karl123456
01.07.2006, 19:27
hallo
ich bin bis 28.7.2006 ALG I Empfänger , ledig , keine kinder , ich bekomme 607 € ALG I vom arb.amt und zusätzlich 70 € Wohngeld vom landratsamt und habe bereits die eidesstattliche versicherung abgegeben.
den Hartz IV Antrag stelle ich in
Kürze
am27.6.06 bekam ich folgendes ( für mich wirres ) schreiben von der bundesagetur für arbeit:
Anhörung nach § 24 Zehntes Sozialgesetzbuch ( SGB X ) zur beabsichtigten Verrechnung Ihres Leistungsanspruches eines anderen Leistungsträgers nach §52 SGB I .
sehr geehrter herr ... Die Berufsgenossenschaft f. Feinmechanik hat mir mitgeteilt , dass gegen sie eine forderung in höhe von 3896 € besteht.
ich beabsichtige , diese forderung mit ihrem anspruch auf arbeitslosengeld zu verrechnen.
die ihnen zustehende geldleistung kann danach um bis zu 301,80 € monatlich gekürzt werden. die prüfung der hilfebedürftigkeit erfolgt nach regelsätzen ( siehe anlage ) und den tatsächlich anfallenden miet und nebenkosten
wenn sie glauben , dass hilfebedürftigkeit eintreten würde , bitten sie den zuständigen träger um eine bescheinigung , aus der der monatliche bedarfsatz ersichtlich ist. diesen bedarfsatz werde ich bei der verrechnungsentscheidung berücksichtigen. haben sie bereits leistungen zum lebensunterhalt beantragt , legen sie bitte den bescheid vor.
wenn bis 10.7.06 keine antwort oder keine entsprechenden unterlagen eingehen, werde ich ab 1.7.06 die verrechnung in dem oben beschriebenen umfang durchführen. bis zur begleichung der forderung oder der beendigung des leistungsbezugs würden sie dann monatlich nur noch 301,80 € erhalten.
nun meine fragen :
1.) ist das überhaupt zulässig ? meines wissens liegt die pfändungsgrenze bei ca. 940 €
2.) wie soll ich weiter vorgehen ?
3.) wer ist der für mich zuständige träger ?
4.) anfangs schreibt er, die geldleistung kann um bis zu 301,80 gekürzt werden , am schluss : würden sie dann nur noch 301,80 erhalten ,
was soll das ?
im voraus vielen dank , karl
ich bin bis 28.7.2006 ALG I Empfänger , ledig , keine kinder , ich bekomme 607 € ALG I vom arb.amt und zusätzlich 70 € Wohngeld vom landratsamt und habe bereits die eidesstattliche versicherung abgegeben.
den Hartz IV Antrag stelle ich in
Kürze
am27.6.06 bekam ich folgendes ( für mich wirres ) schreiben von der bundesagetur für arbeit:
Anhörung nach § 24 Zehntes Sozialgesetzbuch ( SGB X ) zur beabsichtigten Verrechnung Ihres Leistungsanspruches eines anderen Leistungsträgers nach §52 SGB I .
sehr geehrter herr ... Die Berufsgenossenschaft f. Feinmechanik hat mir mitgeteilt , dass gegen sie eine forderung in höhe von 3896 € besteht.
ich beabsichtige , diese forderung mit ihrem anspruch auf arbeitslosengeld zu verrechnen.
die ihnen zustehende geldleistung kann danach um bis zu 301,80 € monatlich gekürzt werden. die prüfung der hilfebedürftigkeit erfolgt nach regelsätzen ( siehe anlage ) und den tatsächlich anfallenden miet und nebenkosten
wenn sie glauben , dass hilfebedürftigkeit eintreten würde , bitten sie den zuständigen träger um eine bescheinigung , aus der der monatliche bedarfsatz ersichtlich ist. diesen bedarfsatz werde ich bei der verrechnungsentscheidung berücksichtigen. haben sie bereits leistungen zum lebensunterhalt beantragt , legen sie bitte den bescheid vor.
wenn bis 10.7.06 keine antwort oder keine entsprechenden unterlagen eingehen, werde ich ab 1.7.06 die verrechnung in dem oben beschriebenen umfang durchführen. bis zur begleichung der forderung oder der beendigung des leistungsbezugs würden sie dann monatlich nur noch 301,80 € erhalten.
nun meine fragen :
1.) ist das überhaupt zulässig ? meines wissens liegt die pfändungsgrenze bei ca. 940 €
2.) wie soll ich weiter vorgehen ?
3.) wer ist der für mich zuständige träger ?
4.) anfangs schreibt er, die geldleistung kann um bis zu 301,80 gekürzt werden , am schluss : würden sie dann nur noch 301,80 erhalten ,
was soll das ?
im voraus vielen dank , karl