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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umschulung Abgelehnt - Brauche bitte Hilfe/Rat !


zaska0
28.06.2006, 15:39
Hallo,

Ich habe ein riesiges problem, ich bin seit nun mehr 1 1/2 Jahren arbeitslos. Meine Berufsausbildung zur Hauswirtschafterin habe ich mit Erfolg abgeschlossen. Als ich noch Arbeitslosengeld I Empfängerin war gab mir das Arbeitsamt (oder auch Job Verhinderungs Agentur) weder die Möglichkeit an einer Weiterbildung, Umschulung oder gar einer anderen Trainingsmassnahme teilzunehmen.
Nun bin ich Harz IV Empfänger und bekomme ständig "Sinnlose" Trainingsmaßnahmen, wie zum Beispiel in der Gastronomie (Für was habe ich das eigentlich gerlernt ^^ ??? Weil war ja Teil meiner Ausbildung!!!)

Nun habe ich die Möglichkeit bekommen eine Umschulung bei der Dekra zu machen welche mir das Arbeitsamt jedoch nicht bezahlen will (obwohl diese von dort gefördert wird !), mit der Begründung ich habe ja eine Ausbildung, dazu folgendes Zitat: "wir haben zwar Geld dieses schmeissen wir doch aber nicht sinnlos aus dem Fenster", Zitat ende.

Nun meine Frage wie kann ich nun weiter vorgehen um die "Guten" Leute vom JobCenter doch noch dazu zu bekommen mir diese Umschulung zu finanzieren ???

Ich weiss wirklich nicht mehr weiter habe sogar schon bei der B.Z. angerufen doch die scheinen an diesen misständen welche wir ja zum großen Teil der "Super Intelligenten" Frau Merkel zu verdanken
haben kein Interesse zu haben da wurde ich auch weit mehr als eine Woche hingehalten bis mir da heute endlich gesagt würde das das so wie es in unserem Land zur Zeit läuft doch super gut ist, naja was erwartet man eigendlich von einem Chefredakteur der mit 3000,- €uro in der Tasche jeden Monat nach Hause geht !?

liebe grüße und danke für euer Bemühen/Antwort im voraus Ramona

StephanK
28.06.2006, 16:02
:welcome: Ramona,
das Problem bei allen Weiterbildungsleistungen ist, dass sie nach Ermessen gewährt werden.
Was heisst nun Ermessen?
Es ist leichter zu definieren, was es nicht heisst, nämlich nicht nach Kassenlage und nicht nach sachfremden Kriterien, also ob dem Sachbearbeiter Deine Augen gefallen.

Letzten Endes ist das Ermessen bei Weiterbildungsleistungen eine Kosten-Nutzen-Abwägung, bei der ein gutes Stück Prognose dabei ist. Die Kernfrage ist, wie sehr das für eine Weiterbildung ausgegebene Geld Deine Arbeitsmarktchancen verbessert. Da kommen viele Faktoren mit rein:
- In erster Linie die Arbeitsmarktlage in dem von Dir anstrebten Beruf.
- In zweiter Linie aber auch andere Aspekte wie z.B., ob der angestrebte Beruf für Dich ein kompletter Neuanfang (in welchem Alter?) wäre oder auf Deinen erlernten Beruf mehr oder weniger aufbaut.
- In dritter Linie schon auch die Kosten

Das Ermessen ist der ARGE eingeräumt, weil das Gesetz nur allgemeine Kriterien aufstellen, aber nicht haarklein regeln kann, für wen eine Weiterbildungsmaßnahme in Betracht kommt und für wen nicht. Dagegen wehren kann man sich nur mit dem Argument, das Ermessen sei entweder gar nicht ausgeübt worden ("sofort Klappe zu, ohne Diskussion") oder es sei falsch, nämlich unter Außerachtlassung offensichtlich maßgeblicher Gesichtspunkte oder anhand sachfremder Erwägungen ausgeübt worden.

Dass Du bereits eine Ausbildung hast ist jedenfalls etwas dünne als alleinige Begründung. Andererseits brauchst Du auch sachliche Argumente, vor allem solltest Du zeigen können, dass in dem von Dir angestrebten Beruf wirklich Arbeitskräfte gesucht werden Du solltest also Argumente sammeln, mit denen Du belegen kannst, dass die Weiterbildung Deine Chancen auf einen neuen Job deutlich verbessern würde. Damit solltest Du innerhalb vier Wochen Widerspruch einlegen.