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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Welchen Wert darf Auto haben ?


Elchie
27.02.2008, 18:06
Hallo liebes Forum... :engel:

...habe 3 kurze Fragen und bräuchte mal Euren Expertenrat.

1. Wir (Eheähnliche Gemeinschaft + ein Kind) müssen wegen unserem zuwachs nun ein größeres Auto kaufen...wie teuer darf es sein damit man keine Probleme bekommt?

2. Welche Nachweise muss man bei der Erstattung von Bewerbungskosten vorlegen? Bisher haben wir immer nur die Anschreiben kopiert, nun sagt neuer Sachbearbeiter, dass er die Antworten von den Firmen braucht !?
(als ob die immer Antworten würden)

3. Mein Lebensgefährte macht momentan eine Umschulung(Weiterbildung).
Die Strecke legt er mit unserem PKW zurück. Gesamtstrecke hin und zurück ca 40 Kilometer. Kann mir jemand sagen wie da die Arge die Fahrtkosten berechnet ?

Vielen Dank schon mal.... :danke:

Gruss
Elchie

StephanK
27.02.2008, 18:39
Zu 1.): Ich frage mich ja ein wenig, wie Ihr es schafft, während des laufenden Alg II-Bezuges ein neues Auto zu finanzieren, aber das geht mich nix an.
Jedenfalls im laufenden Bewilligungszeitraum spielt die Frage, ob ein Auto als Vermögen anzurechnen ist, keine Rolle. Danach wird es nicht als Vermögen angesehen, wenn der Zeitwert unter € 7500 liegt.

Zu 2.): Kann mich schmuddls Antwort nur anschließen.

Zu 3.): Da kann ich mich kurz halten und verweisen: nach der Regel in § 81 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__81.html).

schmuddl
27.02.2008, 18:46
Hallo Elchie,

zu1. denke ich mal Ihr sollte nicht mit nem Jahreswagen vorfahren. Das Auto als solches sollte kein Vermögen darstellen. Also bei nem 8 - 10 Jahre altem Auto sagen die da nichts denke ich mal.

zu2. ja das kann er , ich muss das auch ....sonst könntest du ja auch Bewerbungen schreiben kopieren ....vernichten und die Kopie abgeben :)
allerdings nervt es gewaltig wenn man nicht mal seine Unterlagen zurück bekommt. Ich kenne Fälle da mussten alle Bewerbungen per Einschreiben geschickt werden und dies Quittung war der Beleg für die Bewerbungskostenabrechnung.

zu3. also ich habe damals glaube am tag 17.05 € für 138 km am tag bekommen im Monat also genau 341 € ...das war das höchste was man bekommt.

gruß schmuddl

Elchie
27.02.2008, 20:15
Erstmal vielen Dank für Eure Antworten.

@StephanK.....wir würden uns natürlich keinen ganz neuen Wagen kaufen sondern unseren verkaufen (Wert ca.7000 Euro) evtl. 1000 Euro drauflegen (da unterstützt uns die Familie etwas) und einfach nur einen grösseren Gebrauchten kaufen... Nicht das hier falsche Eindrücke entstehen :)


Und wegen den Fahrtkosten muss ich nochmal nachfragen... wir bekommen für die 40 Kilometer am Tag 280 Euro im Monat, was eigentlich zuviel ist... haben den Sachbearbeiter auch darauf angesprochen aber er meinte nur, dass er schon weiss was er macht und alles korrekt berechnet wurde :? das kann doch nicht sein, oder ??

Gruss
Elchie

Elchie
27.02.2008, 20:27
...bzw nach § 81 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__81.html) kommt das hin mit den Fahrtkosten, nach der anderen Rechnung wäre es zuviel...naja, auf jeden Fall danke nochmal :)

schmuddl
27.02.2008, 20:28
Also 280 € im Monat für 40 km am Tag das sind pro Tag 14 € ...den Bearbeiter möchte ich auch haben. Wie gesagt ich bekam damals 17,05 € für 138 km am Tag. Ich würde da Vorsichtig sein mit dem ausgeben des Geldes. Wobei Ihr bei ner Berechnung die schriftlich ist und Ihr einen Bewilligungsbescheid der Fahrkosten habt (denke mal) auf der sicheren Seite seit.... solange kein Änderungs bescheid der Fahrkosten kommt.

