Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Praktikant während der Ausbildung
beatmucke
20.02.2008, 17:14
Hallo,
mein Mann und ich sind Alg 2 Empfänger. Unser Sohn (18 ) ist im zweiten Lehrjahr einer Ausbildung zum Elektriker.
Z. Zt. macht er wieder ein Praktikum im Rahmen seiner Ausbildung in einem Meisterbetrieb. Der Chef des Betriebes schlug unserem Sohn jetzt vor, ihn als Praktikant führen zu können, und ihm mit bis zu 100 Euro zu entlohnen. Meine Fragen:
1. Geht sowas denn überhaupt?
2. Muss der Betrieb unseren Sohn irgendwo anmelden?( SV oder so ?)
3. Muss der Sohn die Sache im Ausbildungsbetrieb melden bzw. genehmigen lassen?
4. Entstehen uns, also seinen Eltern dadurch Nachteile beim ALG 2, d.h. darf das Geld bei uns angerechnet werden? (Sein Ausbildungsgeld wird schon bei uns angerechnet)
Ich hoffe es kann jemand Licht ins Dunkel bringen! Vielen Dank!!!!Die Beatmucke
Ich muss hier mal nachfragen:
Was macht dein Sohn für eine Ausbildung ? Die scheint mir eine schulische zu sein oder ist das eine irgendwie anders geförderte Ausbildung ? Allgemein muss man sagen,sollte dein Sohn die Ausbildung beenden ! Wenn er jetzt abbricht,dann kann es sein das er evtl. nie wieder die Chance auf ne Ausbildung hat.
Ich würde lieber das 1 Jahr Ausbildung noch durchziehen und dann richtig Geld verdienen statt jetzt abzubrechen und nur Praktikant zu sein.
Zu deinen Fragen:
1. Ja so was geht,allerdings nur wenn dein Sohn die Ausbildung dafür Sausen lässt.Dafür 100 € im Monat für ne Praktikantenstelle finde ich gelinde gesagt eine Unverschämtheit.Rechne dir doch den Stundenlohn aus,du weisst ja was er derzeit verdient und was er dann verdient.
2. Als Praktikant gibt es wohl kein Pflicht dazu
3. Du redest von Ausbildungsbetrieb.Ist das ein normaler Lehrbetrieb ? Ich werde aus deinen Angaben nicht wirklich schlau,daher kann man da auch keine Infos geben.Aber stell dir doch mal vor du wärst Meister und dein Lehrling kommt zu dir und fragt ob er in einen anderen Betrieb nen Praktikum machen kann.Was würdest du da denken ?
4. Bei 100 € wird nix angerechnet,es darf aber auch nicht mehr werden
MfG
Codeman
beatmucke
20.02.2008, 17:55
Danke für die schnelle Antwort.
Also: Unser Sohn ist im 2. Lehrjahr einer überbetrieblichen Ausbildung für Rehabilitanden in einem Berufsbildungszentrum.
Während dieser Zeit macht er in regelmäßigen Abständen Praktika in einem Meisterbetrieb seiner Wahl.
Er geht seit Ausbildungsbeginn immer in den selben Betrieb.
Da er betriebsbedingt auch mal ein paar Überstunden machen muss, will ihn der Meister wohl dafür etwas entlohnen.
Deshalb will der Meister ihn wohl als Praktikant führen und entlohnen mit bis zu 100 Euro.
Ich hoffe , man versteht mich.
Deshalb habe ich gefragt, ob das überhaupt möglich ist und ob ich das der Arge mitteilen muss.
Sollte noch etwas unverständlich sein, ich versuche mein bestes, alles zu erklären.
Danke!!!! Die Beatmucke
Aha ok,
Allesklar verstehe.Nun sind diese 100 € im Grunde zusätzliches Einkommen und müssten auch auf euren Bedarf angerechnet werden.
Aber ich sags mal so: So lange wie es nicht auf dem Konto auftaucht,kann die Arge das ja auch nicht nachvollziehen,oder ? ;-)
Zu den anderen Fragen sag ichs mal so: Man sollte keine schlafenden Hunde wecken.
MfG
Codeman
beatmucke
20.02.2008, 18:23
Nochmals vielen Dank.
Schön, das jetzt alles soweit verständlich ist.
Nur noch? Sind 100 Euro zusätzliches Einkommen nicht ohne Anrechnung?
Was soll ich aber dann bei der Arge angeben,also in der Änderungsmitteilung, um welche Art Nebeneinkommen handelt es sich dann?
Wiederum: wenn ich gar keine Angabe darüber bei der Arge mache und der Sohn sich das Geld beim Meister auf die Hand geben lässt?
Ist wohl allen mehr geholfen, oder?
Es werden ja auch höchstwahrscheinlich viel weniger als 100 Euro sein, die er da mal bekommt, so viele überstunden kommen da auch nicht zusammen.
Unser Sohn hat ein sehr sehr gutes Verhältnis zu diesem Chef, und der will ebend nicht, das unser Sohn für seine Einsatzbereitschaft nicht belohnt wird.Finde ich ja toll, das gibt es nicht oft.
Habe nur so gedacht, das der Chef das irgendwie und wo melden muss und das das dann über einen Datenabgleich ans Licht kommt.
Verstehst du meine Bedenken? LG Die Beatmucke
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beatmucke
23.02.2008, 19:54
Hallo, da bin ich nochmal.
Also :
Jetzt steht zur Debatte, ob unser Sohn im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung arbeiten könnte.
Mehr wie 50 Arbeitstage werden wohl nicht zusammenkommen, eher viel weniger.
Wäre bei Bedarf ja nur mal Samstags, weil unter der Woche kommt er ja erst 17 Uhr aus dem Ausbildungsbetrieb heim.
Da wird es sowieso nichts.
Wie ist das hier mit der Arge?
Kann er sich bei solch einer Beschäftigung auch 100 Euro anrechnungsfrei verdienen?
Unser Sohn erhält übrigens keine Leistungen von der Arge, ist aber ebend Mitglied unserer BG.
Sein Ausbildungsgeld wird auf unseren Bedarf angerechnet.
Auf der Arge sagte man mir zu Beginn seiner Ausbildung, das er keine Leistungen bekommt, er aber Mitglied unserer BG bleibt.
Ausbildungsgeld + BAB rechtfertigen einen Ausschlussgrund von Leistungen nach HARTZ 4.
Desweiteren bekommt er BAB für Rehabilitanden.
Das bekommt er, obwohl er noch bei uns daheim wohnt. Aber für Rehabilitanden ist die Regelung betreffs BAB wohl anders.
Kindergeld bekommt die Mutti noch für ihn.
Außerdem hat ihm die hier zuständige Wohngeldstelle Wohngeld bewilligt, weil er kein ALG 2 bekommt.
Er bekommt kopfteiliges Wohngeld und gibt es uns zur Miete dazu.
Aber wie du ja sagst, dürfte der Sohnemann ja gar nicht mehr zur BG gehören.
Er müsste also eigenes Einkommen über dem Regelsatz +anteilige Wohnkosten haben, um aus der BG rauszukommen?
Mensch, das ist alles so kompliziert. es raucht einem ja der Kopf dabei.
Ich hoffe mir kann geholfen werden. LG Die Beatmucke
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