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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohnungsgröße und Ablehnung.


Marsleuchte
28.06.2006, 10:52
Nach längerer Zeit wieder einmal hier und wünsche allen alten hasen und den neuen ein wunderschönen guten Morgen.
Meine Frage bezieht sich auf die Größe von Wohnungen und was man machen könnte.
Ich habe im Bekanntenkreis ein junges Paar ( Sachsenanhalt) 1 Kind ist da und 3 Jahre das andere unterwegs und wird im September erwartet.
Diese bekannten haben beim Sozialamt ( beide ALG 2 ) einen Antrag auf größere Wohnung vorgelegt mit einen Wohnungsangebot für eine 75 qm große Wohnung.
Die Wohnung und der Umzug in die größere Wohung wurde mit folgender begründung abgelehnt: Einem Kind unter 6 jahren steht kein eigenes Zimmer zu !
Ist das rechtens und was kann man dagegen unternehmen ?

Alles einen tollen Tag und danke schon einmal für die Zahlreichen zuschriften.

StephanK
28.06.2006, 11:35
Dagegen kann man meiner Meinung nach nichts unternehmen.
Das Gesetz schreibt nur vor, die Kosten einer Wohnung zu übernehmen, "soweit diese angemessen sind". Die Einzelheiten werden von den Städten bzw. Landkreisen festgelegt, und die müssten schon völlig krass daneben hauen, um sagen zu können, ihre lokalen Bestimmungen würden gegen das Gesetz verstoßen.
Ob das so ist, lässt sich ohne Kenntnis dieser lokalen Vorschriften nicht beurteilen; aus dem Einzelfall würde ich es jedenfalls nicht schließen wollen.
Natürlich schreibt das Gesetz auch vor, dass "die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden" müssen, aber das ist leider wenig konkret.

Marsleuchte
28.06.2006, 12:12
Ich weiß schon was du meinst und so aus der Ferne ist es immer recht schlecht das ganze zu beurteilen.
ich habe ja selber erfahren das gewisse Auslegungen von Bundesland zu Bundesland verschieden sind.
Ich werde ihr mal den Tipp geben, sich an den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden.
Ich bin halt von der Grundregel ausgegegangen 60 qm für 2 Personen und war der Meinung das sie mit 75 qm gut im Limit liegen könnten bei 4 Personen.

StephanK
28.06.2006, 13:24
Ich bin halt von der Grundregel ausgegegangen 60 qm für 2 Personen und war der Meinung das sie mit 75 qm gut im Limit liegen könnten bei 4 Personen.Dafür spricht auch viel.

Das Problem ist jetzt erst mal ein rein praktisches: Ich kenne die anzuwendenden lokalen Regeln nicht, weil ich nicht mal weiss, in welchem Landkreis die Leute leben. Du kannst aber auf unserer Mutterseite www.arbeitslosennetz.de recherchieren, ob dort die Richtlinien für den betreffenden Landkreis wiedergegeben werden (oder auch bei www.tacheles.de).

Wenn danach 75 m² für einen vier-Personen-Haushalt als "angemessen" gelten und die bisherige Wohnungsgröße deutlich darunter liegt, könnte es schon Chancen geben.

Weiteres Problem: manche lokale Richtlinien orientieren sich nur an der Größe der gesamten Wohnung, manche an der Anzahl der Zimmer (frag mich nicht, warum...). Auch das spielt eine Rolle.

Sie sollte sich also möglichst genaue Kenntnis über die lokalen Richtlinien verschaffen, entweder aus dem Internet oder über eine örtliche Beratungsstelle. Erst dann kann sie wirklich gezielt argumentieren.

Marsleuchte
28.06.2006, 15:08
Stephan ich muß Dir schon einmal dankeschön sagen, schnelle und gute Hilfe wie eh und je, machst Du denn keinen Urlaub?
Also die leute wohnen in 39130 Magdeburg von dort kommen die Leute. Vielleicht hilft es Dir ja ein wenig.

StephanK
28.06.2006, 15:28
Gerne geschehen.
Zu den Mageburger Regeln findest Du was beim MDR (http://www.mdr.de/ratgeber/reformen/1615228.html#absatz13).
Urlaub? Fällt dieses Jahr aus... :-|

Marsleuchte
28.06.2006, 17:36
Na dann kommst zu uns in den Süden ist ja auch mal Deine Heimat gewesen !
Könntest auch mit in 14 tagen auf den Hockenheimring kommen, zum essen und schlafen findet sich immer ein Platz ! :engel:

Dankeschön dir noch einmal !!! :Respekt: