mrymen
22.02.2008, 21:43
Hallo.
Wir haben in unserer Firma folgendes Problem!
Person A ist nervlich sehr angeschlagen. Sein Arzt rät dazu, dass er
selbst krankheitsbedingt kündigt. So würde er dann keine Sperrzeit
vom Amt erhalten.
Lt. Amt stimmt dies.
Nun frägt er uns (Schwebeh.vertretung), ob er dem Rat des Arztes sofort
nachgehen muß!
Er ist erstmal für 4 Wochen krankgeschrieben (Psyche).
Er möchte diese Zeit zum Überlegen habe.
Der Arzt hat jedoch das Formular schon erstellt und mit Datum unterschrieben.
Nun stellt sich die Frage, ob er auch nach seiner Krankschreibung in 4 Wochen
selbst kündigen kann, ohne dass er vom Amt probleme bekommt!
PS: Das A-Amt haben wir schon gefragt. Konnten uns keine Antwort geben....
Was meint Ihr?
Danke
Anja mit TEam
Wir haben in unserer Firma folgendes Problem!
Person A ist nervlich sehr angeschlagen. Sein Arzt rät dazu, dass er
selbst krankheitsbedingt kündigt. So würde er dann keine Sperrzeit
vom Amt erhalten.
Lt. Amt stimmt dies.
Nun frägt er uns (Schwebeh.vertretung), ob er dem Rat des Arztes sofort
nachgehen muß!
Er ist erstmal für 4 Wochen krankgeschrieben (Psyche).
Er möchte diese Zeit zum Überlegen habe.
Der Arzt hat jedoch das Formular schon erstellt und mit Datum unterschrieben.
Nun stellt sich die Frage, ob er auch nach seiner Krankschreibung in 4 Wochen
selbst kündigen kann, ohne dass er vom Amt probleme bekommt!
PS: Das A-Amt haben wir schon gefragt. Konnten uns keine Antwort geben....
Was meint Ihr?
Danke
Anja mit TEam