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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anwartschaftszeit durch Hartz 4 unterbrochen?


Fiona
29.02.2008, 21:44
Hallo!

Leider muss ich mich zur Zeit mit dem Thema ALG I und Anwartschaftzeit auseinandersetzen und blicke kaum noch durch. Ich hoffe mir kann jemand helfen? Der Fall sieht folgendermaßen aus:

Eine Angehörige war
2 Jahre arbeitslos, hatte aber einen Minijob (16.05.05 bis 01.05.07) und bezog ALG I (Anspruchsdauer 780 Tage),
war dann 3 Monate fest angestellt (Vollzeitjob) (02.05.07 bis 31.07.07),
war dann 14 Tage arbeitslos und bezog wieder ALG I (Restanspruch 73 Tage),
hat dann ein halbes Jahr bis Anfang Februar wieder gearbeitet (Vollzeit) und ist seit dem wieder arbeitslos. Seit dem hat sie noch 59 Tage Anspruch auf ALG I.

Sie bräuchte also noch ca. 3 Monate, um eine neue Anwartschaftszeit zu erfüllen, sehe ich das richtig? Kann man das so zählen? Jetzt hätte sie evtl. die Gelegenheit, ab ca. Juli für 3 Monate fest eingestellt zu werden. Zu dieser Zeit müsste sie aber schon Hartz 4 beziehen. Beeinflusst das die Sache irgendwie? Unterbricht es die Anwartschaftszeit? Entschuldigt bitte, falls ich total dämliche Sachen frage, ich seh einfach nicht mehr durch. :wut:

Vielen Dank schon mal!!!!

Nachtrag:
Hab gerade gelesen, dass der Zeitpunkt des letzten ALG I Bezugs der Ausgangspunkt ist für eine neue Anwartschaftszeit. Dies würde hier ja bedeuten, dass wir demnächst erst mal keinen neune Antrag auf ALG I stellen können, oder? Falls jemandem doch noch etwas einfällt oder einen Tipp hat, wäre ich sehr dankbar! Liebe Grüße, Fiona

StephanK
29.02.2008, 22:59
Hab gerade gelesen, dass der Zeitpunkt des letzten ALG I Bezugs der Ausgangspunkt ist für eine neue Anwartschaftszeit. Dies würde hier ja bedeuten, dass wir demnächst erst mal keinen neune Antrag auf ALG I stellen können, oder?Da, wie Du schreibst, noch 59 Tage Restanspruch bestehen, kann durchaus Alg I beantragt werden. Nach Ablauf dieser Zeit ist der Anspruch dann aber erschöpft.

Ein neuer Anspruch ist Deinen Angaben nach tatsächlich nicht entstanden, weil die Rahmenfrist (das ist die "offizielle" Bezeichnung dessen, was Du "Ausgangspunkt für die neue Anwartschaftszeit" nennst) zu kurz ist. Der Begriff Rahmenfrist ist insofern etwas irreführend, als man sich darunter leicht etwas festgefügtes wie z.B. einen Bilderrahmen vorstellt. Tatsächlich ist der Rahmen aber beweglich, denn die Rahmenfrist reicht zeitlich nie länger zurück als bis zum letzten Tag des letzten Alg-Bezuges, der etwa am 15.08.07 gewesen sein müsste. Deswegen hat sie durch die letzte Arbeitsstelle bis Februar dieses Jahres keinen neuen Anspruch erworben: der Rahmen war sozusagen zu klein, als dass dort 360 Tage Beitragszahlung gepasst hätten.

Sie bräuchte also noch ca. 3 Monate, um eine neue Anwartschaftszeit zu erfüllen, sehe ich das richtig? Kann man das so zählen?Leider nicht. Wenn sie die gegenwärtige Arbeitsstelle ca. 15.08.07 begonnen hat, würde ein neuer Alg I-Anspruch erst ab ca. 15.08.08 bestehen (kommt auf die genauen Daten an). Erst dann hat die Rahmenfrist sich wieder so "ausgedehnt", dass die besagten 360 Tage Beitragzahlung "hineinpassen", die zur Entstehung eines neuen Anspruches notwendig sind.

Fiona
01.03.2008, 13:11
Alles klar, vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. Auf euch kann man sich wirklich verlassen. :) Liebe Grüße!