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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aufwandsentschädigung !?


Cologne1969
26.02.2008, 15:56
Hi!
Ich bekomme Hartz IV und habe die Möglichkeit am kommenden Wochenende an einer Studie des TÜV Rheinland zu Computerspielen teilzunehmen!
Dauert SA 6 Std. So 7 Stunden!
Inkl. Bewirtung zahlt der TÜV €180,- Aufwandsentschädigung (!!)

Muß ich das auch als Nebeneinkommen angeben?? Ist doch eigentlich kein Job oder?
Werden mir dann 80,-€ abgezogen??
Was ist bei evtl. Barzahlung??

StephanK
26.02.2008, 16:39
:welcome: Cologne1969 Muß ich das auch als Nebeneinkommen angeben??Ja. Ob das Arbeitseinkommen ist oder aus einer anderen Quelle kommt spielt erst mal keine Rolle für die Frage, ob Du es angeben musst.
Meiner Auffassung nach ist es Arbeitseinkommen, so dass Dir € 100.- davon nicht auf Dein Alg II angerechnet werden dürfen.

Was ist bei evtl. Barzahlung??Das ändert nichts an Deiner Verpflichtung - nur vielleicht an der Nachprüfbarkeit der Zahlung. Aber ich werde Dir selbstverständlich nicht empfehlen, Einnahmen zu verschweigen.

Cologne1969
27.02.2008, 17:12
Ich dachte, die Teilnahme an so einer TÜV-Studie würde bedeuten, das die Aufwandsentschädigung nach § 33 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung eine zweckbestimmte Einnahme ist, die einem anderen Zweck als das Arbeitslosengeld II dient und damit nach § 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a) SGB II nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist?
(Hab ich hier im Forum gefunden )

Kann ich mich darauf berufen bzw. die ARGE darauf hinweisen?
Wird sowas dann nach Lust und Laune des Sachbearbeiters entschieden?

StephanK
27.02.2008, 18:28
Wird sowas dann nach Lust und Laune des Sachbearbeiters entschieden?Nö, wird es nicht.
Aber die Aufwandsentschädigung nach § 33 GO-NW betrifft etwas ganz anderes, nämlich die Entschädigung von Bürgern, die von der Gemeinde zu Diensten herangezogen werden oder ein Ehrenamt ausüben.
Deine Studie ist aber etwas anderes. An der (teilweisen) Einkommensanrechnung wird also kein legaler Weg vorbeiführen, so leid es mir tut.

Cologne1969
28.02.2008, 15:55
Na ja.
Wie läuft das Technisch ab?
Nächsten Monat bekomme ich dann einfach €80,- weniger ausbezahlt?

StephanK
28.02.2008, 16:53
Wie läuft das Technisch ab?Du schickst 'ne Veränderungsmitteilung (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-0k20-Veraenderungsmitteilung.pdf) ab und 'ne Einkommenserklärung (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-Antrag-Zusatzblatt21-Einkommenserklaerung.pdf). Schreib auf beide auffällig drauf, dass es sich nur um eine einmalige Sache handelt

Nächsten Monat bekomme ich dann einfach €80,- weniger ausbezahlt?Wenn die ARGE es so schnell schafft, ja - sonst im darauffolgenden.

Cologne1969
29.02.2008, 13:02
:sensationell:

Vielen Dank für diese Superschnellen Antworten!
Werde euch weiterempfehlen!!

Gruß us Kölle :band:

vroni
25.11.2009, 09:49
Hallo

ich hoffe hier schaut noch mal ab und an jemand rein und kann mir helfen...

Wie ist das wenn jemand Übungsleiter (bei einer Fußballmannschaft) ist und das auch ehr als Hobby betreibt aber eine Aufwandsentschädigung bekommt für die Fahrtkosten und Arbeitsmaterial usw.
Also eigentlich keinen Verdienst.

Er ist nun arbeitslos geworden und nun soll ich die Bescheinigung für Nebeneinkommen ausfüllen.
Ist da die Frage ob er nur selbst den Anhang ausfüllen muß für Fahrtkosten usw. da er ja nicht als geringfügig Beschäftigter bei uns eingestellt ist.

