Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Amt will Geld von 2004
Hallo
Meine Freundin hatte im Jahr 2004 eine ABM hat zusätzlich 154€ Kindergeld bekommen jetzt möchte das Sozialamt 616€ ( 4 Monate ) zurückbekommen.
Meine Frage ist jetzt kann man was dagegen machen da es ja schon so lange her ist.
Ich habe mit der Frau Telefoniert angeblich hatte Sie am 27.07.2007 eine Mahnung rausgeschickt nur ist bei uns nichts angekommen.
Bleibt trotzdem die Frage warum melden Sie sich jetzt erst und nicht schon eher???
Mfg
Betroffener
03.03.2008, 00:34
Eine Mahnung würde bedeuten, dass es schon voher eine Rückzahlungsforderung gegeben haben sollte.
Ich schreibe sollte, weil es nicht ganz ungewöhnlich ist, dass Behörden irgendwann wach werden zu irgendwelchen Versäumnissen und es dann gelegentlich auch nicht so genau nehmen mit den vorgeschriebenen Postverkehr - der möglicherweise gar nicht stattgefunden hat.
Wurde die Behördenpost vielleicht mit PIN & Co. versandt?
Auf jeden Fall gibt es Fristen, bis zu denen eine Rückforderung überhaupt möglich ist, die meines Wissens bei 4 Jahren liegen. Und selbst dann könnte es sein, das nichts zurückgezahlt werden muss, wenn alles richtig angegeben war, aber trotzdem falsch berechnet - was zu prüfen wäre.
Das wäre dann der Vertrauensschutz in einen amtlichen Bescheid, der vom Normalbüger in den seltensten Fällen verständlich durchschaubar ist.
Sicher gibt es noch weitere Meinungen zu Deinem Thema.
Wurde die Behördenpost vielleicht mit PIN & Co. versandt?
Wie meinst du das???
Bis heute haben wir keinen Brief bekommen die Frau hat es mir nur am Telefon gesagt das noch 616€ offen sind wenn es 4 Jahre sind müsste ein Brief bis zum 18.03.2008 bei uns ankommen dann sind 4 Jahre vergangen.
Aber ich denke wir haben da keine chance da das Amt sagt die haben schon Mahnungen rausgeschickt nur leider ist bei uns nichts angekommen.
Ich weiß auch nicht ob ich mal zum Anwalt gehen sollte.
Mfg
StephanK
03.03.2008, 15:14
Aber ich denke wir haben da keine chance da das Amt sagt die haben schon Mahnungen rausgeschickt nur leider ist bei uns nichts angekommen.Ich weise mal auf § 37 Abs. 2 des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches hin: (2) Ein schriftlicher Verwaltungsakt gilt bei der Übermittlung durch die Post im Inland am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post, ein Verwaltungsakt, der elektronisch übermittelt wird, am dritten Tage nach der Absendung als bekannt gegeben. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.Der erste Satz ist eine gesetzliche Fiktion (nicht meine Wortschöpfung, das heisst wirklich so! :) ) die dazu führt, dass im problemlosen Normalfall die Behörde davon ausgehen darf, dass ein Bescheid drei Tage nach Aufgabe zur Post beim Empfänger angekommen ist. Diese Fiktion gilt aber - zweiter Satz - dann nicht, wenn die Post tatsächlich nicht angekommen ist und man das glaubhaft versichert. Dann besteht nämlich der besagte Zweifel und die Behörde muss den Zugang beweisen, was sie dann nicht kann, wenn sie den Bescheid mit einfacher Post verschickt hat.
Ich weiß auch nicht ob ich mal zum Anwalt gehen sollte.Bei dem geringen Rückforderungsbetrag lohnt sich das kaum. Gegen den Rückforderungsbescheid kannst Du auch selbst Widerspruch erheben.
Wieso eigentlich das SOZIALamt??
Geht es um die Rückforderung des Kindergeldes selbst oder um die Rückforderung von zu viel gezahltem Alg II, weil Kindergeld nicht angerechnet worden war?
