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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage Zuflussprinzip und ALG 1


Kennert
02.03.2008, 13:05
Hallo an alle,

Bin nach 20 Jahren Vollzeit (Sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten) zum
01.02.2008 arbeitslos geworden. Beziehe nun ALG I. Komme allen Meldepflichten, etc. gewissenhaft nach.

FRAGE: Zum Thema Zuflussprinzip

Ich habe im Dezember 2007 für einen anderen Arbeitgeber (neben meinem Hauptberuf, dort war ich schon während der Kündigungsfrist freigestellt) eine Tätigkeit als "Freier Mitarbeiter" ausgeübt. Für diese Tätigkeit wurden 700 Euro vereinbart. Diesen Betrag habe ich im Januar "in Rechnung" gestellt. Und werde ihn am Jahresende in meiner Einkommensteuererklärung angeben.

Nun meine genaue Frage: Die Betrag von 700 Euro wurde im Februar 2008 auf meinem Konto gut geschrieben. Erwirtschaftet (dafür gearbeitet) habe ich für den Betrag im Dezember 2007, während ich noch regulär beschäftigt war. Muss der Betrag von 700 Euro wegen dem sogenannten "Zuflussprinzip" dem Arbeitsamt gemeldet werden? Muss ich deswegen mit einer Minderung meines ALG 1 rechnen? :confused:



Ein wenig Hintergrundinformationen ausführlicher:
Bin seit dem 01. Februar 2008 arbeitslos. Habe zuvor fast 20 Jahre am Stück sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten ausgeübt. Habe bisher alle
Meldepflichten usw. eingehalten und schon einen Bescheid über Bewilligung zu ALG 1 erhalten. Ich bewerbe mich eigenständig und weise dies anhand einer exakten Liste dem Arbeitsamt nach. Bisher muss ich wirklich feststellen, dass die Mitarbeiter unseres Arbeitsamtes mir sehr freundlich und höflich begegnen. Auch wenn man an jeder Ecke des Internets wahre
"Horrorgeschichten" findet, glaube ich, dass der Umgang auch immer ein
Resultat nach der alten Weisheit "So wie es in den Wald hineinruft, so
schallt es heraus" ist.

Danke für eure Antworten schon im Voraus

Kennert

restart
02.03.2008, 16:50
Hallo Kennert,

meines Wissens gibt es bei ALG I kein Zuflussprinzip, nur im ALG II.

Somit ist dein Verdienst in dem Monat anzurechnen, wo er entstanden ist, also Dezember 2007. Das die Zahlung erst jetzt erfolgt, dürfte für ALG I keine Rolle spielen.

Sollte ich damit falsch liegen, möge und wird man mir hier Widersprechen.

Kennert
02.03.2008, 17:18
Hallo restart,

erst mal Danke für die Antwort. :razz:
Alles was ich bisher zum Thema Zuflussprinzip in Erfahrung bringen konnte weist für mein Verständnis auch auf ALG 2 und nicht ALG 1 hin (nur bin ich mir eben nicht sicher, da ich wie schon erwähnt seit vielen Jahren das erste Mal mit der Situation arbeitslos zu sein konfrontiert bin).
Diesen Hinweis mit dem Zuflussprinzip erhielt ich kürzlich in einem Gespräch mit einer AfA-Angestellten. Vielleicht habe ich auch nur etwas missverstanden? Wo könnte ich mir absolut richtige Auskunft holen?

Vielen Dank, schon im Voraus :lol:

Kennert

StephanK
02.03.2008, 17:26
Somit ist dein Verdienst in dem Monat anzurechnen, wo er entstanden ist, also Dezember 2007. (...) Sollte ich damit falsch liegen, möge und wird man mir hier Widersprechen.Kein Wider-, sondern Zuspruch, verbunden mit einem kurzen Hinweis auf die gesetzliche Regel in § 141 Abs. 1 Satz 1 SGB III Übt der Arbeitslose während einer Zeit, für die ihm Arbeitslosengeld zusteht, eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung aus, ist das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung nach Abzug der Steuern, der Sozialversicherungsbeiträge und der Werbungskosten sowie eines Freibetrages in Höhe von 165 Euro auf das Arbeitslosengeld für den Kalendermonat, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird, anzurechnen.Weil das Arbeitslosengeld monatlich im voraus gezahlt wird, hinkt die Anrechnung in aller Regel hinterher, d.h. es gibt dann eine teilweise Rückforderung wegen "zu Unrecht" bezogenen Arbeitslosengeldes - worin man keine "Anklage" sehen sollte, sondern den ganz normalen und üblichen Korrekturvorgang, der es auch ist.

Kennert
03.03.2008, 12:55
Alles klar :)
Fettes Danke an restart :-P und StephanK :-P für die Infos! Hat mir sehr geholfen!

Kennert