Kennert
02.03.2008, 13:05
Hallo an alle,
Bin nach 20 Jahren Vollzeit (Sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten) zum
01.02.2008 arbeitslos geworden. Beziehe nun ALG I. Komme allen Meldepflichten, etc. gewissenhaft nach.
FRAGE: Zum Thema Zuflussprinzip
Ich habe im Dezember 2007 für einen anderen Arbeitgeber (neben meinem Hauptberuf, dort war ich schon während der Kündigungsfrist freigestellt) eine Tätigkeit als "Freier Mitarbeiter" ausgeübt. Für diese Tätigkeit wurden 700 Euro vereinbart. Diesen Betrag habe ich im Januar "in Rechnung" gestellt. Und werde ihn am Jahresende in meiner Einkommensteuererklärung angeben.
Nun meine genaue Frage: Die Betrag von 700 Euro wurde im Februar 2008 auf meinem Konto gut geschrieben. Erwirtschaftet (dafür gearbeitet) habe ich für den Betrag im Dezember 2007, während ich noch regulär beschäftigt war. Muss der Betrag von 700 Euro wegen dem sogenannten "Zuflussprinzip" dem Arbeitsamt gemeldet werden? Muss ich deswegen mit einer Minderung meines ALG 1 rechnen? :confused:
Ein wenig Hintergrundinformationen ausführlicher:
Bin seit dem 01. Februar 2008 arbeitslos. Habe zuvor fast 20 Jahre am Stück sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten ausgeübt. Habe bisher alle
Meldepflichten usw. eingehalten und schon einen Bescheid über Bewilligung zu ALG 1 erhalten. Ich bewerbe mich eigenständig und weise dies anhand einer exakten Liste dem Arbeitsamt nach. Bisher muss ich wirklich feststellen, dass die Mitarbeiter unseres Arbeitsamtes mir sehr freundlich und höflich begegnen. Auch wenn man an jeder Ecke des Internets wahre
"Horrorgeschichten" findet, glaube ich, dass der Umgang auch immer ein
Resultat nach der alten Weisheit "So wie es in den Wald hineinruft, so
schallt es heraus" ist.
Danke für eure Antworten schon im Voraus
Kennert
Bin nach 20 Jahren Vollzeit (Sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten) zum
01.02.2008 arbeitslos geworden. Beziehe nun ALG I. Komme allen Meldepflichten, etc. gewissenhaft nach.
FRAGE: Zum Thema Zuflussprinzip
Ich habe im Dezember 2007 für einen anderen Arbeitgeber (neben meinem Hauptberuf, dort war ich schon während der Kündigungsfrist freigestellt) eine Tätigkeit als "Freier Mitarbeiter" ausgeübt. Für diese Tätigkeit wurden 700 Euro vereinbart. Diesen Betrag habe ich im Januar "in Rechnung" gestellt. Und werde ihn am Jahresende in meiner Einkommensteuererklärung angeben.
Nun meine genaue Frage: Die Betrag von 700 Euro wurde im Februar 2008 auf meinem Konto gut geschrieben. Erwirtschaftet (dafür gearbeitet) habe ich für den Betrag im Dezember 2007, während ich noch regulär beschäftigt war. Muss der Betrag von 700 Euro wegen dem sogenannten "Zuflussprinzip" dem Arbeitsamt gemeldet werden? Muss ich deswegen mit einer Minderung meines ALG 1 rechnen? :confused:
Ein wenig Hintergrundinformationen ausführlicher:
Bin seit dem 01. Februar 2008 arbeitslos. Habe zuvor fast 20 Jahre am Stück sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten ausgeübt. Habe bisher alle
Meldepflichten usw. eingehalten und schon einen Bescheid über Bewilligung zu ALG 1 erhalten. Ich bewerbe mich eigenständig und weise dies anhand einer exakten Liste dem Arbeitsamt nach. Bisher muss ich wirklich feststellen, dass die Mitarbeiter unseres Arbeitsamtes mir sehr freundlich und höflich begegnen. Auch wenn man an jeder Ecke des Internets wahre
"Horrorgeschichten" findet, glaube ich, dass der Umgang auch immer ein
Resultat nach der alten Weisheit "So wie es in den Wald hineinruft, so
schallt es heraus" ist.
Danke für eure Antworten schon im Voraus
Kennert