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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verheiratet Hölle zu hause wie schnell neue wohnung ?


Nostra
25.02.2008, 18:56
Hallo ich bin 28 Hartz 4 empfänger verh. und ein kind

Ich bin Verh. und beide plus kind bekommen hartz 4 alg 2

nun wohnen wir seit 2001 in eine wohnung..mit kind.. der miet vertrag läuft auf mich .

nun zu meine fragen ich wohne mit die frau unter einen dach wir beide haben aber getrennte zimmer und wie soll ich kurz erklären hat die ex also frau mich mehr wie unterdrückt und ohne scherz...über jahre mir eingeredet ich sei ein versager so das ich mich irgendwie aufgab..und in ihr system lebte habe geputzt mich um die tochter gekümmert...sie schaut ihre serien und ist viel nach ihre neuen männer gefahren meine hoffnung war immer das sie endlich mal zu ihnen zieht...

wenn so manche sich fragen wieso man sich sowas gefallen lassen kann es ist schwer zu verstehen.....wenn sowas über jahre geht..man denkt man sei wirklich ein versager...

nun habe ich ein jemand gefunden oder wir uns..und ich habe mehr wie die hölle hier die ex versucht alles mich bei ihr bleiben zu zwingen.........und da sind sehr üble methoden bei bis fast schläge nur ich blocke ab...sie warten nur drauf das ich haue weil sie dann sagt ich hätte sie geschlagen sowas mache ich aber nicht!!!!!!!!!

ich muss raus hier schnellllll;_____________;

nun zu die fragen:

ich wollte von kreis unna etwa 130 km nach siegen ziehen zu meine neue liebe die mehr wie nur eine traumfrau ist *schwärm*

laut arge geht es nur wenn ich dort eine arbeit habe...dann würde ich dort hin ziehen können..............?? ist das richtig?

die können mich doch nicht zwingen bei die ex weiter wohnen zu bleiben ich habe nun umgedacht und würde auch erst mal hier in ort wohnen bleiben.... nur weg von die ex !!!!!!!!!! nun suche ich mir wohnungen die 45 quadrat meter haben........die mir zu stehen glaube bis 45...

kann ich dann mit dem miet vertrag zu arge oder muss ich da erst mal ein antrag stellen=?

ich würde mich sehr gerne freuen wenn mir jemand helfen kan oder ein bischen rat geben kann..ich will schnell raus hier ;____;

so das die ex es nicht mit bekommt............weil die handgreiflich wird sobald sie hört das ich ausziehe..sie sagt dann soll ich sofort die sachen packen obwohl mein mit vertrag ist...daher.....ich würde mich über antworten sehr freuen es ist sehr dringend

wenn jemand weitere fragen hat kann gerne fragen ich schaue öfters rein hier... http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfe-forum/templates/subSilver/images/lang_german/icon_profile.gif (http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfe-forum/profile.php?mode=viewprofile&u=18112) http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfe-forum/templates/subSilver/images/lang_german/icon_pm.gif (http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfe-forum/privmsg.php?mode=post&u=18112)

Odin1506
26.02.2008, 00:45
Es gibt 3 möglichkeiten
die 1. ist, du kannst nachweisen, das deine ex-frau oder noch ehefrau die kinder vernachlässigt und dich unterdrückt, wobei die beweislast bei dir liegt, was sehr schwer ist :sad:
die 2. ist, du suchst dir in deiner stadt eine neue wohnung, ist einfacher, aber mache es heimlich, und dann wenn dein hausdrachen bei einem ihrer männer ist, ziehst du dort einfach hin, aber vorher mußt du die wohnung kündigen und das(die) kind(er) mitnehmen.
die 3.lösung ist, nach 7jahren von tisch und bett getrennt, kannst du die ehe annullieren lassen.

CHA'KWAINA
26.02.2008, 01:56
nun wohnen wir seit 2001 in eine wohnung..mit kind.. der miet vertrag läuft auf mich .

Schon mal ganz schlecht mit dem heimlich verp***. Wenn Du der Hauptmieter bist, d. h., Du allein hast den Mietvertrag unterzeichnet, dann mußt Du die mietvertraglichen Kündigungsfristen einhalten und natürlich auch Deine Kündigung gegenüber dem Vermieter schriftlich erklären.

Selbst wenn Du diesen Vorgang noch bis zum Tage Deines Auszugs verheimlichen könntest, bist Du für die korrekte Wohnungsübergabe verantwortlich, d. h. im günstigsten Fall: Wohnung ausgeräumt und besenrein (incl. Schlüssel) übergeben.

Für eine Nutzung der Wohnräume über den Kündigungszeitraum hinaus sowie für alle an der Mietsache entstehenden Schäden bleibst Du haftbar !

Der Vermieter wendet sich in Regreßansprüchen zu allererst an den Vertragspartner, auch wenn Du verheiratet bist. Und glaube mir: Der findet Dich !

wenn so manche sich fragen wieso man sich sowas gefallen lassen kann es ist schwer zu verstehen.....wenn sowas über jahre geht..man denkt man sei wirklich ein versager...

Kein Kommentar :rolleyes:

laut arge geht es nur wenn ich dort eine arbeit habe...dann würde ich dort hin ziehen können..............?? ist das richtig?

Die beziehen sich auf Umzüge, die berufsbedingt nötig sind. Ich bin mir nicht so sicher, ob das nicht auch so geht, wenn Du eine Wohnung nachweisen könntest, welche im Rahmen der anzuerkennenden (Warm)Miete liegt und die Aussichten auf einen Job am neuen Wohnort evtl. günstiger sind. Das müsste hier bitte mal jemand beantworten, der sich besser damit auskennt.

Auf jedenfall auch aufpassen, dass Du da nicht in eine "eheänliche Gemeinschaft" reinrutscht.

LG CHA'KWAINA

CHA'KWAINA
27.02.2008, 04:57
Kein Kommentar :rolleyes:

Ja sorry, blöd ausgedrückt. Kein Kommentar meint, dass ich das nur zu gut aus eigener Erfahrung verstehen kann. Möchte da aber nicht ins Detail gehen. :oops: