ahn
28.06.2006, 12:43
Meine Frau hat zum 01.06.06 eine neue Tätigkeit aufgenommen.
Laut Arbeitsvertrag, der ihr erst auf mehrmaliges Nachfragen endlich Mitte des Monats ausgestellt wurde, hat sie erst am 04.06.06 begonnen. Eine Änderung des Arbeitsvertrages mit dem korrekten Datum wurde abgelehnt, statt dessen werde sie Freizeitausgleich für die 3 Tage erhalten.
Ihre Bitte den Arbeitsvertrag vor Unterschrift mitzunehmen um ihn mit mir durchsprechen zu können, da Deutsch nicht ihre Muttersprache ist, wurde ihr ebenfalls verwehrt – dafür sei keine Zeit. So hat sie leider unterschrieben.
Vor Aufnahme der Tätigkeit wurde ihr gesagt, die Arbeiszeit sei von 8.00 – 16.30.
Nun musste dies bereits mehrfach um 5.00 beginnen. An anderen Tagen musste sie statt bis 16.30 bis 18.00-19.30 arbeiten. Der Arbeitsvertrag sieht Schicht- und Mehrarbeit vor.
Hätte sie dies vorher gewußt, hätte sie ihre Arbeitsstelle nicht gewechselt.
Nun will meine Frau kündigen, da sie sich bei diesen Arbeitszeiten nicht ausreichend um unsere Tochter kümmern kann. Der AG hat ihre Bitte um Kündigung durch den AG abgelehnt.
Ich gehe davon aus, dass sie eine 12-wächige Sperrfrist bekommt, oder seht ihr in den o.g. Umständen einen Anhaltspunkt für eine Ausnahme?
Vielen Dank
ahn
Laut Arbeitsvertrag, der ihr erst auf mehrmaliges Nachfragen endlich Mitte des Monats ausgestellt wurde, hat sie erst am 04.06.06 begonnen. Eine Änderung des Arbeitsvertrages mit dem korrekten Datum wurde abgelehnt, statt dessen werde sie Freizeitausgleich für die 3 Tage erhalten.
Ihre Bitte den Arbeitsvertrag vor Unterschrift mitzunehmen um ihn mit mir durchsprechen zu können, da Deutsch nicht ihre Muttersprache ist, wurde ihr ebenfalls verwehrt – dafür sei keine Zeit. So hat sie leider unterschrieben.
Vor Aufnahme der Tätigkeit wurde ihr gesagt, die Arbeiszeit sei von 8.00 – 16.30.
Nun musste dies bereits mehrfach um 5.00 beginnen. An anderen Tagen musste sie statt bis 16.30 bis 18.00-19.30 arbeiten. Der Arbeitsvertrag sieht Schicht- und Mehrarbeit vor.
Hätte sie dies vorher gewußt, hätte sie ihre Arbeitsstelle nicht gewechselt.
Nun will meine Frau kündigen, da sie sich bei diesen Arbeitszeiten nicht ausreichend um unsere Tochter kümmern kann. Der AG hat ihre Bitte um Kündigung durch den AG abgelehnt.
Ich gehe davon aus, dass sie eine 12-wächige Sperrfrist bekommt, oder seht ihr in den o.g. Umständen einen Anhaltspunkt für eine Ausnahme?
Vielen Dank
ahn