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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG1 oder ALG2


janinebln
28.06.2006, 12:44
ich mal wieder :D

hätte mal wieder eine frage was mir eben mal aufgefallen ist. ich bekomme ja ALG2 zu meinen verdienst.

jetzt bin ich aber seit juni arbeitslos. (eigenkündigung) nun meine frage müßte mir dann nicht eigentlicxh statt ALG2 ALG1 zustehen. (nach der sperre wegen eigenkündigung) war insgesammt 6 jahre arbeiten (davon 2 jahre erziehungsurlaub) also war ich 4 jahre arbeiten. habe vor meinen erziehungsurlaub 900€ verdient und danach im selben betrieb auf 400€ basis weiter gearbeitet.

Betroffener
28.06.2006, 13:42
So wie Du das jetzt schilderst, würde ich sagen JA - eigentlich stünde Dir vorrangig ALG1 zu und ggf. aufstockendes ALG2.

Allerdings ist und wird sich das zu einem riesigen Gemetzel auswachsen - aber da musst Du dann durch, da alles von Anfang an neu berechnet werden muss. und entsprechend auch Rückforderungen laufen werden.

In manchen Ämtern klappt das einigermassen gut mit interner Be- ud Entlastung, bei den meisten aber wird das auf dem Rücken der Arbeitslosen direkt ausgetragen.

Da kann es dann passieren, dass die ALG2 Leute die Leistung sofort einstellen und massiv Rückforderungen stellen, während der ALG1 Part nicht aus dem Knick kommt und Du somit in der Luft hängst.

Wie Du das am Besten geregelt bekommst ohne Hänger, müssten sowohl der StephanK als auch Seebarsch als Ergänzung darlegen können.

Dazu wäre es aber schön, noch etwas genauere Daten zu haben, wie z.B. von wann, was gewesen ist.

janinebln
28.06.2006, 13:52
erstmal danke für die antwort

also

dezember 2000 habe ich angefangen zu arbeiten.

September 2003 kam mein sohn zu welt .also bis september 2005 war ich im erziehungsurlaub.

ab september 2005 also bis juni 2006 wieder gearbeitet.

und jetzt arbeitslos. okay waren nicht ganz 6 jahre :)

janinebln
28.06.2006, 13:53
Achso und ALG2 bekam ich in der zeit wo ich im erziehungsulraub bis jetzt. also läuft immernoch.

StephanK
28.06.2006, 14:00
Auf der augenblicklichen Informationsbasis kann ich so gut wie nichts weitergehendes beitragen, nur vielleicht den Hinweis für Janine, dass Alg I und Alg II trotz der fast identischen Bezeichnung grundverschiedene Dinge sind und dass der offenbar in der Fehlannahme, es bestehe kein Alg I-Anspruch unterbliebene Alg I-Antrag bei der Arbeitsagentur schleunigst nachgeholt werden sollte. Die Vordrucke dafür gibt es nicht im Internet, sondern sie müssen bei der Arbeitsagentur abgeholt werden.

Darauf, dass das einigen Kuddelmuddel geben dürfte, hat der Betroffene schon hingewiesen...

Ich bin mir aber nicht sicher, ob wirklich ein Anspruch auf Alg I besteht; das wird davon abhängen, wie lange Janine den 400 €-Job hatte.

janinebln
28.06.2006, 14:03
ich hatte bevor ich im erziehungsurlab war 900 € verdient. und nach dem erziehungsurlaub 400€ in dem selben betrieb..

Seebarsch
28.06.2006, 19:57
Ich versuche die Sache mal aufzudröseln !
Da mir genaue Daten, auf die kommt es unter Umständen an, nicht vorliegen, habe ich mal ganze Monate ausgewertet.
So wird es wahrscheinlich aussehen:
12/2000 - 08/2003 versicherungspflichtige Arbeit
09/2003 - 08/2005 Erziehungszeit versicherungspflichtig
09/2005 - 06/2006 Geringfügig beschäftigt, nicht versicherungspflichtig
Alo ab dem 01.07.2006 !

Rahmenfrist 2 Jahre = 01.07.2004 - 30.06.2006
Darin vers.pfl. Zeiten
07/2004 -08/2005 = 14 Monate = Anspruch auf Alg 1 erfüllt!!!

Beendigung des nicht versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ab dem 01.07.2006 = keine Sperrzeit, weil nicht vers.pflichtig !
Ende des vers.pflichtigen Beschäftigungsverhältnis ab
09/2005 = eventuelle Sperrzeit. Hier müsste man die Gründe kennen !

Ergebnis:
Anspruch auf Alg 1 besteht auf jeden Fall spätestens ab dem Tag der Arbeitslosmeldung.
Vorwürfe kann die ARGE nicht machen, da dieser ja der Sachverhalt der Beschäftigung bekannt war und sie daher eine Beratungspflicht hatte.

Ganz, ganz wichtig !
GEHEH SIE MORGEN SOFORT ZUR AGENTUR UND MELDEN SIE SICH PERSÖNLICH ARBEITSLOS UND STELLEN DEN ANTRAG AUF ARBEITSLOSENGELD !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Die Antragstellung sollten Sie auch gegen Nachweis der ARGHE mitteilen !!
:P :P :engel:

janinebln
29.06.2006, 09:08
erstmal danke nun ist es so das ich im 5. monat schwanger bin. muß ich mich trotzdem arbeitslos melden? meine arbeitsberaterin beim ALG2 weiß bescheid.

janinebln
29.06.2006, 13:28
noch vergessen zu dem :

Ende des vers.pflichtigen Beschäftigungsverhältnis ab
09/2005 = eventuelle Sperrzeit. Hier müsste man die Gründe kennen !


erklärung: nach dem erziehungsurlaub meinte mein Arbeitgeber er kann mich nur noch auf 400€ basis einstellen weil ich nicht mehr wie vor meinen Erziehungsurlaub schichtdienst machen konnte. Konnte nur noch frühschicht machen weil mein sohn spätestens um 16:00 aus der Kita abgeholt werden muß.

gruß

Seebarsch
29.06.2006, 20:07
Ja, die persönliche Arbeitslsomeldung ist unerlässlich, sonst bekommen Sie kein Alg 1.
Die Meldung bei der ARGE reicht nicht aus.

Nach dem was Sie weiter geschildert haben, besteht für die Beendigung des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ein wichtiger Grund wegen der Kinderbetreuung. Da kann eine Sperrzeit nicht eintreten !

Gerade jetzt wo Sie schwanger sind, ist der Bezug von Alg 1 ganz wichtig !
Wenn Sie aus dem Alg 1 Bezug in die Mutterschaft gehen, bekommen Sie a) Mutterschaftsgeld,
b) werden die Erzeihungszeiten wieder so angesehen, als wenn Sie arbeiten gehen !
Damit bekommen Sie wieder einen neuen Anspruch auf Alg 1 !!!!

Jeder Tag den Sie zur persönlichen Arbeitslosmeldung versäumen bringt Ihnen den Verlust an Geld und Versicherung !!!!!!

Noch einmal:
SOFORT ARBEITSLOSMELDEN !!!!!!!!!!!!!!!!!