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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie komme ich aus meinem schlimmen 1-€-Job raus?


MoK
23.02.2008, 02:28
Hallo an Alle,

bei mir ist es auch soweit. Bin gezwungen worden, ein EEJ anzunehmen. Sei's drum, ich hatte mich beinahe gefreut, denn in Frankfurt am Main gibt es dafür 1,50 € die Stunde + Monatskarte.

Aber als ich am Montag da war ... oh mann ich kann immer noch nicht darüber reden/schreiben, bin noch traumatisiert:shock:.

Ich habe keine EGV und es ist auch nicht so, dass ich kein EEJ nachgehen will, nur nicht da wo ich jetzt bin.

Also habe ich mich für zwei Wochen krankgemeldet.

Habe meinen PAP die Sachlage erklärt, aber er meinte, ich komme da nicht mehr raus. Ist das wahr? Kann ich wirklich nicht kündigen?

Ach und noch eine Frage: weißt jemand hier, was der Träger dafür erhält, dass ich dort abgeladen werde?

LG,

Monika

StephanK
23.02.2008, 10:08
Hallo Monika,
ich war so frei und habe Deinem Beitrag einen anderen, nämlich aussagekräftigeren Titel verpasst.

Es erstaunt mich etwas, dass Du keine EGV hast, denn das ist der übliche Weg, jemandem einen 1-€-Job zuzuweisen. Zwingend ist das aber nicht.

Kündigen kannst Du nicht, nein. Ein 1-€-Job ist nämlich gar kein Job und diese volkstümliche Bezeichnung ist jedenfalls im Hinblick auf die rechtliche Zuordnung irreführend. Viele Leute sind davon heftig irritiert, aber nach der Vorstellung des Gesetzgebers ist die Arbeitsgelegenheit (so die offizielle Bezeichnung der 1-€-Jobs) eine Leistung, die Dir erbracht wird - obwohl Du es bist, die dort schuften soll. Dahinter verbirgt sich der Gedanke, man müsse Dich wieder "eingliedern", also an geregelte Arbeit gewöhnen usw.. Also tut man Dir was gutes, in dem man Dir zu arbeiten Gelegenheit (!) gibt (oder jedenfalls meint man, Dir was gutes zu tun...).

Wenn man allerdings diese "Leistung" nicht annimmt, d.h. sich ohne wichtigen Grund weigert, eine zumutbare Arbeitsgelegenheit auszuführen, blühen einem drei Monate mit 30 %iger Kürzung der Alg II-Regelleistung (der Teil für die Miete läuft aber normal weiter).

Wenn es jedoch einen wichtigen Grund gibt, kann man sich sehr wohl weigern und dann darf auch keine Kürzung ausgeprochen werden. Deswegen solltest Du Deinem PAP detailliert schildern, was dort so heftig schief läuft. Wenn trotzdem eine Kürzung kommt, kannst Du gegen diese auf dem Rechtsweg vorgehen, also mit Widerspruch und nötigenfalls auch gerichtlich.

Ich möchte nicht in ungehöriger Weise in Dich dringen, aber es wäre schon ganz gut, wenn Du wenigstens ungefähr berichten könntest, was Dir dort schlimmes widerfahren ist. Das würde wenigstens eine ungefähre Einschätzung erlauben, ob die Tätigkeit unzumutbar ist oder nicht.

Rotkäppchen
24.02.2008, 00:26
Kannst du auch bitte mal die Zuweisung eintippen?