Hallo
Ich erkläre es nochmal da Sie nicht weiß was es sein könnte.
Sie hat am 25.08.2003 - 17.02.04 eine Jumb Plus Maßnahme mitgemacht
Sie hat Sozialhilfe bekommen zusätzlich hat Sie 200€ Aufwandsentschätigung bekommen.
Ihr wurde damals gesagt das Sie Kindergeld beantragen kann dies hat Sie auch gemacht und bekommen.
Also kann es ja gut möglich sein das das Kindergeld nicht angerechnet wurde und dies jetzt wieder haben wollen.
Es liegt nur ein Schreiben vor vom 18.03.2004 das Sie 616€ zurückzahlen soll dies konnte Sie damals nicht sie sollte aber von Ihrem Harz4 monatlich was abzahlen Ihre Sozialpädagogin hat damals gesagt das dies nicht möglich ist da Sie das Geld zum Leben braucht. Da war erstmal Ruhe.
Bis zum 27.02.2008 da kam ein schreiben vom Amt das noch von 2006 Abfallgebühren offen sind da haben wir dort Angerufen und haben nachgefragt Sie hatte vergessen Abfallgebühren zu Zahlen diese wurden jetzt gezahlt.
Sie hat uns dann noch am Telefon nebenbei gesagt das 616€ offen sind.
Mfg
bambam81
05.03.2008, 10:52
Junge junge, das ist vielleicht ne wirre Geschichte.
Also wenn deine Freundin zu dieser Zeit Sozialleistungen bezogen hat und das hat sie deiner Auskunft nach ja und dann darauf hingewiesen wird, dass sie Anspruch auf Kindergeld hat, dann bedeutet das im Umkehrschluss natürlich, dass sie zu dieser Zeit noch kein Kindergeld bekommen hat, das dann nämlich auf die Sozialleistungen angerechnet worden wäre.
Wenn sie dies nun nachholt und das hat sie ja ebenfalls getan und ihr Kindergeldantrag wird bewilligt dann ist nachträglich im Bezug auf den Sozialhilfebescheid eine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse eingetreten die du selbstständig hättest melden müssen, was ihr aber nicht getan habt ( eure Schuld da Mitwirkungspflicht verletzt ).
Nichts desto Trotz gelten Verjährungsfristen die ich allerdings nicht kenne, dahingehend würde ich gegen die Rückforderung auf jeden Fall Widerspruch einlegen und mich darauf berufen, dass bei euch seit dieser Zeit keine schriftliche Rückforderung eingegangen ist.
Das die zuständige Behörde das Gegenteil beweisen kann ist eher nicht zu befürchten da diese Post als "normaler" Brief versand wird, einen nachweis über die Zustellung gibt es also letztendlich nicht und schon gar nicht nach fast vier Jahren.
Warum aber eure zuständige Abfallbehörde die Forderung einer Arge oder eines Sozialamtes versucht einzutreiben, ist auch mir zu hoch. Normalerweise ist dafür die Reginaldirektion der Behörde oder Das Hauptzollamt zuständig.
Hallo
Ok vielen Dank wir werden dann mal in Widerspruch gehen.
Noch zu deiner Frage
Warum aber eure zuständige Abfallbehörde die Forderung einer Arge oder eines Sozialamtes versucht einzutreiben, ist auch mir zu hoch. Normalerweise ist dafür die Reginaldirektion der Behörde oder Das Hauptzollamt zuständig.
Die Abfallwirtschaft hat es weiter an Kreisfinanzverwaltung / Vollstreckung
gegeben wegen 10,38€ +5€ Mahngebühren für das Jahr 2006 da gilt das selbe wir haben bis zum 27.02.2008 nie was von denene gehört und dann kam eine Zwangsvollstreckung ich habe natürlich nur die 10,38€ bezahlt da ich nie ein Schreiben bekommen hab.
Mfg
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