ich hatte (bedingt durch Renovierung und Umzug) meinen Verfolgungsantrag vergessen. :oops:
Die Sachbearbeiterin der hiesigen ARGE hatte nicht nur Verständnis, sondern war sehr behilflich und die Bearbeitung dauerte auch nur 2-3 Tage.
Jetzt steht ein dicker Eintrag „Folgeantrag“ in meinem Kalender…