Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : widerspruch abgelehnt
Mentalbrocken
28.06.2006, 16:58
hallo,
einer person wurde für 3 monate eine sanktion um 100 % des regelsatzes angeordnet. diese hat nun einen anwalt eingeschaltet der widerspruch mit begründung eingelegt hat.
da das reguläre widerspruchsverfahren zu lange gedauert hat hat sich die person mit der bitte um eine einstweilige anordnung an das sozialgericht gewand. das sozialgericht prüft nun die akte und bearbeitet den fall.
in dieser zeit hat die arge den widerspruch von dem anwalt bearbeitet und zurückgewiesen. sollte die person nun sofort eine anfechtungsklage gegen den zurückgewiesenen widerspruch stellen oder wird dies automatisch im jetzigen bearbeitungsverfahren bei der eintweiligen anordnung berücksichtigt.
StephanK
28.06.2006, 17:20
Nein, das ist nicht erforderlich. Der Widerspruchsbescheid hat ja keinen eigenständigen Regelungsgehalt, enthält also nicht neues, gegen das man sich gesondert wehren müsste. Allerdings sollte vorsichtshalber der Anwalt eine Kopie des Widerspruchsbescheides erhalten, obwohl das eigentlich automatisch erfolgen sollte. Er wird sich dann von sich aus darauf einstellen und seine Argumentation ggf. ergänzen, soweit der Widerspruchsbescheid neue Gesichtspunkte enthält, die eine zusätzliche Reaktion erforderlich erscheinen lassen.
Mentalbrocken
28.06.2006, 17:27
Hallo,
danke ich habe nochmal ein paar wichtige fragen.
angenommen die arge wird vom sozialgericht dazu verplfichtet das geld auszuzahlen.
wenn die arge sich nun dagegen weht muss man dann damit rechnen das es zu einen richtigen prozess kommt .?
muss man das geld zurückzahlen wenn die arge es einfordert?
muss man evtl die prozesskosten der gegenpartei als alg II empfänger bezahlen wenn man verlieren sollte.
ich habe den anwalt nun gekündigt weil ich mich selber an das sozialgericht gewendet habe ich war mit seinen leistungen nicht zufrieden da er in der not mich nich darüber aufgeklärt hat eine einstweilige anordnung anzustreben.
in der begründung der arge steht:
1 monat zeit klage durchzuführen.
StephanK
28.06.2006, 17:42
angenommen die arge wird vom sozialgericht dazu verplfichtet das geld auszuzahlen.
wenn die arge sich nun dagegen weht muss man dann damit rechnen das es zu einen richtigen prozess kommt .?Du befindest Dich bereits in einem "richtigen Prozess" :-) Gegen eine einstweilige Anordnung, in der sie zur Zahlung verurteilt wird, kann die ARGE sich durch eine sofortige Beschwerde wehren, über die ggf. vom Landessozialgericht entschieden wird.
muss man das geld zurückzahlen wenn die arge es einfordert?Die Frage verstehe ich nicht, denn es geht doch um Geld, dass die ARGE nicht auszahlt (Kürzung), wobei Du die Auffassung vertrittst, die Kürzung sei unbegründet. Also gibt es gar nix, was die ARGE fordern würde, sondern umgekehrt nur etwas, was Du einforderst.
Oder meinst Du den Fall, dass die ARGE nach einer für Dich positiven Entscheidung des Sozialgerichts im Beschwerdeverfahren sich doch durchsetzen würde und zwischenzeitlich gezahlt hat, Du aber schlussendlich unterliegst? Dann würde in der Tat das Alg II wieder zurückerstattet werden müssen - soweit Du das kannst... :wink:
muss man evtl die prozesskosten der gegenpartei als alg II empfänger bezahlen wenn man verlieren sollte.Nein. Gerichtsgebühren fallen ohnehin keine an, weil das sozialgerichtliche Verfahren (noch) kostenfrei ist, und die ARGE wird sich selbst vertreten, also keinen Rechtsanwalt beauftragen.
Mentalbrocken
28.06.2006, 17:54
ja danke :Respekt:
bei der vermittlung eines "ein euro" jobs wurde fast bis zum ende der befristeten massnahme gearbeitet.
nun traten gesundheitliche probleme auf. desshalb erfolgte die kündigung der person.
diese kündigung wurde aber nicht akzeptiert und trotz eines attestes in der fehlzeit wurde sanktioniert.
grund war: die person hat durch die kündigung ein fehlverhalten hervorgerufen.
desweiteren wurde das attest erst ca. 7 tage nach kündigung eingereicht.
die person kann diesen ganzen aufwand überhaupt nicht verstehen da in der rechtsbehelfsformel nichts darüber stand wie man sich bei solchen komplikationen verhalten soll.
ausserdem ist die person noch ganz jung und weiss nicht dass man eine arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sofort vorlegen muss.
desweiteren ist ein amtsarzt gutachten vorhanden.
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