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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 12 Wochen Sperrzeit durch anderen Job


Destiny
30.06.2006, 13:50
Hallo

Dieses mal habe ich eine Frage die nicht mich sondern ein Kumpel betrifft.
Das Arbeitsamt hat ihm eine Sperrzeit von 12 Wochen gegeben weil er ein andere Beschäftigung angenommen hat.

Er hatte eine geringfügige Beschäftigung ca. 500 Euro im Monat. Der Vertrag wäre bis zum 01.09.06 gegangen.

Nun hatte er aber eine Vollzeit Beschäftigung angenommen ( Zeitvertrag ) in seinem alten Job ( KFZ ). Dort hat er das 3 fache verdient. Nun ist der Vertrag jetzt schon abgelaufen und er könnte im Oktober wieder dort anfangen mit der Aussicht auf eine Festanstellung. Davon hat er auch ein Schreiben dem Arbeitsamt geschickt. Die haben das allerdings nicht berücksichtigt und im die 12 Wochen aufgebrummt.

Das Arbeitsamt beruft sich dabei auf den § 144 SGB III

Sowas kann doch nicht sein. Wenn er nicht in seinen alten Job zurückkehrt wird es logischerweise schwerer überhaupt noch rein zu kommen.

Was kann man machen? Welche § sprechen dagegen?

MFG

Destiny

Seebarsch
02.07.2006, 18:25
Ohne nähere Angaben kann man dazu nichts sagen. Wichtig wäre es zu wissen, wie genau die Agentur die Sperrzeit begründet hat !
Der § 144 SGB III allein bietet viele Variationen !

Destiny
03.07.2006, 13:51
Hallo.

§ 144 (1) S. 2 Nr. 1 SGB III steht im Brief

Mit der Begründung, dass die Beschäftigung früher beendet wurde als die geringfügige Beschäftigung.

Der Zeitvertrag wurde immer wieder verlängert. Somit wusste er auch nicht wann die Beschäftigung genau endet.

MFG

Destiny

Seebarsch
03.07.2006, 17:30
Zunächst einmal gehe ich davon aus, dass der vorherige befristete Vetrag, auch wenn er nur 500 € monatlich brachte, nicht geringfügig war, sondern eine sozialversicherungspflichitge Beschäftigung.
War er nicht versicherungspflichtig, kann eine Sperrzeit nicht eintreten, da hierzu die Aufgabe einer versicherungspflichtigen Beschäftigung die Voraussetzung ist.
Grundsätzlich ist es so, dass die Aufgabe einer Beschäftigung zu Gunsten eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses einen Sperrzeittatbestand darstellt, da der Arbeitnehmer weis, dass er nach Ablauf des Zeitvertrages arbeitslos wird.
Allerdings muss auch hier die Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.
Zudem ist durch das Amt zu prüfen, ob ein wichtiger Grund für die Arbeitsaufgabe vorlag. Meiner Meinung nach liegt hier sehr wohl ein wichtiger Grund vor, da der Lebensunterhalt ja wahrscheinlich mit dem Einkommen von 500,00 € nicht gedeckt war und deswegen der Vollzeitjob angenommen wurde.Sie sollten mit genau dieser Begründung gegen die Sperrzeit einen Widerspruch einlegen!
8) :twisted: 8)