Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 2 Mini-Jobs nicht möglich?
Gefrustet
21.06.2005, 18:24
Hallo,
ich habe bereits einen Mini-Job und hätte heute einen 2. bekommen könne, aber die Personal-Dame der Firma sagte, dass sei gar nicht möglich. Einer wäre dann Hauptjob (volle Abgaben) und das rentiert sich ja überhaupt nicht. Mit 2 Mini-Jobs wäre ich Hartz IV los.
Wo ist da der Sinn? :-x
LG Gefrustet
Betroffener
21.06.2005, 23:51
Hier möchte ich mit einem Link zur Infoseite der Minijobzentrale zu verschiedenen Themen ergänzen.
http://www.minijob-zentrale.de/coremedia/generator/bknportal/de/mitglieder-service/MeineKnappschaft,N=2322.html
Man kann da auch kostenfrei anrufen und sich alles erklären lassen.
Die Telefonnummern und Email-Adressen findest DU auf eben dieser Seite, Beispiele sind dort ebenfalls zu finden.
Viel Erfolg.
Gefrustet
22.06.2005, 18:25
ok, vielen Dank für den Link. ich bleib dran...
Furby012
12.12.2005, 17:13
Hallo,
hab eben mal mit der MINIJOB-Zentrale telefoniert.
Also theoretisch möglich!
Fakt ist: Bei Einnahmen über 400 Euro aus Mini-Jobs (2 oder mehrere jobs also), fällt man aus der Befreiung für Sozialabgaben. Bei einem Minijob mit 400 Euro verdienst kann man diese komplett behalten. Man muss keine Sozialabgaben verrichten.
Hat mal z.B. 2 Mini-Jobs a 400 Euro so meldet einen die Mini-Job-Zentrale ab, und die beiden Arbeitgeber müssen einen dann direkt bei der Krankenkasse melden und somit sind die beiden Jobs voll sozialversicherungspflichtig!
Gleiches gilt dann auch für 3, 4, 5 oder mehr Jobs.
Aus der Statistik des Arbeitsamtes fliegt man raus bei einer Beschäftigung von über 15 Stunden pro Woche!
Das finde ich persönlich seltsam, denn die meisten Mini-Jobs haben bereits eine wöchtl. Arbeitszeit von über 20 Stunden pro Woche!
Hallo,
aber man fällt doch nicht raus, wenn man z.B. so wenig unter dem Strich verdient, dass man genauso viel Hartz IV bekommt, oder?
Ich meine, wenn ich mal rechne:
1. Mini Job 400 Euro Verdienst, 50 Euro Fahrtkosten
2. Mini Job 380 Euro, 50 Euro Fahrtkosten, 50 Euro Kinderbetreuungskosten
Da bleibt doch unter dem Strich ca 350 plus 280= 630 Euro
Wenn die jetzt versteuert werden, dann bleibt ja vielleicht noch 500 übrig.
Hartz bekämst 540, also wo ist da die Gerechtigkeit?
Also, meine Berechnung war jetzt ohne dem Arge, denn beim Arge die würden dir das auf dein Arge anrechnen und somit bist wieder abhängig davon.
Ich nehme lieber kein Geld vom Staat, bevor ich 50 Euro mehr bekomme und mich jedes Mal bis zur Unterhose ausziehen muss.
Ach ja der Link, der angegeben ist, geht gar nicht!
Moin Sonne73,
mag sein, dass die Link-Adresse (von 2005!) verändert wurde.
Danke für den Hinweis!
Hier der Link zur Startseite der MJZ (http://www.minijob-zentrale.de/DE/0__Home/navNode.html__nnn=true)
ratsuchende
30.04.2007, 15:28
Hallo,
hab eben mal mit der MINIJOB-Zentrale telefoniert.
Also theoretisch möglich!
Fakt ist: Bei Einnahmen über 400 Euro aus Mini-Jobs (2 oder mehrere jobs also), fällt man aus der Befreiung für Sozialabgaben. Bei einem Minijob mit 400 Euro verdienst kann man diese komplett behalten. Man muss keine Sozialabgaben verrichten.
Hat mal z.B. 2 Mini-Jobs a 400 Euro so meldet einen die Mini-Job-Zentrale ab, und die beiden Arbeitgeber müssen einen dann direkt bei der Krankenkasse melden und somit sind die beiden Jobs voll sozialversicherungspflichtig!
Gleiches gilt dann auch für 3, 4, 5 oder mehr Jobs.
Aus der Statistik des Arbeitsamtes fliegt man raus bei einer Beschäftigung von über 15 Stunden pro Woche!
Das finde ich persönlich seltsam, denn die meisten Mini-Jobs haben bereits eine wöchtl. Arbeitszeit von über 20 Stunden pro Woche!
Ja, wenn BEIDE Minijobs unter 400 EUR sind, werden sie zusammengerechnet und sozusagen als Gleitzonenjob abgerechnet, man zahlt aber bei den Beträgen KEINE Steuer, sondern nur Sozialabgaben!(Weil 2 Minijobs geht nicht)
Wenn allerdings EIN Job über 400 EUR wäre (z.B. 401 EUR), zahlt man NUR für diesen die Sozialabgaben, keine Steuer, kann aber dann den ZWEITEN Job als Minijob weiterführen auf 400-EUR-Basis und zahlt hier wiederum KEINE Abgaben! (Teilzeit SV-pflichtig + 1 Minijob geht wiederum)
Da man dann jedoch über 15 Stunden wöchentlich arbeitet, ist man so oder so nicht mehr arbeitslos, es ist also ein Rechenspiel, wie man günstiger fährt, vorausgesetzt ein AG spielt hier mit....
Hallo,
wer sagt denn, dass man bei mehr als 15 Stunden/Woche nicht mehr arbeitslos ist???
Meine AT sagte, dass es keine Stundenbeschränkung mehr gibt.
Wenn man mehr als das Hartz IV verdient, dann fällt man halt raus aus dem System und muss sich selber versichern.
Ansonsten wird das ganze angerechnet.
Frage: was macht man eigentlich, wenn der AG mit der Anmeldung von 1 der 2 Minijobs nicht mitspielt?
Selber krankenversichern?
Da die aber mehr als 18 Stunden/Woche haben, zahlt man also auch bei der KK nicht nur den Mindestbeitrag von derzeit 128 Euro bei AOK.
Was dann??
StephanK
13.05.2007, 18:30
wer sagt denn, dass man bei mehr als 15 Stunden/Woche nicht mehr arbeitslos ist???Das Gesetz, genauer gesagt § 199 Abs. 3 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__119.html). Das betrifft aber nur Bezieher von Arbeitslosengeld I, also nicht Dich.
Meine AT sagte, dass es keine Stundenbeschränkung mehr gibt.
Wenn man mehr als das Hartz IV verdient, dann fällt man halt raus aus dem System und muss sich selber versichern. Ansonsten wird das ganze angerechnet.Ich weiss zwar nicht, was "AT" bedeuten soll, aber für Alg II-Bezieher trifft das zu. Obwohl die Leistung Arbeitslosengeld II heisst funktioniert sie nach völlig anderen Prinzipien als Arbeitslosengeld I. Dabei kommt es überhaupt nicht auf irgendwelche Stundenzahlen an, sondern darauf, ob Du zu wenig verdienst, um davon leben zu können (Bedürftigkeit).
Frage: was macht man eigentlich, wenn der AG mit der Anmeldung von 1 der 2 Minijobs nicht mitspielt?
Selber krankenversichern?
Da die aber mehr als 18 Stunden/Woche haben, zahlt man also auch bei der KK nicht nur den Mindestbeitrag von derzeit 128 Euro bei AOK.
Was dann??Das ist keine Frage davon, ob der Arbeitgeber "mitspielt", sondern dann besteht eben kraft Gesetzes volle Versicherungspflicht. Schließlich soll die Sozialversicherung durch die Minijobs ja nicht völlig ausgeblutet werden.
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