Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hausrat und Haftphlicht
peter2006
30.06.2006, 09:22
muß die Arge Hausrat und Haftpflicht übernehmen???
Forumadmin
30.06.2006, 11:13
Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen (http://www.arbeitslosennetz.de/content/view/741/92/)
peter2006
30.06.2006, 12:20
Super ........Danke für die schnelle Info
gruß Peter :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D
Betroffener
30.06.2006, 13:01
Womit hoffentlich klar ist, dass die Beiträge nicht übernommen werden.
Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen (http://www.arbeitslosennetz.de/content/view/741/92/)
Womit hoffentlich klar ist, dass die Beiträge nicht übernommen werden.
Bei diesem Link steht doch das das Kindergeld als Einkommen zählt, wir bekommen für 3 Kinder 462 Kindergeld und vom Regelsatz (alt) 135 € da ja das Kindergeld in voller höhe abgezogen wird. So ist es jetzt.
Aber da ja das Kindergeld als Einkommen gillt müßte doch eigentlich je Kind 100 € frei sein und je Kind ein Versicherungsentgelt (es ist ja eine Pauschale) von 30 € übernommen werden.
Hab ich da jetzt einen Gedanklichen Fehler gemacht oder sollte das so sein ?????
Weil wenn das stimmt würden mir ja 390 € mehr im Monat zur Verfühgung zustehen
Betroffener
30.06.2006, 18:53
Anrechenbar sind die Versicherungen nur auf Einkommen aus Arbeit!
Anrechenbar sind die Versicherungen nur auf Einkommen aus Arbeit!
ja und wie sieht es mit dem Freibetrag beim Kindergeld aus ????
Zum Einkommen gehören beispielsweise Einnahmen aus einer nicht selbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit,
Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld,
Kapital- und Zinserträge oder Einnahmen aus Vermietung
und Verpachtung, Unterhaltsleistungen, Kindergeld,
Renten und Einnahmen aus Aktienbesitz.
Betroffener
01.07.2006, 11:14
Das wird zwar als anrechenbares "zufliessendes Einkommen" auf ALG2 angerechnet, aber nur Einkommen aus Arbeit oder Kapital führt zu Freigrenzen oder der Möglichkeit der Nutzung von irgendwelchen Pauschalen (die ja - wenn überhaupt ein Freibetrag existieren würde - bereits im Freibetrag beinhaltet wären, sofern 400 € nicht überschritten werden.)
Das ist schon ganz bewusst alles so gemacht worden, dass den ALG2-Empfängern die Sträuche nicht in den Himmel wachsen. Sonst dürfte auch das Kindergeld nicht angerechnet werden auf den Kindesbedarf.
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