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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Andere Tätigkeit als wie ausgemacht


aleksandra
02.07.2006, 12:04
Hallo, ich muß morgen einen 1€ Job anfangen. Beim Vorstellungsgespräch hat man mir gesagt, das es um Büro-und Organisationstätigkeiten geht. Arbeitszeiten früh oder nachmittag. Das war ja in Ordnung. Letzte Woche ruft mich die gute Frau an und sagt, am Montag um 8 Uhr da sein und passende Kleidung für Aufräumarbeiten in einem Trainingslager anziehen. Hä, wie jetzt. Muß ich diese Aufräumarbeiten machen, wenn was anderes ausgemacht war? Bitte um schnelle Antwort. Muß bis morgen Bescheid wissen.

Betroffener
02.07.2006, 14:24
Hallo Aleksandra,

das ist ein altes, wohlbekanntes Problem in und mit diesen unseligen EEJ.

Leider sind EEJ praktisch "Freiwild", weil man sich zwar wehren kannst, aber dann meist in irgendeiner Form sanktioniert wird dank vielfach freundlicher Zusammenarbeit von ArGe, Kommune und Träger (die bekanntlich oft von den gleichen Personen beaufsichtigt und gesteuert werden).

Wenn es ursprünglich um Büroarbeiten gehen sollte (was steht in Deinem Vertrag - hast Du überhaupt einen Vertrag bekommen und unterschrieben?), dann halte ich die Umstellung auf "Aufräumarbeiten in einem Trainingslager" (da kann man alles mögliche drunter verstehen) für doch ziemlich heftig (wenn es keine einmalige Angelegenheit als Ausnahme ist).

Falls Du noch unter 25 Jahre alt bist, wäre dringend Zurückhaltung angesagt, damit Dir nicht wegen Arbeitsverweigerung eine 100% Sperre der Leistungen übergeholfen wird.

Also zieh Dich entsprechend an (Arbeitskleidung sollte eigentlich der Träger bereit stellen - dafür bekommt er unter anderem so viel Geld) und schau Dir das in Ruhe an. Wenn es keine Ausnahme ist (davon gehe ich aus), dann musst Du Dich mit Deinem Sachbearbeiter austauschen, was er über die dort auszuführenden Arbeiten weiß und ob er Dir zu dem verhelfen kann, was vereinbart war.

Aber ACHTUNG: Nie raushängen lassen, dass Du nicht arbeiten willst. Sondern nur darauf hinweisen, dass die Vereinbarung nicht eingehalten wurde.