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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausnahme von Sperrfrist nach Kündigung durch AN?


ahn
28.06.2006, 12:43
Meine Frau hat zum 01.06.06 eine neue Tätigkeit aufgenommen.
Laut Arbeitsvertrag, der ihr erst auf mehrmaliges Nachfragen endlich Mitte des Monats ausgestellt wurde, hat sie erst am 04.06.06 begonnen. Eine Änderung des Arbeitsvertrages mit dem korrekten Datum wurde abgelehnt, statt dessen werde sie Freizeitausgleich für die 3 Tage erhalten.
Ihre Bitte den Arbeitsvertrag vor Unterschrift mitzunehmen um ihn mit mir durchsprechen zu können, da Deutsch nicht ihre Muttersprache ist, wurde ihr ebenfalls verwehrt – dafür sei keine Zeit. So hat sie leider unterschrieben.
Vor Aufnahme der Tätigkeit wurde ihr gesagt, die Arbeiszeit sei von 8.00 – 16.30.
Nun musste dies bereits mehrfach um 5.00 beginnen. An anderen Tagen musste sie statt bis 16.30 bis 18.00-19.30 arbeiten. Der Arbeitsvertrag sieht Schicht- und Mehrarbeit vor.
Hätte sie dies vorher gewußt, hätte sie ihre Arbeitsstelle nicht gewechselt.

Nun will meine Frau kündigen, da sie sich bei diesen Arbeitszeiten nicht ausreichend um unsere Tochter kümmern kann. Der AG hat ihre Bitte um Kündigung durch den AG abgelehnt.

Ich gehe davon aus, dass sie eine 12-wächige Sperrfrist bekommt, oder seht ihr in den o.g. Umständen einen Anhaltspunkt für eine Ausnahme?

Vielen Dank

ahn

StephanK
28.06.2006, 14:39
:welcome: ahn,
vorab mal die Frage, ob der schriftliche Arbeitsvertrag denn etwas zur Arbeitszeit und deren Lage aussagt? Es ist zwar anstrengender, den Arbeitgeber zur Einhaltung vertraglicher Pflichten zu bringen als zu kündigen, aber immer noch besser als die Aufgabe des Arbeitsplatzes.
(Nebenbei bemerkt: es handelt sich bei dem Arbeitgeber nicht etwa um einen Lebensmittelsupermarkt, dessen Namen nur aus vier Buchstaben besteht, von denen zwei "L" sind - oder?)

Die Sperrzeitvorschriften sind streng und verlangen dem Arbeitnehmer ab, sozusagen nur als allerletztes Mittel zu kündigen, also vorrangig alle anderen Möglichkeiten zu nutzen, um unter Erhalt des Arbeitsverhältnisses klar zu kommen. Das Gesetz sieht eine Sperrzeit vor, wenn man kündigt "ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben". Wichtiger Grund ist eine an ganz verschiedenen Stellen des Rechts auftauchende Formulierung, die im Grunde nichts anderes bedeutet als "wenn's gar nicht mehr anders geht" oder "wenn das Tischtuch zerschnitten ist". Präzisiert wird das vor allem durch die Rechtsprechung, und es gibt sehr, sehr viele Urteile der Sozialgerichte, die sich mit der Auslegung dieses Begriffes beschäftigen.

Notwendigkeiten der Kinderbetreuung werden durchaus als wichtiger Grund anerkannt; im Einzelfall kann es aber auch auf mögliche Alternativen ankommen. Wenn eine Sperrzeit angekündigt wird, sollte darauf eingegangen und möglichst konkret dargelegt werden, dass es keine alternativen Möglichkeiten der Kinderbetreuung gab.

ahn
28.06.2006, 15:23
Hallo StephanK

vielen Dank für deine Antworten.

Der Arbeitsvetrag sagt leider nichts zur Lage der Arbeitszeit - zumindest nichts zu den Zeiten, die vorher mehrfach genannt wurden.
Die Arbeitszeit sind 40h, es besteht die Verpflichtung bei betrieblicher Erfordernis zur Schichtarbeit und Mehrabeit im tarifvertraglich erlaubten Rahmen (48h).

Der Arbeitgeber ist ein 4-Sterne-Hotel. Aber die Sterne gelten eben für die Gäste, nicht die AN. Selbst im berühmten Hotel Adlon durfte meine Frau alles andere als rühmliche Erfahrungen sammeln.

Zu der Problematik Arbeitszeit / Betreuung unserer Tochter kommt hinzu, dass meine Frau aufgrund einer Fehlgeburt Ende April körperlich noch nicht wieder 100%ig fit ist und ihr die sowieso schwere Tätigkeit als Zimmerfrau durch die Arbeitszeiten sehr zusetzen.

Ich denke wir werden beide Punkte bei der Arbeitsagentur anführen - vermutlich wird es nicht ausreichen eine Sperrfrist zu vermeiden, aber damit werden wir auch irgendwie leben können. Die psychische Belastung eines längeren Kampfes mit AG und / oder AfA ist uns momentan einfach zuviel.

Nochmals vielen Dank

ahn

StephanK
28.06.2006, 17:27
Diese gesundheitlichen Aspekte sollte sie in jedem Fall mit aufführen.
Ich verstehe, wenn sie keinen "Nervenkrieg" führen will, aber bei ihrer Stellungnahme sollte sie dann schon alles "auftischen", was sie aus ihrer Sicht dazu gezwungen hat, zu kündigen.
Guten Erfolg ... und fast möchte ich hinzufügen: gute Besserung! :-)

ahn
28.06.2006, 19:21
DANKE!