Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitszeit bei 1 Eurojob ???
Cyperman
28.06.2006, 14:24
Ich mache seit kurzem ein 1 Eurojob!
Heute bin ich dabei mir Überstunden zu notiren und das stellen sich mir folgende Fragen:
Ich soll 30 h/ Woche arbeiten (was auch glaube ich üblich ist)
Jetzt die 1. Frage: Werden von Seite der ARGE die Pausen zu der Artbeitszeit gerechnet oder nicht?
2. Frage: Was sind Qualifizierungsstunden? (Ich soll da nämlich so einen Zettel ausfüllen, wieviele davon diese sind) :patsch:
StephanK
28.06.2006, 15:08
Zu Frage 1: Dafür gilt das Arbeitszeitgesetz, und dessen § 2 Abs. 1 lautet: Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; (...).
Zu Frage 2: Die 30-Stunden-Regel bezieht sich auf die gesamte bei der Arbeitsgelegenheit verbrachte Zeit, d.h. die Qualifizierungsstunden sollen innerhalb dieser 30 Stunden stattfinden.
Was genau unter Qualifizierung zu verstehen ist, ist schwierig allgemein zu beschreiben. Idealerweise sollte Qualifizierung natürlich auf der individuell bereits vorhandenen beruflichen Qualifikation des Einzelnen aufbauen, aber es ist klar, dass das bestenfalls teilweise möglich ist. Wirklich präzise Vorgaben dazu gibt es nicht. Allerdings soll der Träger eines 1-€-Jobs vor deren Genehmigung die Maßnahme so konkret beschreiben, dass der Alg II-Träger beurteilen kann, ob auch Qualifikation angeboten wird. Da das Gesetz aber nicht vorschreibt, dass bei den 1-€-Jobs auch Qualifikation stattfinden muss (das beruht nämlich nur auf einer Richtlinie der Bundesagentur), ist das leider alles ziemlich wachsweich.
Wenn Du Kritik in dieser Richtung hast (Du wärest nicht der Erste....), schlage ich Dir vor, bei Deinem Alg II-Träger konkret nachzufragen, wie die Genehmigung des 1-€-Jobs bei diesem Träger aussah und ob dieser dabei Verpflichtungen hinsichtlich der Qualifikation übernommen hat und ggf. welche. Wenn das von der Realität stark abweicht, wären weitere Schritte zu überlegen.
@ Cyperman
Frage 1: Teilweise wird das auch trägerintern geregelt, aber i.A. gelten Pausen nicht als Arbeitszeiten. Aber wenn Du "echte" Überstunden schiebst, solltest Du Dich informieren, wie die gehandhabt werden. Wenn es dazu keine Regelung gibt (Freizeitausgleich), machst Du die nämlich für nass.
Frage 2: Teilnehmer-Qualifizierung ist regelmäßig eine Bedingung dafür, dass die Maßnahme überhaupt genehmigt wird. Dazu gehören z.B. Bewerbungstrainings, EDV-Stunden, aber auch wenn die Dir z.B. als Ex-Sesselhocker zeigen, wie Du den Greifer zum Papier aufsammeln richtig bedienst und das Papier in den Müllbeutel stecken musst. :shock:
Soweit ich weiß, sind 20h in der Woche für einen EEJ üblich, aber das kann auch regional unterschiedlich sein!
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