Pitchfork18
28.02.2008, 19:12
Hallo!
Mit Wirkung zum 31.10.07 habe ich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gekündigt und bin zum 01.11.07 ein befristetes Arbeitsverhältnis angenommen und wurde im Januar krank. Die Erkrankung ist nicht lebensbedrohlich, zieht sich aber bis jetzt hin und so habe ich heute vom neuen Arbeitgeber eine Kündigung innerhalb der Probezeit zum 13.03. erhalten.
Da ich eine unbefristete Stelle aufgegeben habe rechne ich nun mit einer Sperrzeit. Die Frage ist nur ab wann, oder bis wann die gilt.
Einer sagt mir, die Sperrzeit sei schon zuende, da ich über 3 Monate beim neuen Arbeitgeber angestellt war. Jemand anders sagt, die Sperrzeit habe ich ab dem Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit am 13.03. zu erwarten.
Im Netz fand ich dieses hier:
Eine Sperrzeit umfasst im Regelfall 12 Wochen bzw. 84 Kalendertage und beginnt mit dem Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet.
Das Ereignis das die Sperrzeit begründet wäre meinem Verständnis nach die Kündigung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses zum 31.10. demnach sind die 3 Monate ja schon um und ich bekomme ab dem 13.03. Arbeitslosengeld I, oder?
Vielen Dank für Antworten und Hilfe im Vorraus.
Pitchfork18
Mit Wirkung zum 31.10.07 habe ich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gekündigt und bin zum 01.11.07 ein befristetes Arbeitsverhältnis angenommen und wurde im Januar krank. Die Erkrankung ist nicht lebensbedrohlich, zieht sich aber bis jetzt hin und so habe ich heute vom neuen Arbeitgeber eine Kündigung innerhalb der Probezeit zum 13.03. erhalten.
Da ich eine unbefristete Stelle aufgegeben habe rechne ich nun mit einer Sperrzeit. Die Frage ist nur ab wann, oder bis wann die gilt.
Einer sagt mir, die Sperrzeit sei schon zuende, da ich über 3 Monate beim neuen Arbeitgeber angestellt war. Jemand anders sagt, die Sperrzeit habe ich ab dem Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit am 13.03. zu erwarten.
Im Netz fand ich dieses hier:
Eine Sperrzeit umfasst im Regelfall 12 Wochen bzw. 84 Kalendertage und beginnt mit dem Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet.
Das Ereignis das die Sperrzeit begründet wäre meinem Verständnis nach die Kündigung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses zum 31.10. demnach sind die 3 Monate ja schon um und ich bekomme ab dem 13.03. Arbeitslosengeld I, oder?
Vielen Dank für Antworten und Hilfe im Vorraus.
Pitchfork18