Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Widerspruch verkürzen?
Hi,
hab ein ernsthaftes Problem.
Bin schwanger und seit dem Anfang Dezember krankgeschrieben. Da es mir so schlecht ging, war ich in der Zeit bis Mitte Jan bei meinen Eltern.
Anfang Dez. kamen die Aufforderungen vom Arbeitsamt zwecks Termin etc., bei den ich nicht erschien (da ich ja auch die Post erst Mitte Jan geöffnet hatte)
Zwischenzeitlich hat man mir mein AL2 komplett entzogen. Ich habe zwischenzeitlich einen Widerspruch mit "beantragung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand", da ich ja zu spät Widersprochen hatte.
Mitterlweile haben mich meine Eltern rausgeworfen, nachdem die mitbekommen haben, daß ich 'keinen Mann' vorweisen kann (aber das ist ein anderes Thema).
Laut Arbeitsamt dauert die Bearbeitung 3 Monate, also schlimmstensfalls bis Ende April.
Mir gehen aber meine Reserven definitv Mitte März aus, da ich ja auch meine Versicherung etc selber zahlen muss.
Meine Frage nun, gibt es Möglichkeiten, beim Arbeitsamt wg. Härtefall o.ä. den Prozeß zu verkürzen?
Ich war jetzt wg. Blutungen etc. im Krankenhaus und war so zumindest versorgt. Vielleicht sollte ich mich wieder einweisen lassen, da weiss ich zumindest, daß ich nicht verhungeren.:wut:
Danke für eine Antwort.
Kira
StephanK
26.02.2008, 17:11
:welcome: kira11,
es war natürlich keine Meisterinnenleistung von Dir, einfach wegzufahren ohne die Zustimmung Deines Alg II-Trägers.
Ich hoffe, dass Du Deinem Alg II-Träger die Erkrankung durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen hast?
Der "Krankenstand" bedeutet erst mal nur, dass Du arbeitsunfähig bist, aber damit nicht automatisch auch, dass Du Deinen Alg II-Träger nicht aufsuchen kannst. Wenn das so ist, musst Du Dir vom Arzt bescheinigen lassen, dass Du Bettuhe brauchst oder jedenfalls nicht aus dem Haus gehen kannst. Ob der Arzt Dir das noch drei Monate später bescheinigt ist aber jedenfalls nicht selbstverständlich; darüber wirst Du mit ihm reden müssen.
Für den Widerspruch sehe ich leider keine guten Aussichten. Die Wiedereinsetzung setzt voraus, dass Du ohne eigenes Verschulden gehindert warst, rechtzeitig Widerspruch einzulegen. Das warst Du aber nicht, wenn Du ohne Zustimmung des Alg II-Trägers anderswo warst und Dir nicht mal Deine Post hast nachschicken lassen.
Es wird Dir wohl leider nichts anderes übrig bleiben, als beim Alg II-Träger um Sachleistungen zu bitten, d.h. Lebensmittelgutscheine, und zwar unter deutlichem Hinweis auf Deine Schwangerschaft.
Nur vorsichtshalber nachgefragt: es trifft zu, dass Du noch keine 25 bist, oder?
so einfach war das nicht, ich habe auch nicht damit gerechnet, daß ich über 4 Wochen außer Gefecht bin. Übrigens, ich bin deutlich über 30.
Das mit dem Attest dürfte kein Problem sein, da ich eine Risikoschwangerschaft habe und mein Arzt hatte mir auch Bettruhe verordnet.
Ich bin auch bei dem Widerspruch auf das 'mit dem ohne eigenes Verschulden' eingegangen. Ich war aber einfach nicht einmal in der Lage mich um die Krankmeldung zu kümmern...
Na ja, jetzt bin ich wieder etwas besser drauf...
Ein Widerspruch, der über einen Anwalt kommt, bringt das was, daß das Arbeitsamt etwas sputet?
danke
Kira
Am 11.02.08 hatte ich per FAX und e-mail den Widerspruch eingelegt (schriftlich ging nicht) hatte dazu keine Möglichkeit...
Wäre "Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung" beim Sozialgericht eine Alternative?
Mir brennt wirklich ab nächsten Monat der Hut, ich muss dringend meine Versicherung etc zahlen......
:?
Kira
StephanK
27.02.2008, 18:19
Das mit dem Attest dürfte kein Problem sein, da ich eine Risikoschwangerschaft habe und mein Arzt hatte mir auch Bettruhe verordnet.
Ich bin auch bei dem Widerspruch auf das 'mit dem ohne eigenes Verschulden' eingegangen. Ich war aber einfach nicht einmal in der Lage mich um die Krankmeldung zu kümmern...Ein solches Attest solltest Du Dir auch geben lassen und der ARGE noch nachreichen. Die Widerspruchsbegründung hast Du, soweit ich es einschätzen kann, ganz richtig angepackt.
Ein Widerspruch, der über einen Anwalt kommt, bringt das was, daß das Arbeitsamt etwas sputet?Könnte sein, aber ich kann nicht hellsehen... Es scheint aber so, dass die Widerspruchsstelle bei vielen ARGEn ein absoluter Flaschenhals ist (weil unterbesetzt), und dagegen hilft auch ein Anwaltsschreiben nur sehr begrenzt.
Wenn Du Dich sowieso mit dem Gedanken trägst, einen Anwalt zu beauftragen, dann hielte ich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht für den richtigen Weg.
Der Komplettentzug ist nämlich recht eindeutig Unsinn. Er ist nur bei unter 25jährigen zulässig (deswegen hatte ich nach Deinem Alter gefragt). Die ARGE scheint einen halbwegs schmutzigen Trick genutzt und sich auf den Standpunkt gestellt zu haben, dass ihre "Kundin" anscheinend unbekannt verzogen sei, vielleicht weil ihr die eigentlich mögliche Sanktion (10 %ige Kürzung Deines Alg II) nicht ausreichend erschien.
Zur Anwaltsuche weise ich auf den entsprechenden Beitrag bei Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=abchnittsueberschrift_allgemeines#faq_ anwaltsuche) hin.
Danke für die Postings, ich werde jetzt mal alles versuchen und hoffen, daß es bald weitergeht....
Viele Grüsse
Kira
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