Soerenh
26.02.2008, 18:14
Ich schreibe hier für einen Freund, der aufgrund seiner fehlenden Bandbreite eher selten ins Internet geht.
Mein Freund ist 52 Jahre alt, Diplom-Ingenieur und seit 3 Jahren auf Hartz 4.
Er benötigt dringend ein Praktikum zur beruflichen Wiedereingliederung.
Dieses wird ihm aber vom Amt seit 2 Jahren verweigert. Obwohl er eine Arbeitsstelle vorweisen konnte, die ihn mit dieser Qualifikation genommen hätte, hat die ARGE das Praktikum nicht genehmigt.
Durch den Umstand das er nach dem Tod seiner Eltern noch Land geerbt hat, das aber wirtschaftlich nicht verwertbar ist, bekommt er die Unterstützung nur auf Darlehensbasis, wobei der Schuldenberg auf mittlerweile 26.000 Euro angestiegen ist.
Das heißt auch, das selbst das Praktikum auf Darlehensbasis ablaufen würde, er das Geld also bei einer Anstellung wieder zurückzahlt.
Aber auch das läßt die ARGE nicht einlenken.
Den Arbeitnehmern, der Arbeitgebern und dem Steuerzahler wird ins Gesicht geschlagen - und soweit kann der Selbstlauf dieses Vereins nicht gehen.
Wir gehen mittlerweile davon aus, das die Vermittlungspraxis und Eingruppierung in die verschiedenen Kundengruppen für diese Verfahrensweise verantwortlich sind.
Es wäre daher interessant zu erfahren ob hier schon jemand rechtlich gegen die ARGE vorgegangen ist, oder eventuell ein Musterprozess abgelaufen ist.
Ich bin im Internet auf dieses Dokument gestoßen.
"Der Bundesrechnungshof erhebt nach einem Bericht des ARD-Politikmagazin REPORT MAINZ schwere Vorwürfe gegen die Bundesagentur für Arbeit (BA). In einem vertraulichen Prüfbericht vom 05.07.2006 zu den sogenannten Handlungsprogrammen der BA bezweifelt der Bundesrechnungshof die Rechtmäßigkeit der Vermittlungspraxis von Arbeitslosen durch die Arbeitsagenturen in Deutschland. Wörtlich heißt es in dem 27-seitigen Prüfbericht, der REPORT MAINZ vorliegt: „Der Bundesrechnungshof hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Handlungsprogramme für Arbeitnehmer soweit diese dazu führen, dass Marktkunden keine Vermittlungsleistungen erhalten und Betreuungskunden aus dem Erwerbsleben „abgedrängt“ werden.“ Und weiter: „Für rechtlich bedenklich halten wir auch die Zielsetzung mit Betreuungskunden „den Rückzug aus dem Erwerbsleben zu vereinbaren“…“"
http://www.swr.de/report/presse/-/id=1197424/nid=1197424/did=1567760/1nrxagv/index.html
Habt ihr Erfahrungen, Links, Gerichtsurteile die sich auf diese Problematik beziehen?!
Vielen Dank!
Mein Freund ist 52 Jahre alt, Diplom-Ingenieur und seit 3 Jahren auf Hartz 4.
Er benötigt dringend ein Praktikum zur beruflichen Wiedereingliederung.
Dieses wird ihm aber vom Amt seit 2 Jahren verweigert. Obwohl er eine Arbeitsstelle vorweisen konnte, die ihn mit dieser Qualifikation genommen hätte, hat die ARGE das Praktikum nicht genehmigt.
Durch den Umstand das er nach dem Tod seiner Eltern noch Land geerbt hat, das aber wirtschaftlich nicht verwertbar ist, bekommt er die Unterstützung nur auf Darlehensbasis, wobei der Schuldenberg auf mittlerweile 26.000 Euro angestiegen ist.
Das heißt auch, das selbst das Praktikum auf Darlehensbasis ablaufen würde, er das Geld also bei einer Anstellung wieder zurückzahlt.
Aber auch das läßt die ARGE nicht einlenken.
Den Arbeitnehmern, der Arbeitgebern und dem Steuerzahler wird ins Gesicht geschlagen - und soweit kann der Selbstlauf dieses Vereins nicht gehen.
Wir gehen mittlerweile davon aus, das die Vermittlungspraxis und Eingruppierung in die verschiedenen Kundengruppen für diese Verfahrensweise verantwortlich sind.
Es wäre daher interessant zu erfahren ob hier schon jemand rechtlich gegen die ARGE vorgegangen ist, oder eventuell ein Musterprozess abgelaufen ist.
Ich bin im Internet auf dieses Dokument gestoßen.
"Der Bundesrechnungshof erhebt nach einem Bericht des ARD-Politikmagazin REPORT MAINZ schwere Vorwürfe gegen die Bundesagentur für Arbeit (BA). In einem vertraulichen Prüfbericht vom 05.07.2006 zu den sogenannten Handlungsprogrammen der BA bezweifelt der Bundesrechnungshof die Rechtmäßigkeit der Vermittlungspraxis von Arbeitslosen durch die Arbeitsagenturen in Deutschland. Wörtlich heißt es in dem 27-seitigen Prüfbericht, der REPORT MAINZ vorliegt: „Der Bundesrechnungshof hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Handlungsprogramme für Arbeitnehmer soweit diese dazu führen, dass Marktkunden keine Vermittlungsleistungen erhalten und Betreuungskunden aus dem Erwerbsleben „abgedrängt“ werden.“ Und weiter: „Für rechtlich bedenklich halten wir auch die Zielsetzung mit Betreuungskunden „den Rückzug aus dem Erwerbsleben zu vereinbaren“…“"
http://www.swr.de/report/presse/-/id=1197424/nid=1197424/did=1567760/1nrxagv/index.html
Habt ihr Erfahrungen, Links, Gerichtsurteile die sich auf diese Problematik beziehen?!
Vielen Dank!