Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : kein Anspruch auf Leistung, aber Trainingsmaßnahme
schlaubi
21.02.2008, 08:41
Bekomme keine Leistungen vom Amt, habe aber eine Trainingsmaßnahme von 4 Wochen bekommen (40 Std). Was passiert, wenn ich das ablehne. Wenn ich keine Leistungen bekomme, kann ich doch auch keine Sperrfrist kriegen. Oder seht ihr das anders. Danke für Eure Antworten
StephanK
21.02.2008, 08:54
Nein, Sperrzeit kann's natürlich keine geben.
Allerdings bist Du dann nicht (mehr) arbeitslos im Sinne des Gesetzes, weil dazu die sog. Verfügbarkeit gehört, und diese umfasst auch die Bereitschaft, an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung in das Erwerbsleben teilzunehmen (§ 119 Abs. 5 Nr. 4 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__119.html)). D.h. Du wirst bei der Arbeitsagentur schlicht "gelöscht".
Hartzbeat
21.02.2008, 08:55
Hallo Schlaubi,
normalerweise musst Du, wenn Du keine Leistungen erhältst, nicht mit einer Sanktion rechnen. Daher kannst Du die Maßnahme ablehnen. Rate Dir allerdings, das mit dem SB zu begründen und nett zu besprechen.
Vorsicht: Falls Du arbeitsuchend gemeldet bist, ist es aber wichtig, zu vermeiden, dass Du nicht dauernd und nicht jedes Angebot ablehnst, denn die Arbeitsagentur möchte ja, dass zur Vermittlung zur Verfügung stehst. Deshalb kann sie Dich bei häufiger Ablehnung aus dem Status "arbeitsuchend" abmelden. Das bedeutet, dass keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung abgeführt werden und dass Du später keine lückenlosen Rentenzeiten nachweisen kannst, was u.U. zur Kürzung Deiner späteren Rente führt. Versuche also, eine Abmeldung zu vermeiden, in dem Du gewisse Angebote annimmst bzw. Dich zumindestens dort mal bewirbst.
Wichtig dabei ist auch, aus welchen Gründen Du keine Leistungen beziehst. Ist der Leistungsbezug wegen einer anderen Sperrzeit eingestellt, so können Dir, wenn Du jetzt ein Angebot (Trainingsmaßnahme) ablehnst, durchaus Sanktionen erteilt werden wg. erneuter Pflichtverletzung.
Gruß von Hartzbeat
StephanK
21.02.2008, 09:01
Das bedeutet, dass keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung abgeführt werden und dass Du später keine lückenlosen Rentenzeiten nachweisen kannst, was u.U. zur Kürzung Deiner späteren Rente führt.Wenn man nur arbeitslos gemeldet ist, aber keinerlei Leistung beantragt hat, werden sowieso keine Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet. Eine Zeit der (gemeldeten) Arbeitslosigkeit gilt in der gesetzlichen Rentenversicherung nur dann als sog. Anrechnungszeit, wenn man
1. arbeitslos gemeldet war und
2. eine öffentlich-rechtliche Leistung (Alg I oder II) entweder bezogen oder nur wegen des zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens nicht bezogen hat.
Siehe § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__58.html).
Hartzbeat
21.02.2008, 09:20
@ StephanK,
danke für die Korrektur. Ja, die Anrechenbarkeit zur Rente wird durch ein Arbeitsgesuch (Arbeitslos ohne Leistungsbezug) gewährleistet, Beiträge werden keine abgeführt, richtig!
Dennoch wichtig: Die Anrechenbarkeit kann in der Rentenversicherung Berücksichtigung finden und auch spätere Rentenansprüche mitbegründen, deshalb sollte das Arbeitsgesuch möglichst weiter geführt werden.
Gruß von Hartzbeat
StephanK
21.02.2008, 09:30
Entschuldigung, wenn ich noch mal "nachkarten" muss, aber: Ja, die Anrechenbarkeit zur Rente wird durch ein Arbeitsgesuch (Arbeitslos ohne Leistungsbezug) gewährleistet,Nein, allein dadurch eben nicht! Es muss hinzukommen, dass man entweder Alg I oder Alg II bezogen hat oder es nicht bezogen hat, weil es wegen der Anrechnung von Einkommen oder Vermögen abgelehnt wurde. (Bei Alg I kommt das nur bei der Anrechnung von Entlassungsentschädigungen in Betracht.)
Praktisch bedeutet das, dass man, wenn einem diese Anrechnungszeit wichtig ist, ggf. auch dann einen Alg-Antrag stellen muss, wenn man schon vorher weiss, dass er aus solchen Gründen abgelehnt werden wird, weil eben das arbeitslos-gemeldet-sein alleine nichts bringt.
Seebarsch
21.02.2008, 18:39
Hallo zusammen,
wegen deas grossen Irrglaubens, die alleinige Meldung bei der Agentur würde was für die Rente bringen, startet die BA zur Zeit eine "Grossoffensive", in Verbindung mit der Rentenversicherung.
Ziel ist es , die "Scheinarbeitslosen" die nur wegen der angeblichen Rentenzeiten gemeldet sind, aus der Statistik zu entfernen.
:traeum:
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.