Fiona
29.02.2008, 21:44
Hallo!
Leider muss ich mich zur Zeit mit dem Thema ALG I und Anwartschaftzeit auseinandersetzen und blicke kaum noch durch. Ich hoffe mir kann jemand helfen? Der Fall sieht folgendermaßen aus:
Eine Angehörige war
2 Jahre arbeitslos, hatte aber einen Minijob (16.05.05 bis 01.05.07) und bezog ALG I (Anspruchsdauer 780 Tage),
war dann 3 Monate fest angestellt (Vollzeitjob) (02.05.07 bis 31.07.07),
war dann 14 Tage arbeitslos und bezog wieder ALG I (Restanspruch 73 Tage),
hat dann ein halbes Jahr bis Anfang Februar wieder gearbeitet (Vollzeit) und ist seit dem wieder arbeitslos. Seit dem hat sie noch 59 Tage Anspruch auf ALG I.
Sie bräuchte also noch ca. 3 Monate, um eine neue Anwartschaftszeit zu erfüllen, sehe ich das richtig? Kann man das so zählen? Jetzt hätte sie evtl. die Gelegenheit, ab ca. Juli für 3 Monate fest eingestellt zu werden. Zu dieser Zeit müsste sie aber schon Hartz 4 beziehen. Beeinflusst das die Sache irgendwie? Unterbricht es die Anwartschaftszeit? Entschuldigt bitte, falls ich total dämliche Sachen frage, ich seh einfach nicht mehr durch. :wut:
Vielen Dank schon mal!!!!
Nachtrag:
Hab gerade gelesen, dass der Zeitpunkt des letzten ALG I Bezugs der Ausgangspunkt ist für eine neue Anwartschaftszeit. Dies würde hier ja bedeuten, dass wir demnächst erst mal keinen neune Antrag auf ALG I stellen können, oder? Falls jemandem doch noch etwas einfällt oder einen Tipp hat, wäre ich sehr dankbar! Liebe Grüße, Fiona
Leider muss ich mich zur Zeit mit dem Thema ALG I und Anwartschaftzeit auseinandersetzen und blicke kaum noch durch. Ich hoffe mir kann jemand helfen? Der Fall sieht folgendermaßen aus:
Eine Angehörige war
2 Jahre arbeitslos, hatte aber einen Minijob (16.05.05 bis 01.05.07) und bezog ALG I (Anspruchsdauer 780 Tage),
war dann 3 Monate fest angestellt (Vollzeitjob) (02.05.07 bis 31.07.07),
war dann 14 Tage arbeitslos und bezog wieder ALG I (Restanspruch 73 Tage),
hat dann ein halbes Jahr bis Anfang Februar wieder gearbeitet (Vollzeit) und ist seit dem wieder arbeitslos. Seit dem hat sie noch 59 Tage Anspruch auf ALG I.
Sie bräuchte also noch ca. 3 Monate, um eine neue Anwartschaftszeit zu erfüllen, sehe ich das richtig? Kann man das so zählen? Jetzt hätte sie evtl. die Gelegenheit, ab ca. Juli für 3 Monate fest eingestellt zu werden. Zu dieser Zeit müsste sie aber schon Hartz 4 beziehen. Beeinflusst das die Sache irgendwie? Unterbricht es die Anwartschaftszeit? Entschuldigt bitte, falls ich total dämliche Sachen frage, ich seh einfach nicht mehr durch. :wut:
Vielen Dank schon mal!!!!
Nachtrag:
Hab gerade gelesen, dass der Zeitpunkt des letzten ALG I Bezugs der Ausgangspunkt ist für eine neue Anwartschaftszeit. Dies würde hier ja bedeuten, dass wir demnächst erst mal keinen neune Antrag auf ALG I stellen können, oder? Falls jemandem doch noch etwas einfällt oder einen Tipp hat, wäre ich sehr dankbar! Liebe Grüße, Fiona