Viele Grüße

trinity4
25.11.2009, 20:49
Hallo

ihr müsst doch gar nicht die Fahrtkosten extra ausweisen, wenn die Übungsleiterpauschale/Aufwandsentschädigung nach EStG § 3 Nr. 26 gezahlt wird. *grübel*

Fahrtkosten können eh neben dem Grundfreibetrag nach SGB II nur abgesetzt werden, wenn man mehr als 400 Euro verdient, also sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.

Ich habe der ARGE lediglich mitgeteilt, dass ich eine Aufwandsentschädigung erhalte und mir das vom Träger/"Arbeitgeber" bestätigen lassen.

Ein halber Regelsatz (179,50 € zur Zeit) ist dann frei, wird also nicht auf's Alg II angerechnet, darauf soll bitte euer "Schützling" achten. Bei mir wurde auch erst als Erwerbseinkommen angerechnet, also falsch.

(Steuerrechtlich dürfen per Aufwandsentschädigung nicht mehr als 2.100 €/Jahr bzw. umgerechnet 175 €/Monat "verdient" werden; das hat aber nichts mit dem SGB II zu tun.)

Gruß
Trinity

LineofFire
07.01.2010, 22:24
heisst das dann, dass man 175€ Aufwandsentschädigung "verdienen" darf, Plus 165€ Nebeneinkommen (aus anderer Quelle) ?

Ich bin es nicht
08.01.2010, 05:08
hallo LineofFire ..


heisst das dann, dass man 175€ Aufwandsentschädigung "verdienen" darf, Plus 165€ Nebeneinkommen (aus anderer Quelle) ?


so wie trinity geschrieben hat , ist es richtig ..

eine Aufwandsentschädigung stellt keine Einnahme dar , sondern eine Entschädigung für deinen entstandenen Aufwand ..

somit kannst du ohne Probleme ein " anderes " Einkommen verdienen ..

dieses Einkommen darf natürlich auch höher als 165 € sein , wird dann jedoch teilweise angerechnet ..

aufpassen !!!

man kann sich nicht für jegliche Nebentätigkeiten " entschädigen " lassen ..

die Aufwandsentschädigungen gelten nur für bestimmte Bereiche ( Vereine , ehrenamtliche Tätigkeiten etc. ) ..

eine Aushilfskellnerin bekommt z.B. keine Aufwandsentschädigung wenn sie in einem Bistro kellnert .. das wäre dann wieder anrechenbares Gehalt / Lohn ..

ich hab hier noch nen Link für dich ..

scroll mal ziemlich nach unten zu Hinweis 1 ..

http://www.*ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT*/nachrichtenueberhartziv/0344e199b00fda506.php

trinity4
08.01.2010, 08:20
Hallo

In meinem Fall ist es so, dass meine Tätigkeit an einer Grundschule (Ganztagsbetreuung, kirchl. Träger, pädadgog. Gruppenarbeit, Hausaufgabenbetreuung) per Aufwandsentschädigung abgegolten wird.
Daneben habe ich noch einen sozialversicherungspflichtigen Job, der beim Alg II mit der üblichen Freibetragsregelung angerechnet wird.
Der Teil der Aufwandsentschädigung, der über den halben Regelsatz (z.Zt. 179,50 €) hinausgeht, wird voll auf Alg II angerechnet, also nicht mehr in die Freibetragsregelung des sozialversicherungspfl. Jobs mit einbezogen.
Da ich in 2009 irgendwann über die steuerrechtlich relevanten 2.100 € im Jahr, die man per Aufwandsentschädigung erhalten kann, kam, musste ich die restlichen Monate dann Honorarrechnungen einreichen. Dieses Einkommen wurde dann natürlich zum anderen Einkommen aus Erwerbstätigkeit dazugezählt, was ganz klar dann wieder ungünstiger ist, weil der zusätzliche hohe "Freibetrag" bei der Aufwandsentschädigung wegfiel und der Gesamtfreibetrag nach § 11 und § 30 SGB II (100 € Grundfreibetrag, 20 % von X, 10 % von Y usw.) sich dann im Vergleich dazu nicht wirklich erwähnenswert erhöhte.