Soviel zum Thema Kompetenz der ARGE Mitarbeiter und die Verschwendung von Steuergeldern.

StephanK
27.02.2008, 20:57
.....wir würden uns natürlich keinen ganz neuen Wagen kaufen sondern unseren verkaufen (Wert ca.7000 Euro) evtl. 1000 Euro drauflegen (da unterstützt uns die Familie etwas) und einfach nur einen grösseren Gebrauchten kaufen... Nicht das hier falsche Eindrücke entstehenWie geschrieben: mich geht das wirklich nix an und bei mir entstehen gar keine Eindrücke... Ich habe nur gefragt, weil ich ein Problem geahnt habe, und Deine Antwort zeigt mir, dass da wirklich ein Problem ist.

Das bestehende Auto ist Vermögen. Es wird - wenn der Wert unter der 7500-Euro-Grenze bleibt - nur deswegen nicht von Euch verlangt, es zu Geld zu machen, weil der Gesetzgeber weiss, dass für viele Menschen ein Auto unentbehrlich ist und sie es auch brauchen, um einen Job zu finden. Das ist also eine Sonderregelung.
In dem Augenblick aber, in dem Ihr das Auto verkauft, fällt dieser besondere Schutz weg, denn dann ist - wenn auch nur kurze Zeit - nur noch Geld da. Wenn der Eigentümer des Autos dadurch über seinen persönlichen Vermögensfreibetrag kommt, muss er von diesem Vermögen erst mal leben, bis er wieder unter dem Freibetrag ist.

Nun ist es nicht so, dass der Alg II-Träger es automatisch erfahren würde, wenn jemand ein neues Auto anmeldet, aber wenn er aus irgendwelchen Gründen Leistungsmissbrauch wittert, kann er Zulassungsdaten vom Zentralen Fahrzeugregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg anfordern.und erfährt dadurch, wann das Fahrzeug auf Dich oder Deinen Mann zugelassen wurde.
Falls das so läuft, habt Ihr kurz danach ein Problem, weil nachgefragt werden wird, wie Ihr das Auto bezahlt habt und warum die Einnahmen nicht gemeldet wurden.

Natürlich ist das alles ziemlich blöd und lebensfremd. Ich habe aber diese Gesetze nicht gemacht und kann nur auf die Probleme hinweisen, die sie bereiten.

schmuddl
27.02.2008, 21:07
es sei denn ihr gebt das Auto beim Händler ab und nehmt das neue mit und macht statt nem Kaufvertrag nen Tauschvertrag * zwinker* , dann ist kein Bargeld in eure Hand gekommen.

Allerdings kenne ich solche Händler nicht *grins

Wenn alles so leicht wäre wie Träumen :)

Elchie
29.02.2008, 12:25
Hallo,

...muss nochmal wegen dem Wert des Wagens fragen. Wenn wir nun unseren momentanen Wagen in Zahlung geben würden ( Wert ca. 7000 Euro-7500 Euro) und uns ein etwas teureres kaufen würden ca. 8500 Euro - 9000 Euro dann würde alles was über 7500 Euro ist auf unser Vermögen draufgerechnet, oder ??

Hab nämlich dies im Net gefunden: Ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung werden nicht als Vermögen berücksichtigt, genauso wie ein angemessenes Kraftfahrzeug.

Das würde aber heissen, dass wir durch unseren "Vermögensfreibetrag" dadurch keine Probleme bekommen würden oder sehe ich das falsch :confused:

(ausser dem Wagen hätten wir dann nämlich kein anderes "Vermögen")

Vielen Dank

Gruss
Elchie