Destiny
30.06.2006, 13:50
Hallo
Dieses mal habe ich eine Frage die nicht mich sondern ein Kumpel betrifft.
Das Arbeitsamt hat ihm eine Sperrzeit von 12 Wochen gegeben weil er ein andere Beschäftigung angenommen hat.
Er hatte eine geringfügige Beschäftigung ca. 500 Euro im Monat. Der Vertrag wäre bis zum 01.09.06 gegangen.
Nun hatte er aber eine Vollzeit Beschäftigung angenommen ( Zeitvertrag ) in seinem alten Job ( KFZ ). Dort hat er das 3 fache verdient. Nun ist der Vertrag jetzt schon abgelaufen und er könnte im Oktober wieder dort anfangen mit der Aussicht auf eine Festanstellung. Davon hat er auch ein Schreiben dem Arbeitsamt geschickt. Die haben das allerdings nicht berücksichtigt und im die 12 Wochen aufgebrummt.
Das Arbeitsamt beruft sich dabei auf den § 144 SGB III
Sowas kann doch nicht sein. Wenn er nicht in seinen alten Job zurückkehrt wird es logischerweise schwerer überhaupt noch rein zu kommen.
Was kann man machen? Welche § sprechen dagegen?
MFG
Destiny
Dieses mal habe ich eine Frage die nicht mich sondern ein Kumpel betrifft.
Das Arbeitsamt hat ihm eine Sperrzeit von 12 Wochen gegeben weil er ein andere Beschäftigung angenommen hat.
Er hatte eine geringfügige Beschäftigung ca. 500 Euro im Monat. Der Vertrag wäre bis zum 01.09.06 gegangen.
Nun hatte er aber eine Vollzeit Beschäftigung angenommen ( Zeitvertrag ) in seinem alten Job ( KFZ ). Dort hat er das 3 fache verdient. Nun ist der Vertrag jetzt schon abgelaufen und er könnte im Oktober wieder dort anfangen mit der Aussicht auf eine Festanstellung. Davon hat er auch ein Schreiben dem Arbeitsamt geschickt. Die haben das allerdings nicht berücksichtigt und im die 12 Wochen aufgebrummt.
Das Arbeitsamt beruft sich dabei auf den § 144 SGB III
Sowas kann doch nicht sein. Wenn er nicht in seinen alten Job zurückkehrt wird es logischerweise schwerer überhaupt noch rein zu kommen.
Was kann man machen? Welche § sprechen dagegen?
MFG
Destiny