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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG I Pfändung


karl123456
01.07.2006, 19:27
hallo
ich bin bis 28.7.2006 ALG I Empfänger , ledig , keine kinder , ich bekomme 607 € ALG I vom arb.amt und zusätzlich 70 € Wohngeld vom landratsamt und habe bereits die eidesstattliche versicherung abgegeben.

den Hartz IV Antrag stelle ich in
Kürze

am27.6.06 bekam ich folgendes ( für mich wirres ) schreiben von der bundesagetur für arbeit:

Anhörung nach § 24 Zehntes Sozialgesetzbuch ( SGB X ) zur beabsichtigten Verrechnung Ihres Leistungsanspruches eines anderen Leistungsträgers nach §52 SGB I .

sehr geehrter herr ... Die Berufsgenossenschaft f. Feinmechanik hat mir mitgeteilt , dass gegen sie eine forderung in höhe von 3896 € besteht.
ich beabsichtige , diese forderung mit ihrem anspruch auf arbeitslosengeld zu verrechnen.

die ihnen zustehende geldleistung kann danach um bis zu 301,80 € monatlich gekürzt werden. die prüfung der hilfebedürftigkeit erfolgt nach regelsätzen ( siehe anlage ) und den tatsächlich anfallenden miet und nebenkosten

wenn sie glauben , dass hilfebedürftigkeit eintreten würde , bitten sie den zuständigen träger um eine bescheinigung , aus der der monatliche bedarfsatz ersichtlich ist. diesen bedarfsatz werde ich bei der verrechnungsentscheidung berücksichtigen. haben sie bereits leistungen zum lebensunterhalt beantragt , legen sie bitte den bescheid vor.

wenn bis 10.7.06 keine antwort oder keine entsprechenden unterlagen eingehen, werde ich ab 1.7.06 die verrechnung in dem oben beschriebenen umfang durchführen. bis zur begleichung der forderung oder der beendigung des leistungsbezugs würden sie dann monatlich nur noch 301,80 € erhalten.


nun meine fragen :
1.) ist das überhaupt zulässig ? meines wissens liegt die pfändungsgrenze bei ca. 940 €

2.) wie soll ich weiter vorgehen ?

3.) wer ist der für mich zuständige träger ?

4.) anfangs schreibt er, die geldleistung kann um bis zu 301,80 gekürzt werden , am schluss : würden sie dann nur noch 301,80 erhalten ,
was soll das ?

im voraus vielen dank , karl

Betroffener
02.07.2006, 14:56
:welcome: Karl

ich möchte vorausschicken, daß ich vom Pfandrecht Null Ahnung habe.

Die Frage wäre auch, wie die Forderung der Berufsgenossenschaft zu Stande gekommen ist und ob diese unstrittig ist.
Darüber müsstest Du ja Unterlagen haben oder es gab möglicherweise gar einen Rechtsstreit.

Wie Du korrekt angemerkt hast, liegt die Pfändungsgrenze bei 940 €. Meines Wissens gibt es aber da auch Ausnahmen - wenn staatsähnliche Gebilde Geld haben wollen.

Der zuständige Träger wäre dann sicher die für Dich zuständige ArGe oder Kommune, wo Du auch ALG2 beantragen wolltest.

Ich empfehle dringend, eine Schuldnerberatungsstelle aufzusuchen. Das sollen die ArGen zwar auch tun, aber da fehlt wohl allen der Glaube, das die das können und vor allem wollen.

Hier solltest Du fündig werden für Deine Region: Adressverzeichnis bei Tacheles-Sozialhilfe (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx)

Und ganz wichtig: Du mußt Dich ganz intensiv drum kümmern.