Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : möchte zu meiner freundin ziehen!!!
zauberfee72
20.06.2005, 14:02
ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.also hier mein problem.ich bekomme hartz vier und ich möchte zu meiner freundin ziehen, sie hat eine eigentumswohnung, ist alleinerziehend mit einem kind und ist berufstätig. da wir keine gemeinsamen konten haben denke ich mal das wir nicht als bedarfsgemeinschaft gelten würden, ich müsste noch wissen wieviel ich an mietkosten und nebenkosten haben darf. in ihrer wohnung würde ich ein zimmer mit 35 qm und natürlich küchen und badbenutzung bekommen. sie würde mir eigentlich garnichts an geld abnehmen da ich ihr kind betreue wenn sie arbeiten ist, aber irgendetwas muss ich ja beim arbeitsamt angeben, soll ich einen mietvertrag machen oder als wg vertrag? oder untermietervertrag? oh mann das ist alles so kompliziert ich hoffe ihr könnt mir helfen. vielen dank im voraus bye
StephanK
20.06.2005, 16:59
Hallo Zauberfee und :welcome:
Eine Bedarfsgemeinschaft werdet ihr sicher nicht sein, wenn meine Annahme stimmt, dass Du kein Fee-erich bist. "Bedarfsgemeinschaft" im gesetzlichen Sinne käme nur bei einer "nichtehelichen Lebensgemeinschaft" in Frage, die Ihr aber in keinem Fall seit. Näheres dazu findest Du
hier im Forum (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#33).
Schau Dich auch am besten auch noch anderen Stellen bei "Info-ALG II" um - dort findest Du Antworten auf sehr viele Fragen.
Was als "angemessene" Kosten für Deine Wohnung gilt, ist in jeder Stadt / jedem Landkreis ein bisschen anders, was es für ein überregionales Forum wie dieses schwierig macht, Auskünfte zu geben. Schau Dich mal auf der homepage Deiner Stadt um oder frage beim ALG II-Träger direkt nach, welche Grenzen dort angewendet werden.
Vertragliche Regelung: Viel anderes als ein Mietvertrag wird da nicht in Frage kommen, weil Du ihr nicht die Hälfte der Wohnung wirst abkaufen können oder wollen. Den kann man auch sehr kurz halten: "X vermietet Y den Raum ... auf unbestimmte Zeit; Y hat das Recht zur Mitbenutzung von Küche und Bad." Wenn Ihr das untereinander hinkriegt, könnt Ihr in diesem Mietvertrag, der ja wohl nur "für's Amt" gedacht ist, auch eine Pauschalierung der Nebenkosten (Heizung, Strom, Wasser) vereinbaren, denn das macht es für Dich einfacher mit den Nachweisen für's Amt.
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