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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : berufliche Reha, Doppelzuständigkeit ARGE, Agentur f. A.


Kunde SB
22.02.2008, 17:08
Ich beziehe ALG II, habe keine abgeschlossenen ausbildung und bin schwerbehindert (100%). Also will mir die ARGE eine Berufsausbildung finanzieren. Das ist gut.
Schlecht ist, dass die ARGE dabei von der "Fachkompetenz" der Abteilung Reha/SB in der Agentur für Arbeit "unterstützt" wird.

Die Sachbearbeiterin in der Abteilung Reha/SB in der Agentur für Arbeit stellt eine Bedingung für den weiteren Verlauf des Prozesses der beruflichen Reha, die für mich einer Auflage gleichkommt.
Aber dass sie diese Bedingung stellt bzw. zur Auflage gemacht hat, erfuhr ich mündlich in einem Gespräch mit dem Fallmanager in der ARGE.
Anfang Januar bat ich schriftlich um einen Termin zu einem Gespräch mit dem Leiter der Abteilung Reha/SB bat. Ich habe bis heute, ziemlich exakt 1 1/2 Monat später, noch keine Antwort darauf.
In diesem Gespräch werde ich meinen Fall hoffentlich weitgehend klären können und dabei u.a. auch die Auflage klären.
Nun habe ich allerdings eine Einladung in die ARGE mit der Aufforderung, einen Nachweis über die Erfüllung der Auflage mitzubringen. Das wäre natürlich kein Problem. Aber der Termin in der ARGE ist sinnlos, so lange ich bei der Abteilung Reha/SB in der Agentur für Arbeit die Sache nicht klären kann.
Langsam kriege ich die Faxen dicke.

Also was tun?
Bei der Agentur mit Nachdruck einen Gesprächstermin erwirken? Wie am besten?
Kann ich die Einladung in die ARGE mit der Begründung absagen, dass ich in der Sache um Klärung in der Agentur bemüht bin und leider noch keinen Termin habe?

MfG

Seebarsch
22.02.2008, 20:04
Hallo Kunde SB,
:welcome:
ein wirklich origineller Name!
Zur Sache!
Nach dem Gesetz ist für dich Täger der REHA eindeutig die ARGE. Da die ARGE allerdings nicht in der Lage ist, dem gesetzlichen Auftrag nachzukommen, haben die bei der Bundesagentur die Dienstleistung "REHA" eingekauft.
Rechtlich handelt der Vertreter der BA für die ARGE, so dass für dich alleiniger Ansprechpartner die ARGE ist.
Lass dich von den ARGE-Vertretern nicht durch Zuständigkeitsspielchen verwirren und fordere dein Recht bei der zuständigen ARGE ein!
:razz: