Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohnung auf einmal nicht mehr angemessen?
Silke2005
20.06.2005, 22:20
Hallo zusammen,
ich habe dieser Tage meinen Verlängerungsbescheid über Hartz IV abgegeben. Jetzt ist mir ein Schreiben ins Haus geflattert, wo ich aus allen Wolken falle. Meine Wohnung, 53 qm² mit 255 Euro kalt + 100 Euro Nebenkosten wird hier als nicht mehr angemessen erachtet. Ich weiß überhaupt nicht weiter, die Wohnung ist für unsere Gegend schon supergünstig und einen Umzug könnte ich mir überhaut nicht mehr leisten.
Der erste Antrag damals ist ohne Probleme bewilligt worden.
Ich poste mal hier den Text für die Experten, bitte gebt mir einen Rat, was ich am besten machen sollte, vielen Dank im Voraus schonmal.
....
Sehr geehrte Frau...
gemäß §22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) werden Leistungen für die Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.
Daraus folgt, dass in Bezug auf den Wohnbedarf sowohl hinsichtlich der Größe des Objektes als auch der damit verbundenen Kosten Grenzen gesetzt sind.
Die derzeitige Situation des örtlichen Wohnungsmarktes berücksichtigend, ist bei der Beurteilung der Angemessenheit Ihrer Unterkunft und Unterkunftskosten von einer Mietpreisobergrenze auszugehen, die der des § 8 Wohngeldgesetzes vergleichbar ist.
In Ihrem Falle übersteigen die mit Bescheid vom 25.11.2004 laufenden Aufwendungen für die Unterkunft den angemessen Umfang.
Das bedeutet für Sie, dass diese unangemessenen Kosten nur solange als Bedarf anerkannt werden, wie es Ihnen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Untervermietung oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken. In der Regel würden die unangemessenen Unterkunftskosten längstens für sechs Monate vollständig erstatted werden können.
Soweit Sie nicht nachweisen können, dass innerhalb dieser Frist von sechse Monaten angemessener Wohnraum nicht zur Verfügung stand, werden spätestens ab dem siebten Monat nur noch die Unterkunftskosten in angemessener Höhe erstattet.
Dies würde in Ihrem Falle einen Monatsbetrag von 300,00 Euro bruttokalt entsprechen. Hierüber erhalten Sie dann einen gesonderten Bescheid.
Nebenkostennachforderungen können grundsätzlich nur übernommen werden, wenn der Höchstbetrag für die im hiesigen Trägerbereich angemessene Miete einschließlich Nebenkosten (ohne Heizkosten) nicht bereits überschritten wird.
Sollte aufgrund meines Schreibens ein Wohnungswechsel anstehen, so empfehle ich Ihnen den Mietvertrag vor Abschluss diesseits auf Angemessenheit hin prüfen zu lassen.
Mit freundlichen Grüssen
......
Soweit dazu. Ist das Schreiben korrekt? Soll ich Einspruch einlegen? Was kann ich machen? Für jeden Tip, Hilfestellung und Erklärung wäre ich außerordenlich dankbar.
Gruss
Silke
Betroffener
20.06.2005, 23:49
:welcome: Silke 2005
Du wohnst nicht zufällig in Wuppertal ?
Leider hast Du weder in Deinem Profil noch in Deiner Frage eine Ortsangabe.
Der erste Antrag damals ist ohne Probleme bewilligt worden.
Im Erstantrag muss die tatsächliche Miete übernommen werden.
Beim Folgeantrag sind dann Korrekturen möglich.
Wohnungsgröße
Deine Wohnung ist von der Fläche her für eine Person etwas zu groß (was normalerweise keine Rolle spielen sollte, wenn die Mietkosten im Rahmen sind (aber auch hier streiten die Sachbearbeiter)
Durchschnittlich können die folgenden qm- Zahlen einer Wohnung als angemessen betrachtet werden:
1 Person ca. 45 – 50 qm
2 Personen ca. 60 qm oder 2 Wohnräume
3 Personen ca. 75 qm oder 3 Wohnräume
4 Personen ca. 85 – 90 qm oder 4 Wohnräume
sowie für jedes weitere Familienmitglied ca. 10 qm oder 1 Wohnraum mehr. Dies entspricht den Vorgaben des sozialen Wohnungsbaus.
Miethöhe
Hier habe ich ein Verständnisproblem:
Meine Wohnung, 53 qm² mit 255 Euro kalt + 100 Euro Nebenkosten wird hier als nicht mehr angemessen erachtet. Ich weiß überhaupt nicht weiter, die Wohnung ist für unsere Gegend schon supergünstig und einen Umzug könnte ich mir überhaut nicht mehr leisten.
Beinhalten die 100 € Nebenkosten auch die Heizkosten + Warmwasser oder kommen die noch extra drauf?
Wenn ich mal davon ausgehe, das in den 100 € Nebenkosten auch die Heizung enthalten ist, wäre die Unterdeckung äusserst gering.
Das Amt schreibt ja, daß es bis 300 € Bruttokaltmiete akzeptiert (zzgl. Heizung). Wobei meist von 0,80 € bis 1 € /m² Heizkosten akzeptiert werden, also irgendwas um 42,40 € bis 53 € bei rauskommen würde bei 53 m².
Wenn es so ist, wovon ich ausgehe gäbe es bei 355 € Warmmiete nur eine geringfügige Überdeckung, die das Amt tolerieren sollte.
Aber vielleicht schreibst Du uns erstmal, um welche Region es sich handelt und wie sich Miete, Nebenkosten und Heizkosten zusammensetzen.
StephanK
21.06.2005, 00:12
Hallo Silke und :welcome:
Es ist schon sehr merkwürdig, was Du da berichtest.
Erste Überlegung: Ist das nicht überhaupt ein Irrtum, der sich durch eine einfache Nachfrage klären lässt? In dem von Dir wiedergegebenen Schreiben ist von einer akzetablen Brutto-Kaltmiete bis zu 300 € die Rede - Du hast von 255 € "plus Nebenkosten" geschrieben. Ich weiss nicht, was diese Nebenkosten im einzelnen beinhalten; um das wirklich vergleichen zu können, solltest Du das für Dich selbst in die Blöcke Heizkosten / Miete + alle anderen Nebenkosten (=das, was der ALG II-Träger "Brutto-Kaltmiete" nennt) aufgliedern. Vielleicht wird es dann verständlich oder es stellt sich heraus, dass es da ein Missverständnis gab.
Ich denke es eigentlich nicht, will aber vorsichtshalber erst noch mal nachfragen, ob sich an der Basis des vorherigen Bescheides irgendetwas verändert hat, also ob es eine Mieterhöhung gab oder die Nebenkosten deutlich gestiegen sind?
Du hast in Deinem Profil Deinen Wohnort nicht angegeben. Deswegen ist es anderen Forumsteilnehmern nicht möglich, zu überprüfen, ob die Mietpreisobergrenze nach dem Wohngeldgesetz korrekt ermittelt wurde. Du kannst das aber auch selbst tun, wenn Du im Wohngeldgesetz (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/wogg_2/index.html) nachsiehst. Dafür musst Du auch noch wissen, welcher Mietenstufe Dein Wohnort zugeordnet ist, was Du bei der Gemeindeverwaltung erfährst.
Die "Angemessenheit" der Miete ist eine Voraussetzung, die der ALG II-Träger nach den örtlichen Gegebenheiten beurteilt. Deswegen ist es in einem überregionalen Forum wie diesem recht schwierig, solche Fragen einzuschätzen. Allerdings ist die veränderte Bewertung bei unveränderter Wohnung durch den ALG II-Träger eine Sache, die auch die Frage aufwirft, ob der ALG II-Träger dies unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes überhaupt darf.
Ich denke, Du solltest zunächst beim ALG II-Träger nachfragen, wie er diese veränderte Bewertung bei gleichbleibenden Verhältnissen begründet und Dich dann noch mal hier melden.
Silke2005
21.06.2005, 07:51
Hallo zusammen,
erstmal vielen Dank für Eure Antworten.
Ich wohne in 41812 Erkelenz, gehört zum Arbeitsamt Aachen.
Meine Miete ist wie gesagt 255,- Euro kalt. Die 100,- Euro sind eine Nebenkostenpauschale und enthalten alles, auch die Heizung.
Es hat sich nichts geändert, ich habe in dem Fortsetzungsbescheid immer "Alles wie bisher" oder so angekreuzt.
@StephanK: Ich habe das Schreiben gerade erst bekommen und vielleicht etwas panisch reagiert. Da ich mit dem Geld gerade so hinkomme, weil ich noch Schulden abtrage und bis jetzt keinerlei weitere Schulden aufhäufe, wäre jede Kürzung ziemlich hart, deswegen habe ich mich an Euch gewand :)
Gruss
Silke
StephanK
21.06.2005, 08:14
Hallo Silke,
na, immerhin klingt es so, dass Deine Panik sich etwas gelegt hat. :-)
Das gibt Dir hoffentlich die Ruhe, erst mal bei der ARGE zu checken, ob nicht dort ein Fehler passiert ist, was ich wirklich für das wahrscheinlichste halte.
Obwohl Du Deine Miete für günstig hältst, vergleiche sie sicherheitshalber mal mit dem örtlichen Mietspiegel (http://www.erkelenz.de/virtuelle_stadtverwaltung/mietspiegel1.pdf), der bei Dir erfreulicherweise kostenlos online verfügbar ist.
Lass mal wissen, was dabei rumkommt!
Silke2005
27.06.2005, 18:47
So, nach einigem Hin- und Her (komischerweise fühlte sich niemand für das Schreiben zuständig, der Mensch mit dem Namen darauf, wußte garnicht, daß er darauf namentlich als Sachbearbeiter angegeben wurde, was soll man dazu sagen) stellt sich die Sachlage wie folgt dar.
Die Berechnung erfolgt nach einem Schema, wo je nach Baujahr des Hauses gewisse Kilojoule Zahlen für eine Wohnung angesetzt werden. Daraufhin werden dann entsprechende Heizkosten berechnet.
Für meine Wohnung in dem Haus sind dies 18.75 Euro pro Monat. Diese 18.75 Euro werden von meinen pauschalen Nebenkosten abgezogen und dann auf die Kaltmiete aufaddiert.
Das ergibt dann wie folgt: 100 Euro Nebenkosten - 18.75 Heizkosten = 81.25 Euro "irgendwas" (das wußte der Mensch auch nicht, wie die das nennen sollen, er sprach von "echten" Nebekosten)
255 Euro Kaltmiete + 81.25 Euro "irgendwas" = 336.25 Euro Bruttokaltmiete. Diese sind gemäß den momentanen Richtwerten meiner Gemeinde für meine Wohnung (300 Euro) zu hoch. Auf meine Frage, wie diese Richtwerte zustandekommen, zuckte er mit den Achseln und meinte ironisch "warscheinlich berechnet". Auf Nachfragen hin gab er dann zu, daß wohl hier Gemeinde (Sozialamt) und AA im Clinch liegen und er froh wäre, wenn die Zahlen anders wären, weil die wären ja völlig "aus der Luft gegriffen" (Zitat) Der Mietspiegel spielt dabei absolut keine Rolle. Ich habe dann gefragt, was man dann tun könnte, sagte er, einfach mit der nächsten Abrechnung meines Vermieters vorbeikommen und dann schauen was gemacht werden könnte. Nach einigem Jammern meinerseits, meinte er dann "eigentlich sind wir über jeden froh, der Widerspruch gegen den Änderungsbescheid einlegt". Dieser Bescheid würde dann nach Ablauf der 6 Monate zugestellt.
Für mich sieht es so aus als ob hier sich die Ämter bekriegen und wir die Dummen bzw. Blöden sind. Persönlich hoffe ich, daß ich letztes Jahr sparsam genug war, damit ich eine Nebenkostenerstattung meines Vermieters rechnen kann und dann vielleicht diesen dazu bringe, die Pauschale zu senken. Auf diesen Vorschlag hin meinte der Mensch dann, "Hmm....gute Idee, wenn das geht kommt es auf 6 Euro plus auch nicht an, das geht dann schon". Wie jetzt, 306 Euro würden gehen, aber 30,25 sind dann immer noch zuviel? Das hab ich allerdings nicht gesagt, sondern nur gedacht, aber Mannomann, was für ein Mistkram ist das denn?
Ok, das war das erste Update, werde mal weitererzählen wenn sich was tut.
Gruss
Silke
P.S.: Lebe nicht in Schilda.
Betroffener
27.06.2005, 21:14
Hallo Silke2005
danke für Deinen klärenden Bericht - den ich mehr als nur interessant finde.
Jetzt die Frage: handelt es sich um eine ARGE oder ist das alles kommunal, städtisch?
Genau solche Themenkreise bewegen mich nämlich, massiv gegen die Verlagerung der Betreuung auf die lokale Ebene zu sein, weil die Damen und Herren Stadtväter in den Kommunen immer gerne eigene Regeln zu bereits ungewollten Problemlösungen erfinden, um dem Stadtsäckel Geld zu ersparen.
Und das was Du hier beschreibst, scheint mir ein typischer Fall davon zu sein, wie plötzlich durch Aufstellung geänderter Ansätze und Änderung von Vorgaben vorher angemessener Wohnrraum unangemessen wird.
Gerade zu diesem Thema gibt es auch im Kreis der Sachbearbeiter eine Vielzahl von Meinungen, wie das für die Kommunen preisgünstig zu regeln wäre (und dabei gerne vergessen, über welche "Ware" sie da eigentlich reden).
Es gibt halt Häuser, die schlechter und andere die besser isoliert sind, Wohnungen in Mittellage und welche über dem Keller oder unterm Dach und noch dazu in Aussenlage und in Windrichting, Menschen mit Kindern udnd ältere Menschen mit einem höheren Wärmebedürfnis, zu kleine Heizkörper und was weiss ich noch alles.
Damit werden solche Planspielchen als adsurdum geführt und sind schlicht untauglich.
Hier hat der Gesetzgeber sich bewußt gedrückt (oder auf die Vernunft der Stadte, Gemeinden und Kommunen gehofft), das die solche (und andere Dinge) nicht tun oder im Umkehrschluß sowas vorausgesetzt, als er keinerlei sinnvolle Grundlage für eine angemessene Höhe von Miete und Heizung mitgeliefert hat.
Die schon seit vielen Jahren überholte Wohngeldtabelle kann hier allenfalls als Orientierung dienen (ging es hier doch um einen Zuschuß zur Miete und nicht um die vollständige Abdeckung), aber nicht als oberster Maßstab, von dem mit Rechenkunststückchen eine weitere Reduzierung oder Unangemessenheit künstlich ermittelt wird.
Es kann immer nur um die Bewertung tatsächlicher Kosten gehen und nicht um irgendwelche virtuellen Werte, die dann womöglich noch höher ausfallen, als die tatsächlichen Zahlen - was das ganze noch absurder macht.
Offensichtlich sind da auch die Mitarbeiter ggf. bis hoch zur Leitung der ARGE mit den kommulanen Kunststücken sehr unzufrieden.
Wenn alles kommunal bearbeitet und betreut wird, kann es nur noch schlimmer werden - denn die versuchen auf Teufel komm raus Einsparungen durch zu drücken.
Deshalb bin ich froh dass sich Berlin zu diesem Thema eine wirklich vorbildliche und saubere Lösung hat einfallen lassen - übrigens als einzige Stadt bzw. Land in Deutschland.
Auf Deine weiteren Berichte sind wir gespannt.
Silke2005
27.06.2005, 22:51
Also, der Sachbearbeiter saß im Arbeitsamt, es war aber nicht derjenige der für meine Bedarfsgemeinschaft zuständig ist, wie gesagt, als ich da angerufen hatte, wußte "meiner" garnicht was das für ein Schreiben war. Ich gehe davon aus, daß dieser andere ein Sachbearbeiter des Arbeitsamtes war.
Hoffe, Deine Frage ist damit beantwortet.
Betroffener
27.06.2005, 23:05
Hallo Silke2005,
das ist schon klar.
Es ist groß bekannt, daß die Zusammenarbeit in der ARGE nicht klappen kann, wenn für jede zweite Entscheidung auch weiter oben gewürfelt werden muss, wer die höhere Zahl hat.
Insofern ist mir die Bearbeitung aus einer großen Hand immer lieber (weil rechtmässiger, gleichmässiger und berechnbarer), als Tausende von kleinen Händen in spargeilen Kommunen, die sich alle möglichen Tricks zum unterwandern gesetzlicher Regeln einfallen lassen, um ihre bedürftigen "Kunden" noch mehr unter Druck zu setzen und zu diskriminieren.
Denn um nichts anderes geht es hier.
Bei mir eine ähnliche Begebenheit.
Für die KdU ist bei uns das Sozialamt zuständig. Wir wollen umziehen. Wir sind ein 4 Personenhaushalt (ein Pärchen, ein 18-Jähriger und ein 3-Jähriger). Wir wohnen noch in einer 3-Raumwohnung und wollen in eine 4- Raumwohnung. Vom Vermieter eine Kostenaufstellung (durch falschen Sachbearbeiter falsche Zahlen eingetragen, habe ich im Nachhinein gesehen) geholt, damit dann zum Sozialamt. Eine Menschenschlange vor mir etwa 50 Leute. Sie wollen alle in nur 2 Zimmer, die dafür zuständig sind. Nach langer Wartezeit kam ich zu einer sehr netten Frau. Sie sagte, dass der Umzug genehmigt wird und die Kosten angemessen sind. Laut der Aufstellung vom Vermieter sollte die Kaltmiete 246,- € kosten, dabei zeigte mir die Frau ihre Liste für Die Angemessenheit. Dort stand eine Zahl von bis 294,-€. (Bei vorangegangenen Erkundigungen bekam ich eine Auflistung in die Hand, wo nur bis zu 255,-€ draufstand.) So weit so gut. Ich hatte den Stempel und die Unterschrift auf dem Papier. Zu Hause angekommen und nach genauerer Betrachtung stellte ich fest, dass die Berechnung der Kosten falsch war. Wir wollten noch ein gefliestes Bad und eine neue Wohnungstür haben, die auch auf die Kaltmiete aufgerechnet wird. Diese fehlte und die Kaltmiete beträgt jetzt 276,-€.
Ich also wieder zum Vermieter. Die selbe Bearbeiterin hat diese dan auf einen neuen Zettel korrigiert. Damit musste ich dann noch einmal zum Sozialamt. Diesesmal ein andere Sachbearbeiter. Da ich die Maximalgrenze kannte ging ich nach ca. 1 Stunde zu diesem ins Zimmer. Der jedoch erkannte diese Wohnkosten als nicht angemessen. Bis 255,-€ will er zahlen, den Rest müssen wir übernehmen. Ich gab mich damit nicht zufrieden und bestand auf die nette Frau, deren Namen ich kannte. Der Sachbearbeiter überlegte kurz und ging dann allein zur besagten netten Frau mit meinem Zettel. Zurück kam er wieder allein mit meinem Zettel, der aber abgestempelt und unterschrieben war.
Diese Erfahrung hat mir gezeigt, dass man sich auskennen muss, mit dieser Thematik, um zu wissen, was man kann und darf. Wenn man es weiss muss man sich dann nur noch durchsetzen.
Gruss venus
hallo Silke,
will mal meine Meinung dazusagen. Ich bin bei ARGE ein offiziel komplizierter Fall mit vier z.T. erwachsenen Kindern und mein Wohnraum ist auch nicht angemessen aber ich plane keinen Auszug. Die wollen doch nur dass man panicked und auf sie reinfällt. Wenn du nicht auszieht ziehen sie dir wohl etwas ab, was in deinem Fall absolut gering sein dürfte. Doch das ist manchmal besser als eine neue scheinbar angemessene Wohnung die aber im Endeffekt teurer ist durch versteckte Kosten, schlechtere Lage, mehr Fahrgeld usw usw. Außerdem kann man die Ämter nie zufriedenstellen, die finden immer was neues. Wenn finanziell nichts mehr rauszuholen ist, dann ist der Friede mit etwas weniger Geld sehr viel mehr wert!. Mir schreiben die dauernd und ich kritzel alles voll wie unverschämt ich alles finde und verlange neue Berechnungen. Antworten tun die mir überhaupt nicht auf meine Fragen und schicken immer die gleichen Redewendungen. Ich sollte im Januar schon ausziehen und bin und bleibe heute noch in der gleichen Wohnung! Alles Panikmache. Leider sitzen die mit Geld am längeren Hebel aber alles andere ist immer noch meine und deine Entscheidung!! Du darfst also weiterhin bleiben wo du bist, vielleicht ein kleiner Abzug wenn es denn kein Fehler bei der Berechnung gibt. Alles Gute
Silke2005
10.12.2005, 22:12
Hallo zusammen,
nach langem hin und her wurde jetzt doch bei uns die ARGE getrennt von der Agentur gelegt. Bin ca. 2 Monate hinter einem Ansprechpartner hergerannt und hatte gestern nachmittag dann endlich den Termin.
Die Wohnung wird als angemessen bewertet, aber die Heizkosten sind natürlich zu hoch, wobei man nicht in der Lage ist das Konzept der Nebenkostenpauschale per Vorauszahlung überhaupt zu verstehen.
Um wieviel wirklich gekürzt wird, konnte mir der Sachbearbeiter auch nach längerer Diskussion nicht erklären.
Außerdem:
Daß ich eine Mitbescheinigung vorzulegen hatte wißt Ihr ja bereits, aber nicht folgendes.
Als ich meinen Vermieter auf die Mietbescheinigung ansprach, meinte er "Hm, da haben wir doch schon was gemacht." "Nicht von mir, daß muß jemand anders gewesen sein." "Ja, das mag sein". War für mich erstmal erledigt.
Jetzt sitze ich bei meinem Sachbearbeiter, sehr netter Mensch, sehr bemüht -> Keine Ahnung :). Und er blättert so in meiner Akte, da fällt mein Blick auf so einen Schrieb "Mitbescheinigung."
Ich: "Was ist das denn?" -
Sb: "Eine Mitbescheinigung." -
Ich: "Wann habe ich diese denn erstellt?"
Sb: "Keine Ahnung."
Ich: "Gibts dazu ein Schreiben oder dergleichen?"
Sb: blättert..."Ja hier ist was..." schweigt...
Ich: "Sehe ich das richtig, daß dies an meinen Vermieter gegangen ist?"
Sb: "Das ist so."
Ich: "Ohne mein Wissen?"
...
Ok. Da hat die Arbeitsagentur doch tatsächlich bei Einführung von Hartz IV im Dezember 2004 meinen Vermieter angeschrieben und eine Mietbescheinigung angefordert.
Der Sachbearbeiter wußte garnichts und war aber so freundlich mir das Schreiben und die Mietbescheinigung zu kopieren.
Der Text des Schreibens an meinen Vermieter lautete wie folgt. Datiert vom 20.12.2004.
>schnipp<
Betreff: Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) für (Mein Name, meine Adresse).
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre oben angegebene Mieterin bezieht zur Zeit Leistungen nach dem SGB II. Um die Übernahme der Miete zu gewährleisten, benötige ich noch einige Angaben von Ihnen. Ich bitte Sie, beigefügte Anlage auszufüllen und hier wieder einzureichen.
Mit freundlichen Grüssen
Im Auftrag
Name irgendeines SB
<schnipp>
Anlage war besagt Mietbescheinigung. Habe daraufhin mit meinem Vermieter gesprochen und er hat sich dann doch erinnert. Daß er mir ncht Bescheid gesagt hat, kann ich ihm nicht verübeln, schließlich kommt da ein Schreiben mit fett "Bundesagentur für Arbeit" usw. Und wir wissen ja, wie alte Leute und das "Amt" sind. Blos alles befolgen...
Naja, frage jetzt an die Gemeinde hier: Das kann doch nicht rechtens sein, daß die Arbeitsagentur durch die Gegend schreibt und das rumposaunt, ohne daß ich davon weiß oder?
Kann ich da etwas gegen unternehmen? Ist ja schon was her, aber irgendwie will ich das so nicht stehen lassen.
Danke für jeden Hinweis und Hilfestellung.
Gruss
Silke
Betroffener
11.12.2005, 00:22
Hallo Silke,
das ist ja nun wohl der Hammer schlechthin.
Zumal wenn man das aus datenschutzrechtlichen Hintergründen beleuchtet.
Denn genau die Mietbescheinigung wie auch die Arbeitgeberbescheinigung sind zum einen total überflüssig und eben sehr bedenklich - insbesondere, wenn die das Amt einfach so selber anfordert, OHNE zu fragen oder sich mit anderen gleichwertigen Belegen zu bescheiden.
ALG II Antrag und der Datenschutz (http://www.datenschutzzentrum.de/allgemein/alg2.htm)
Allerdings war das noch in 2004 und vielleicht war da ein Mensch vom alten Sozialamt zugange - die hatten sich da vielfach nicht so bei ihren ehemaligen "Bedürftigen".
Die Wohnung wird als angemessen bewertet, aber die Heizkosten sind natürlich zu hoch, wobei man nicht in der Lage ist das Konzept der Nebenkostenpauschale per Vorauszahlung überhaupt zu verstehen.
Um wieviel wirklich gekürzt wird, konnte mir der Sachbearbeiter auch nach längerer Diskussion nicht erklären.
Hiermit kann ich erst Mal nichts anfangen.
Wieso sind die Heizkosten "natürlich " zu hoch?
Einen angenehmen Dritten Advent wünscht der
Betroffener
11.12.2005, 01:53
Hallo Silke,
hier noch ein Nachtrag:
Mietspiegel Erkelenz vom 22.11.2005 (nicht öffentlich geförderte Wohnungen) (http://www.erkelenz.de/virtuelle_stadtverwaltung/mietspiegel.html)
(P.s. Der letzte war vom 09.11.05)
Du hattest ja ziemlich am Anfang beschrieben, auf welcher Basis die Heizkosten ermittelt werden sollen.
Die Berechnung erfolgt nach einem Schema, wo je nach Baujahr des Hauses gewisse Kilojoule Zahlen für eine Wohnung angesetzt werden. Daraufhin werden dann entsprechende Heizkosten berechnet.
Für meine Wohnung in dem Haus sind dies 18.75 Euro pro Monat. Diese 18.75 Euro werden von meinen pauschalen Nebenkosten abgezogen und dann auf die Kaltmiete aufaddiert.
Das ergibt dann wie folgt: 100 Euro Nebenkosten - 18.75 Heizkosten = 81.25 Euro "irgendwas" (das wußte der Mensch auch nicht, wie die das nennen sollen, er sprach von "echten" Nebekosten)
255 Euro Kaltmiete + 81.25 Euro "irgendwas" = 336.25 Euro Bruttokaltmiete. Diese sind gemäß den momentanen Richtwerten meiner Gemeinde für meine Wohnung (300 Euro) zu hoch. Auf meine Frage, wie diese Richtwerte zustandekommen, zuckte er mit den Achseln und meinte ironisch "warscheinlich berechnet". Auf Nachfragen hin gab er dann zu, daß wohl hier Gemeinde (Sozialamt) und AA im Clinch liegen und er froh wäre, wenn die Zahlen anders wären, weil die wären ja völlig "aus der Luft gegriffen" (Zitat) Der Mietspiegel spielt dabei absolut keine Rolle. Ich habe dann gefragt, was man dann tun könnte, sagte er, einfach mit der nächsten Abrechnung meines Vermieters vorbeikommen und dann schauen was gemacht werden könnte. Nach einigem Jammern meinerseits, meinte er dann "eigentlich sind wir über jeden froh, der Widerspruch gegen den Änderungsbescheid einlegt". Dieser Bescheid würde dann nach Ablauf der 6 Monate zugestellt.
Das oben beschriebene Verfahren der Heizkostenermittlung und Bewertung dürfte allerdings vor den Sozialgerichten keinen Bestand haben und auch die Ermittlung der Höhe der Mieten nur auf Basis der Wohngeldtabellle ebenfalls nicht (wobei dann noch fraglich wäre, welche Version). Ein Mietspiegel muss immer einbezogen werden, wenn er existiert. Auch ist die Verwendung der Wohngeldtabelle nirgends vorgeschrieben - obwohl das in dem Anschreiben so formuliert ist.
Die Obergrenzen der Miethöhen der Wohngeldtabellen dienen im Rahmen des Wohgeldgesetzes einzig dem Zweck als Kappungsgrenze für einen zu gewährenden Zuschuss zur Miete und für nichts anderes - hier müssen also angemessene Zuschläge gemacht werden und auch der Mietspiegel berücksichtigt werden. Die Wohngeldtabelle ist also nicht das Kriterium für die "angemessene" Miete, sondern allenfalls ein möglichles zu berücksichtigendes Teilsegment von vielen anderen Parametern bei der Ermittlung einer angemessenen Miete.
Die Wohngeldtabelle bezieht sich übrigens immer auf die Bruttokaltmiete inkl. aller Nebenkosten (ausser Heizung)
Erkelenz hat die Miestufe 3, entsprechend weist die Wohngeldtabelle (hast Du Dir die schon mal angeschaut?) als Kappungsgrenze hier je nach Wohnungstyp Werte zwischen: 180 € bis 300 € für 1 Person aus.
Details, was für Wohnungen das sind, siehe hier auf Seite 18.
Wohngeld 2005 - Ratschläge und Hinweise (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#56)
Die Obergrenze von 300 € für die Warmmiete erscheint also einigermassen an den Haaren herbeigezogen und erst Recht diese Ermittlung nach Kilojoule und die Anrechnung auf die Gesamtkosten.
Ich will es noch mal zusammen fassen.
Selbst bei Verwendung von nur der Wohngeldtabelle (rechte Spalte - Hausbau ab 1992) hättest Du einen Anspruch auf eine Bruttokaltmiete von gut 300 € für 1 Person. Dazu kämen noch irgendwas von 50 bis 60 € Heizkosten hinzu (bei 1 bis 1,20 € Heizkosten je m²) - Deine Wohnung ist um knapp 4 m² zu gross).
Falls sich das Problem noch nicht behoben haben sollte, wäre der empfohlene Widerspruch wirklich sinnvoll - verbunden mit dem Satz zur aufschiebenden Wirkung - und ggf. auch der Gang zum Sozialgericht.
Denn offensichtlich werden hier kunstvoll mal wieder Leistungsansprüche trickreich heruntergerechnet und verweigert.
Silke2005
11.12.2005, 09:57
Ja, wie gesagt, so richtig konnte mir der Sb diese Berechnung nicht erklären.
Er kann nur noch Heizkosten von 37 Euro ansetzen, weil "das ja schon ausgereizt ist". Auf die Nachfrage hin, was denn ausgereizt wäre, kam die Antwort "Ja die Grundmiete natürlich." "Aber die wird doch nicht berechnet, sondern liegt fest." "Richtig, ist aber ausgereizt." "Hä??"
Irgendwie hatte der da so einen geheimnisvollen roten Zettel, wo er was eingetragen hat und offensichtlich sich abmühte, daß ich nix sehen konnte.
Das war sehr dubios das ganze.
Ich werde morgen 2 Schreiben aufsetzen.
Zum einen werde ich eine Stellungnahme zu dem Schreiben an meinen Vermieter fordern.
Zum anderen werde ich die Berechnungsgrundlagen und Tabellen verlangen, nach denen die das berechnen.
Mal sehen, ob da was kommt.
Ansonsten lege ich gegen den Bescheid Widerspruch ein und dann sehen wir weiter.
edit: Habe gerade eine Eingabe per Webformular bei dem Bundesamt für Datenschutz gemacht. Vielleicht können die was sagen oder machen.
Silke2005
23.12.2005, 20:06
Update:
Heute ist die Antwort vom BfD gekommen:
Sehr geehrte Frau ,
Für Ihre E-Mail danke ich Ihnen.
Zu Ihrem Anliegen möchte ich anmerken, dass der Grundsatz gilt, wonach
Sozialdaten gem § 67a Abs. 2 SGB X zunächst beim Betroffen zu erheben sind.
Ohne seine Mitwirkung dürfen diese nur in den eng begrenzten und in § 67a
Abs. 2 SGB X aufgeführten Ausnahmen erhoben werden. Ob in Ihrem Fall eine
dieser Ausnahmen vorliegt, vermag ich zunächst nicht zu beurteilen.
Wenn Sie dies wünschen, werde ich die zuständige Arbeitsagentur anschreiben
und zu einer Stellungnahme auffordern. Hilfreich wäre hierbei eine Kopie des
von Ihnen angesprochenen Schreibens.
Mit freundlichen Grüssen
Im Auftrag
Nach einiger Diskussion im Bekanntenkreis möchte ich jetzt mal ein Frage an die Gemeinde stellen, sollte ich das wirklich weiterverfolgen, oder lieber nicht die Welle machen?
Bis jetzt bin ich eigentlich ganz gut mit denen Verfahren, was Kosten, Erstattungen usw. anbelangt. Ich habe die Befürchtung, daß ich mit dieser Aktion vielleicht auf der Liste der Kloputzer im Bahnhof an oberste Stelle rücke, um es mal unverblümt zu sagen. Von solchen Sachen bin ich bis jetzt verschont geblieben. Oder welche Steine die mir auch sonst immer in den Weg legen. Nach dem ganzen Hickhack mit der Berechnung sind meine Nerven nicht mehr unbedingt dafür ausgelegt, mir jetzt noch andere Eier ins Nest zu legen, auch wenn ich das vom Prinzip her nicht für richtig halte.
Was meint Ihr dazu?
Frohe Weihnachten
Eure Silke
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