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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ist Kündigung "Pflicht", wenn der Arzt dazu rät?


mrymen
22.02.2008, 21:43
Hallo.
Wir haben in unserer Firma folgendes Problem!
Person A ist nervlich sehr angeschlagen. Sein Arzt rät dazu, dass er
selbst krankheitsbedingt kündigt. So würde er dann keine Sperrzeit
vom Amt erhalten.
Lt. Amt stimmt dies.

Nun frägt er uns (Schwebeh.vertretung), ob er dem Rat des Arztes sofort
nachgehen muß!
Er ist erstmal für 4 Wochen krankgeschrieben (Psyche).
Er möchte diese Zeit zum Überlegen habe.
Der Arzt hat jedoch das Formular schon erstellt und mit Datum unterschrieben.
Nun stellt sich die Frage, ob er auch nach seiner Krankschreibung in 4 Wochen
selbst kündigen kann, ohne dass er vom Amt probleme bekommt!

PS: Das A-Amt haben wir schon gefragt. Konnten uns keine Antwort geben....

Was meint Ihr?

Danke
Anja mit TEam

StephanK
22.02.2008, 21:58
Grüß Gott, Anja,
ja, er kann sich diese Überlegungszeit nehmen.
Der Arzt wird ja nicht innerhalb weniger Wochen seine Meinung zum Gegenteil verändern und wird, wenn die Arbeitsagentur nach den rechtfertigenden Gründen für die Kündigung forscht, auch noch äußern, dass er die Kündigung für dringend angeraten hielt, um die Gesundheit seines Patienten nicht zu gefährden.

Vielleicht steckt hinter diesem forschen Vorgehen des Arztes der "Verdacht" bzw. die Befürchtung, den Betroffenen werde recht schnell wieder der Mut zur Kündigung verlassen; möglicherweise hat er der deswegen so viel "Druck gemacht". Als seine Kollegen werdet Ihr die Situation auch einschätzen und ihn entsprechend beraten können.

Im Hinblick auf (k)eine Sperrzeit müsste es ohne Bedeutung sein, ob er sofort oder erst ein paar Wochen später gekündigt hat.

mrymen
22.02.2008, 22:21
Hallo Stephan!
Vielen vielen Dank für die klar Antwort!
Jetzt ist alles klar!
Danke!!!!

StephanK
22.02.2008, 22:33
Aber bitte trotzdem an die Forum-Regeln halten und keine Doppel-Beiträge schreiben! :mrgreen: Den identischen Zweitbeitrag habe ich deswegen gelöscht.