Gruß
Trinity

LineofFire
08.01.2010, 09:49
ok vielen dank

jetzt muss ich rumstreiten, mir ist gesagt worden ich darf kein ehrenamt über 15 stunden/Woche machen, und dass die Aufwandsentschädigung zu den nebenverdiensten zählt

*seufz*

trinity4
08.01.2010, 10:10
Das hat bei mir dann recht schnell geklappt (nach erstmaliger Falschbe- bzw. -anrechnung seitens der ARGE ...), nachdem ich sie auf Folgendes hingewiesen habe:

(Nach § 11 SGB 2 handelt es sich hierbei um eine zweckbestimmte Einnahme)
...

- steuerfreie Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG (z.B. Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer….) bzw. Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich bis zur Höhe des Freibetrages nach § 3 Nr. 26a EStG,

- Aufwandsentschädigungen im Rahmen sonstiger ehren-amtlicher Tätigkeiten (z.B. freiwillige Feuerwehr),
...

Eine Prüfung, ob zweckbestimmte Einnahmen und Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege, die einem anderen Zweck als das Arbeitslosengeld II / Sozialgeld dienen, als Einkommen zu berücksichtigen sind, weil daneben Leistungen nach dem SGB II ungerechtfertigt wären (Gerechtfertigkeitsprüfung), ist entbehrlich, wenn die Einnahmen und Zuwendungen einen Betrag in Höhe einer halben monatlichen Regelleistung (§ 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II) nicht übersteigen.

Quelle: Für die ARGEn verbindliche fachliche Hinweise zum SGB II, hier § 11 (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-11-SGB-II-Zu-beruecks-Einkommen.pdf), ab Randziffer 11.96

Zu der Anzahl der Stunden bei ehrenamtlichen Tätigkeiten kann ich leider nichts sagen. *schulterzuck*

Gruß
Trinity

LineofFire
19.01.2010, 18:37
ich habe vor etwa 2 Wochen eine Mail an meine "Agentin" geschickt, heute habe ich einen Anruf bekommen von jemandem, der sich scheinbar tatsächlich in der Materie auskennt.

Er meinte tatsächlich, dass ich 175€ Aufwandsentschädigung "verdienen" darf, PLUS 165€ Nebenverdienst.

Wieviele Stunden ich dafür ehrenamtlich tätig bin, ist völlig unerheblich, da ich ja jederzeit abkömmlich und verfügbar bin, die tätigkeit jederzeit unterbrechen kann undsoweiter undsofort.

Vielen Dank!

trinity4
19.01.2010, 19:02
Hall

Die 175 € kommen aus dem Steuerrecht. Steuerrechtlich wird eine Aufwandsentschädigung nur als Aufwandsentschädigung behandelt, wenn man nicht über 2.100 € im Jahr kommt, daher kommen die 175 € monatlich (2.100 geteilt durch 12).

Hier geht's aber auch gleichzeitig um Alg-II-Bezug. Beim Alg II ist ein halber Regelsatz dieser Aufwandsentschädigung frei (zur Zeit also 359 : 2 = 179,50 €).
Du kannst im Monat auch mehr an Aufwandsentschädigung erhalten, z.B. 300 €, dann aber eben nur so lange, bis - über's steuerrechtliche Jahr verteilt - die 2.100 € voll sind. Nur wären beim Alg II dann von den 300 € nur die 179,50 € (halber Regelsatz) frei und die restlichen 120,50 € (300-179,50) werden voll angerechnet auf den Bedarf.
Erhältst Du jeden Monat Aufwandsentschädigung, ja dann muss es bei den 175 € Höchstbetrag bleiben, damit die 2.100 € nicht überschritten werden.
Meine Aufwandsentschädigungen betrugen zwischen 200 und 350 Euro, 179,50 € waren jeden Monat frei, Rest angerechnet und ab Mitte September circa (weiß nicht mehr genau) musste ich Honorarrechnungen schreiben, denn Aufwandsentschädigung war nicht mehr möglich, da 2.100-€-Grenze erreicht.

Seit diesem Monat - neues Steuerjahr, neues Glück *lach* - schreib' ich wieder meine Stunden auf und erhalte Aufwandsentschädigungen.

Gruß
Trinity